Wer ein Aufmaß erstellt, hält fest, welche Mengen tatsächlich ausgeführt wurden – in Metern, Quadratmetern, Kubikmetern oder Stück. Es ist die Grundlage jeder Abrechnung nach Einheitspreisen: Ohne nachvollziehbares Aufmaß ist eine Rechnung nicht prüfbar. Dieser Artikel erklärt, wie Sie ein Aufmaß erstellen, welche Aufmaßregeln der VOB gelten, warum sich ein gemeinsames Aufmaß lohnt und welche Fehler Geld kosten – mit Vorlage für das Aufmaßblatt.
- Das Aufmaß ermittelt die tatsächlich ausgeführten Mengen je Position des Leistungsverzeichnisses und ist Grundlage für Abschlags- und Schlussrechnung.
- Nach § 14 Abs. 1 VOB/B sind der Rechnung Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege beizufügen, die Art und Umfang der Leistung nachweisen.
- Die Aufmaßregeln stehen in der VOB/C: allgemein in ATV DIN 18299, gewerkespezifisch jeweils im Abschnitt 5 „Abrechnung“ der einzelnen ATV.
- Typische Übermessungsregel: Bei Putz, Maler- und Mauerarbeiten werden Öffnungen bis 2,5 m² übermessen, bei Fliesen, Estrich und Bodenbelägen nur bis 0,1 m².
- Nach § 14 Abs. 2 VOB/B sollen die Feststellungen möglichst gemeinsam getroffen werden; für später verdeckte Leistungen muss der Auftragnehmer das gemeinsame Aufmaß rechtzeitig beantragen.
Was ist ein Aufmaß und wofür brauchen Sie es?
Beim Einheitspreisvertrag steht im Vertrag nur der Preis je Einheit, etwa 38,50 € je Quadratmeter Wandfliesen. Die Menge im Leistungsverzeichnis ist eine Schätzung. Bezahlt wird am Ende die tatsächlich ausgeführte Menge – und die weist das Aufmaß nach. Auch beim Pauschalvertrag kann ein Aufmaß nötig werden, etwa für Nachträge, Mengenänderungen oder einen Leistungsstand bei Kündigung.
- Abrechnung: Grundlage für Abschlagsrechnung und Schlussrechnung.
- Prüfbarkeit: Ohne Mengennachweis kann der Auftraggeber die Rechnung nicht prüfen – die Zahlung verzögert sich.
- Mengenänderungen: Weicht die ausgeführte Menge um mehr als 10 % vom Vordersatz ab, kann nach § 2 Abs. 3 VOB/B auf Verlangen ein neuer Einheitspreis vereinbart werden. Den Nachweis liefert das Aufmaß.
- Nachträge: Geänderte und zusätzliche Leistungen werden ebenfalls aufgemessen und in der Rechnung getrennt ausgewiesen.
Aufmaßregeln nach VOB: Wo stehen sie?
Die VOB/B regelt in § 14 nur den Grundsatz: Der Auftragnehmer muss prüfbar abrechnen, Mengenberechnungen und Belege beifügen und die Abrechnungsbestimmungen der Technischen Vertragsbedingungen beachten. Wie genau gemessen wird, steht in der VOB/C, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV).
- ATV DIN 18299 („Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“) enthält Grundsätze, die für alle Gewerke gelten. Danach ist die Leistung aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen entspricht; fehlen solche Zeichnungen, wird aufgemessen.
- Die gewerkespezifischen ATV (z. B. DIN 18330 Mauerarbeiten, DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten, DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten, DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten) enthalten im Abschnitt 5 „Abrechnung“ die konkreten Regeln: welche Maße gelten, was übermessen und was abgezogen wird.
Übermessungsregeln: Öffnungen, Aussparungen, Unterbrechungen
Übermessen heißt: Eine kleine Öffnung wird nicht abgezogen, obwohl dort keine Leistung erbracht wurde. Der Gedanke dahinter ist, dass das Arbeiten um kleine Öffnungen herum aufwendiger ist und das Übermessen diesen Mehraufwand ausgleicht. Die Grenzen unterscheiden sich je Gewerk. Die folgende Übersicht zeigt gängige Schwellen; maßgebend ist stets die vereinbarte Fassung der jeweiligen ATV.
| Gewerk (ATV) | Öffnungen werden übermessen bis | Abgezogen wird |
|---|---|---|
| Mauerarbeiten (DIN 18330) | 2,5 m² Einzelgröße | Öffnungen über 2,5 m² |
| Putz- und Stuckarbeiten (DIN 18350) | 2,5 m² Einzelgröße | Öffnungen über 2,5 m² |
| Maler- und Lackierarbeiten (DIN 18363) | 2,5 m² Einzelgröße | Öffnungen über 2,5 m² |
| Tapezierarbeiten (DIN 18366) | 2,5 m² Einzelgröße | Öffnungen über 2,5 m² |
| Fliesen- und Plattenarbeiten (DIN 18352) | 0,1 m² Einzelgröße | Öffnungen über 0,1 m² |
| Estricharbeiten (DIN 18353) | 0,1 m² Einzelgröße | Aussparungen über 0,1 m² |
| Bodenbelagsarbeiten (DIN 18356) | 0,1 m² Einzelgröße | Aussparungen über 0,1 m² |
- Kleinste Maße: Für die Frage, ob eine Öffnung die Grenze überschreitet, zählen in der Regel die kleinsten Maße der Öffnung (z. B. das Rohbaumaß, nicht die Putzlaibung).
- Längenmaß: Bei Leistungen nach Längenmaß werden Unterbrechungen meist bis 1 m Einzellänge übermessen.
- Laibungen: Ob Laibungen gesondert abgerechnet werden, wenn die Öffnung übermessen wird, regelt die jeweilige ATV unterschiedlich. Prüfen Sie den Abschnitt 5 Ihres Gewerks und die LV-Positionen.
- Zusammenhängende Öffnungen: Ob ein Fenster mit angrenzender Balkontür als eine oder zwei Öffnungen gilt, ist in der Praxis häufig Streitpunkt. Klären Sie das vor Beginn mit dem Auftraggeber.
Gemeinsames Aufmaß nach § 14 Abs. 2 VOB/B
Nach § 14 Abs. 2 VOB/B sollen die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen dem Fortgang der Leistung entsprechend möglichst gemeinsam vorgenommen werden. Für Leistungen, die bei Weiterführung der Arbeiten nur schwer feststellbar sind – etwa Dämmung unter dem Estrich, Bewehrung, Leitungen in Schlitzen – muss der Auftragnehmer rechtzeitig gemeinsame Feststellungen beantragen.
- Vorteil: Ein gemeinsam erstelltes und von beiden Seiten unterzeichnetes Aufmaß wird in der Praxis als verbindliche Feststellung der Mengen behandelt. Spätere Einwände sind dann nur noch eingeschränkt möglich, etwa bei Irrtum oder neuen Erkenntnissen.
- Termin schriftlich anbieten: Schlagen Sie einen konkreten Termin vor und halten Sie fest, wenn der Auftraggeber nicht erscheint.
- Fotos und Skizzen: Bei später verdeckten Bauteilen sind Fotos mit Maßband und Datum oft der einzige Nachweis.
- Unterschrift: Beide Seiten unterzeichnen das Aufmaßblatt; Abweichungen werden vermerkt statt verschwiegen.
Aufmaßblatt, Raumbuch und Massenermittlung
Ein Aufmaß wird erst prüfbar, wenn jede Menge einer LV-Position und einem Ort zugeordnet ist und die Rechnung nachvollzogen werden kann. Bewährt hat sich die Gliederung nach Raumbuch: Gebäude, Geschoss, Wohnung oder Raum, darin die Positionen mit ihren Ansätzen. Wie Sie diese Struktur anlegen, zeigt der Artikel Raumbuch erstellen.
- Grundlagen sammeln: Leistungsverzeichnis mit Positionsnummern, aktuelle Pläne, Vorbemerkungen, vereinbarte ATV-Fassung.
- Struktur festlegen: Gebäude – Geschoss – Raum. Jeder Raum erhält eine eindeutige Bezeichnung, die auch in den Plänen vorkommt.
- Messen oder aus Plänen ermitteln: Entspricht die Ausführung den Plänen, können Maße aus den Zeichnungen übernommen werden; sonst wird vor Ort gemessen.
- Ansätze nachvollziehbar notieren: Länge × Breite × Anzahl, Abzüge mit Minuszeichen und kurzer Bezeichnung („abz. Fenster F3“).
- Je Position summieren: Die Summen je LV-Position gehen in die Rechnung; das Aufmaßblatt wird als Anlage beigefügt.
- Gegenzeichnen lassen: Beim gemeinsamen Aufmaß unterschreiben beide Seiten.
Typische Fehler beim Aufmaß erstellen
- Falsche ATV-Fassung oder LV-Vorbemerkungen übersehen – abweichende Abrechnungsregeln im LV gehen vor.
- Öffnungen pauschal abgezogen oder pauschal übermessen, ohne die Grenze des eigenen Gewerks zu prüfen.
- Ansätze ohne Ortsangabe: Eine Zahl ohne Raum und Bauteil kann niemand prüfen.
- Verdeckte Leistungen nicht rechtzeitig aufgemessen – später ist der Nachweis kaum noch möglich.
- Nachtragsleistungen im Hauptauftrag versteckt: § 14 Abs. 1 VOB/B verlangt, Änderungen und Ergänzungen besonders kenntlich zu machen.
- Rechenfehler und Übertragungsfehler zwischen Aufmaßblatt und Rechnung. Eine Kontrollsumme je Position hilft.
Aufmaß Vorlage: Aufmaßblatt zum Übernehmen
Die folgende Gliederung eignet sich für Papier, Tabellenkalkulation oder Software. Ergänzen Sie Felder, die Ihr Vertrag verlangt. Als ausfüllbare Datei steht die Aufmaß-Vorlage bereit; wie das Messen vor Ort oder im Plan am Tablet funktioniert, erklärt der Beitrag Digitales Aufmaß.
Wie das Aufmaß in die Rechnung einfließt, beschreiben die Artikel zur Abschlagsrechnung und zur Schlussrechnung. Wird ein Leistungsverzeichnis als GAEB-Datei übergeben, hilft der Beitrag zum GAEB-Format.

