Ein gutes Angebot im Handwerk beschreibt die Leistung so genau, dass Kunde und Betrieb dasselbe darunter verstehen, nennt einen nachvollziehbar kalkulierten Preis und legt fest, wie lange der Betrieb daran gebunden ist. Dieser Artikel zeigt, wie Sie ein Angebot als Handwerker schreiben: welcher Aufbau sich bewährt hat, wie sich Angebot und Kostenvoranschlag rechtlich unterscheiden, wie Sie Lohn, Material, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn kalkulieren – mit Muster-Gliederung als Vorlage.
- Ein Angebot ist ein verbindlicher Antrag auf Abschluss eines Vertrags: Nimmt der Kunde rechtzeitig an, ist der Vertrag zum angebotenen Preis zustande gekommen.
- Eine Bindefrist („gültig bis …“) schafft Klarheit; ohne Frist ist der Betrieb nur so lange gebunden, wie unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort zu rechnen ist.
- Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung. Er ist im Zweifel nicht zu vergüten (§ 632 Abs. 3 BGB); droht eine wesentliche Überschreitung, muss der Kunde unverzüglich informiert werden (§ 649 BGB).
- Der Angebotspreis entsteht aus Einzelkosten (Lohn, Material, Geräte, Fremdleistungen) plus Zuschlägen für Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
- Klare Positionen mit Menge, Einheit, Einzelpreis und Langtext sowie ausdrücklich genannte Ausschlüsse verhindern späteren Streit über Nachträge.
Angebot oder Kostenvoranschlag: Der rechtliche Unterschied
Im Alltag werden „Angebot“ und „Kostenvoranschlag“ oft gleich verwendet. Rechtlich sind es verschiedene Dinge, und der Unterschied entscheidet darüber, ob der Preis später überschritten werden darf.
| Angebot | Kostenvoranschlag (Kostenanschlag) | |
|---|---|---|
| Rechtsnatur | Verbindlicher Antrag auf Vertragsschluss (§ 145 BGB) | Fachmännische Kostenschätzung, Grundlage des Vertrags |
| Preisbindung | Ja, der angebotene Preis gilt | Nein, Abweichungen sind möglich |
| Überschreitung | Nur über Nachtrag bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen | Bei wesentlicher Überschreitung: unverzügliche Anzeige an den Kunden; Kunde kann kündigen (§ 649 BGB) |
| Vergütung für die Erstellung | Üblicherweise nicht | Im Zweifel nicht zu vergüten, außer es ist vereinbart (§ 632 Abs. 3 BGB) |
Für den Kostenvoranschlag regelt § 649 BGB: Ergibt sich, dass das Werk nur mit einer wesentlichen Überschreitung des Anschlags ausgeführt werden kann, darf der Besteller den Vertrag kündigen; der Unternehmer erhält dann nur den Teil der Vergütung für die bisher geleistete Arbeit und Auslagen nach § 645 Abs. 1 BGB. Droht eine solche Überschreitung, muss der Unternehmer dies dem Besteller unverzüglich anzeigen. Eine feste Prozentgrenze nennt das Gesetz nicht – was „wesentlich“ ist, hängt vom Einzelfall ab. Ausführlich dazu: Kostenvoranschlag vom Handwerker.
Bindefrist: Wie lange gilt Ihr Angebot?
Wer ein Angebot abgibt, ist daran gebunden (§ 145 BGB). Setzen Sie eine Annahmefrist, kann der Kunde nur innerhalb dieser Frist annehmen (§ 148 BGB). Ohne Frist gilt bei Angeboten unter Abwesenden ein Zeitraum, in dem unter regelmäßigen Umständen mit einer Antwort zu rechnen ist (§ 147 Abs. 2 BGB) – das ist unscharf. Schreiben Sie deshalb immer eine konkrete Bindefrist ins Angebot, zum Beispiel vier bis sechs Wochen.
- Materialpreise: Bei stark schwankenden Preisen (Kupfer, Stahl, Dämmstoffe) eine kurze Bindefrist wählen oder eine Preisgleitklausel vereinbaren.
- Ausführungszeitraum: Den geplanten Zeitraum nennen, weil sich Kalkulation und Kapazität darauf beziehen.
- Verspätete Annahme: Nimmt der Kunde nach Fristablauf an, gilt das als neues Angebot (§ 150 Abs. 1 BGB) – Sie können es annehmen oder neu kalkulieren.
Angebot schreiben als Handwerker: Aufbau und Inhalte
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangaben für ein Angebot gibt es – anders als bei der Rechnung – nicht. Bewährt hat sich trotzdem ein fester Aufbau, der alles enthält, was der Kunde für seine Entscheidung braucht und was Sie im Streitfall belegen müssen.
- Briefkopf und Kontaktdaten mit Firmenname, Anschrift, Ansprechpartner, Steuernummer oder USt-IdNr.
- Kundendaten und Bauvorhaben mit Anschrift der Baustelle.
- Angebotsnummer, Datum, Bindefrist und gegebenenfalls Bezug auf die Anfrage oder das Leistungsverzeichnis.
- Kurze Einleitung: Was angeboten wird und auf welcher Grundlage (Ortstermin, Pläne, Aufmaß).
- Positionen mit Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit, Einzelpreis und Gesamtpreis, gegliedert nach Titeln oder Gewerken.
- Summen: Netto, Umsatzsteuer, Brutto. Gegenüber Verbrauchern ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer anzugeben.
- Leistungsabgrenzung: Was ausdrücklich nicht enthalten ist (zum Beispiel Malerarbeiten nach Stemmarbeiten, Entsorgung, Gerüst).
- Bedingungen: Ausführungszeitraum, Zahlungsbedingungen, Abschläge, Vertragsgrundlage (BGB oder VOB/B), Stundensätze für Zusatzarbeiten.
- Annahme: Feld für Datum und Unterschrift des Kunden oder Hinweis, wie die Beauftragung erfolgen soll.
Positionen und Langtexte
Der Kurztext sagt, was es ist („Steckdose unterputz“), der Langtext beschreibt, was genau geschuldet ist: Fabrikat oder gleichwertig, Ausführungsart, enthaltene Nebenleistungen. Je klarer der Langtext, desto leichter lässt sich später eine Änderung als Nachtrag begründen – siehe Nachtrag am Bau. Mengen sollten aus einem nachvollziehbaren Aufmaß stammen; wie Sie das erstellen, zeigt Aufmaß erstellen. Bei öffentlichen und größeren Ausschreibungen kommt das Leistungsverzeichnis oft als Datei; Hinweise dazu finden Sie unter GAEB-Format.
Kalkulation: So entsteht der Angebotspreis
Ein Angebot ist nur so gut wie seine Kalkulation. Im Handwerk wird meist mit Zuschlägen gerechnet: Ausgangspunkt sind die Einzelkosten der Position, auf die Zuschläge für Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn kommen.
| Baustein | Inhalt | Grundlage |
|---|---|---|
| Lohnkosten | Zeitansatz je Einheit × Stundenkostensatz (Mittellohn plus Lohnnebenkosten) | Eigene Erfahrungswerte, Nachkalkulation früherer Aufträge |
| Materialkosten | Einkaufspreise inkl. Verschnitt, Kleinmaterial, Fracht | Lieferantenpreise, Aufmaß |
| Geräte und Fahrzeuge | Einsatzzeiten, Mietkosten, Verbrauch | Gerätekosten je Stunde oder Tag |
| Fremdleistungen | Nachunternehmer, Entsorgung, Gerüst | Angebote der Nachunternehmer |
| Gemeinkosten | Büro, Verwaltung, Versicherungen, Werkstatt, unproduktive Zeiten | Zuschlag aus der eigenen Betriebsabrechnung |
| Wagnis und Gewinn | Unternehmerrisiko und angemessener Ertrag | Unternehmerische Entscheidung, Marktlage |
Die Zuschlagssätze sind betriebsindividuell und sollten aus der eigenen Kostenrechnung stammen, nicht aus Faustregeln. Wie Sie den Stundenkostensatz Ihres Betriebs ermitteln, zeigt der Artikel Stundenverrechnungssatz berechnen. Ebenso wichtig ist die Nachkalkulation: Wer nach Abschluss vergleicht, wie viele Stunden tatsächlich angefallen sind, kalkuliert das nächste Angebot genauer. Dafür braucht es eine saubere Erfassung der Arbeitszeit je Projekt. Wenn Ihre Mitarbeiter in BauDock mit Projektbezug stempeln (Zeiterfassung), liegen die tatsächlichen Stunden je Baustelle ohne Stundenzettel-Sammeln vor.
Muster-Gliederung: Angebot Vorlage für das Handwerk
Die folgende Gliederung können Sie direkt übernehmen. Eine ausfüllbare Fassung mit Positionstabelle finden Sie als Angebot-Muster für Handwerker.
Typische Fehler beim Angebot schreiben
- Keine Bindefrist: Der Kunde nimmt nach Monaten an, die Materialpreise sind gestiegen.
- Pauschale Beschreibungen wie „Bad komplett“ ohne Positionen – Streit über den Leistungsumfang ist vorprogrammiert.
- Ausschlüsse fehlen: Was nicht drinsteht, erwartet der Kunde trotzdem, wenn es aus seiner Sicht dazugehört.
- „Kostenvoranschlag“ und „Festpreis“ gemischt: Unklar, ob der Preis verbindlich ist. Entscheiden Sie sich für eine Bezeichnung.
- Kalkulation ohne Gemeinkosten: Nur Lohn und Material decken die Kosten des Betriebs nicht.
- Widerrufsrecht übersehen: Wird ein Vertrag mit einem Verbraucher außerhalb Ihrer Geschäftsräume – etwa beim Kunden zu Hause – oder per E-Mail geschlossen, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen bestehen; darüber ist zu belehren.
- Keine Nachkalkulation: Fehler im Zeitansatz wiederholen sich in jedem neuen Angebot.
Wird das Angebot angenommen, geht es mit Auftragsbestätigung, Ausführung und Abrechnung weiter. Wie Sie Abschläge und die Schlussrechnung korrekt stellen, erklären Abschlagsrechnung am Bau und Schlussrechnung am Bau; bei Subunternehmeraufträgen hilft der Artikel zu § 13b bei Bauleistungen.

