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Wohnflächenrechner: Wohnfläche nach WoFlV online berechnen

Wohnfläche nach WoFlV
57,50 m²
Grundfläche gesamt 65,50 m²

Anrechnung nach § 4 Wohnflächenverordnung. Grundflächen nach § 3 WoFlV aus den lichten Maßen zwischen den Bauteilen (ab Vorderkante Bekleidung); Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Treppenabsätze werden nicht angerechnet. Bei Kaufverträgen gilt, was vertraglich vereinbart ist (z. B. WoFlV oder DIN 277).

  1. Für jeden Raum oder jede Teilfläche eine Zeile anlegen und die Grundfläche in m² eintragen.
  2. Die Anrechnung wählen: Raumhöhe ab 2 m, 1 bis 2 m, unter 1 m, Balkon oder Terrasse, unbeheizter Wintergarten oder Schwimmbad.
  3. Bei Bedarf den Anrechnungssatz für Balkone und Terrassen anpassen (in der Regel 25 %).
  4. Wohnfläche und Grundfläche gesamt ablesen.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.

Die Wohnfläche nach WoFlV berechnen Sie, indem Sie die Grundflächen aller Räume einer Wohnung nach der lichten Raumhöhe und der Raumart anrechnen: ab 2 m Höhe voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, unter 1 m gar nicht, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel. Der Rechner addiert die Räume, zeigt Grundfläche und Wohnfläche getrennt und lässt den Anrechnungssatz für Balkone zwischen 25 und 50 % einstellen.

Wohnflächenberechnung: Formel nach § 4 WoFlV

Wohnfläche = Summe aller Grundflächen × Anrechnungsfaktor. Die Grundfläche ermitteln Sie aus den lichten Maßen zwischen den Bauteilen, gemessen ab der Vorderkante der Bekleidung, also inklusive Putz und Fliesen (§ 3 Abs. 1 WoFlV). Einen pauschalen Putzabzug, wie ihn die alte II. Berechnungsverordnung kannte, gibt es nach der WoFlV nicht.

FlächeAnrechnungRechtsgrundlage
Räume und Raumteile mit lichter Höhe ab 2 m100 %§ 4 Nr. 1 WoFlV
Räume und Raumteile mit lichter Höhe von 1 m bis unter 2 m50 %§ 4 Nr. 2 WoFlV
Raumteile mit lichter Höhe unter 1 m0 %§ 4 Nr. 1 und 2 WoFlV
Unbeheizte Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume50 %§ 4 Nr. 3 WoFlV
Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassenin der Regel 25 %, höchstens 50 %§ 4 Nr. 4 WoFlV

Beispielrechnung: Wohnfläche einer Dachgeschosswohnung

RaumGrundflächeFaktorWohnfläche
Wohnen/Essen32,50 m²100 %32,50 m²
Schlafen14,20 m²100 %14,20 m²
Bad6,80 m²100 %6,80 m²
Dachschräge mit 1 bis 2 m Höhe4,00 m²50 %2,00 m²
Balkon8,00 m²25 %2,00 m²
Summe65,50 m²57,50 m²

Die Wohnung hat 65,50 m² Grundfläche, aber nur 57,50 m² Wohnfläche nach WoFlV. Der Unterschied von 8 m² entspricht über 12 % und ist für Kaufpreis und Miete erheblich.

Dachschräge: Wohnfläche richtig ermitteln

Teilen Sie den Raum an den Linien mit 1 m und 2 m lichter Höhe in Streifen. Beispiel: Zimmer 4,00 × 5,00 m mit Schräge auf einer Seite. Ein Streifen von 0,50 m Breite liegt unter 1 m Höhe (2 m², angerechnet 0), ein Streifen von 1,00 m liegt zwischen 1 und 2 m (4 m², angerechnet 2 m²), der Rest von 3,50 m liegt darüber (14 m², voll). Wohnfläche: 16 m² bei 20 m² Grundfläche. Im Rechner tragen Sie dafür drei Zeilen ein. Wie Sie die Maße vor Ort sauber aufnehmen, zeigt der Beitrag Aufmaß erstellen.

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So hilft BauDock
Die Grundflächen müssen Sie nicht mit dem Zollstock aus dem Plan abgreifen: Im Aufmaß von BauDock laden Sie den Grundriss als PDF, legen den Maßstab fest und messen jede Raumfläche direkt im Plan. Die Blätter sind nach Geschoss, Wohnung und Raum gegliedert; die Anrechnung nach WoFlV, etwa für Schrägen und Balkone, wenden Sie anschließend mit diesem Rechner an.
BauDock · Aufmaß · Raumbuch
Aufmaß in BauDock als Raumbuch nach Geschoss, Wohnung und Raum mit Flächen, Maßen und Mengen je Position
Die Grundflächen jedes Raums stehen nach Geschoss und Wohnung gegliedert bereit; die Anrechnung nach WoFlV folgt im Rechner.

Balkon zur Wohnfläche: 25 % oder 50 %?

Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen zählen nach § 4 Nr. 4 WoFlV in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Einen höheren Ansatz bis 50 % rechtfertigen etwa eine besondere Lage oder Qualität. Für Mietwohnungen, deren Wohnfläche bis Ende 2003 nach der II. Berechnungsverordnung ermittelt wurde, kann nach § 5 WoFlV die alte Berechnung mit bis zu 50 % weiter gelten, bis baulich etwas geändert wird.

Was zählt nicht zur Wohnfläche?

  • Zubehörräume wie Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Trockenräume, Heizungsräume und Garagen (§ 2 Abs. 3 WoFlV).
  • Räume, die nicht den Anforderungen des Bauordnungsrechts genügen, sowie Geschäftsräume.
  • Schornsteine, Vormauerungen, Pfeiler und Säulen über 1,50 m Höhe mit mehr als 0,1 m² Grundfläche (§ 3 Abs. 3 WoFlV).
  • Treppen mit mehr als drei Steigungen und deren Treppenabsätze, außerdem Türnischen.
  • Fenster- und Wandnischen, die nicht bis zum Boden reichen oder höchstens 0,13 m tief sind.

Rechtsgrundlage und Bedeutung im Kauf- und Mietvertrag

Die Wohnflächenverordnung gilt seit 1. Januar 2004 verbindlich für geförderten Wohnraum. Für frei finanzierte Wohnungen gilt sie, wenn sie vereinbart ist oder keine andere Berechnungsart üblich ist; der BGH zieht sie im Mietrecht im Zweifel heran und sieht eine Abweichung von mehr als 10 % als Mangel an. Die DIN 277 misst dagegen Netto-Raumflächen ohne Kürzung für Schrägen und ergibt größere Werte. Bauträger sollten im Kaufvertrag festlegen, nach welcher Methode gerechnet wird. Die Grundlage bilden die Pläne aus Teilungserklärung und Aufteilungsplan. Die Wohnflächenberechnung legen Bauträger am besten zu den übrigen Unterlagen der Einheit, in BauDock etwa in die Wohnungsmappe, die der Käufer mit eigenem Zugang abruft.

Typische Fehler bei der Wohnflächenberechnung

  • Rohbaumaße statt Fertigmaße angesetzt oder pauschal 3 % Putz abgezogen.
  • Keller oder Abstellraum im Keller mitgezählt.
  • Balkon oder Terrasse voll angerechnet.
  • Dachschräge pauschal geschätzt statt nach Höhenlinien gemessen.
  • Treppenlöcher und Treppen in der Wohnung mitgerechnet.
  • Nach Bauplan gerechnet, obwohl abweichend gebaut wurde: Dann ist neu zu messen (§ 3 Abs. 5 WoFlV). Ein Aufmaß im fertigen Raum schafft Klarheit.
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zum Wohnfläche

Wie berechnet man die Wohnfläche?

Die Grundfläche jedes Raums aus den lichten Fertigmaßen ermitteln und nach § 4 WoFlV anrechnen: ab 2 m lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 m zur Hälfte, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel. Die Summe aller angerechneten Flächen ist die Wohnfläche.

Wie berechnet man die Wohnfläche mit Dachschräge?

Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe zählen voll, Flächen zwischen 1 und 2 m zur Hälfte und Flächen unter 1 m gar nicht (§ 4 WoFlV). Teilen Sie den Raum an den Höhenlinien 1 m und 2 m in Streifen und rechnen Sie jeden Streifen getrennt.

Zählt ein Balkon zur Wohnfläche?

Ja, aber nur anteilig: in der Regel zu 25 %, höchstens zu 50 % (§ 4 Nr. 4 WoFlV). Das gilt ebenso für Terrassen, Loggien und Dachgärten.

Zählt der Keller zur Wohnfläche?

Nein. Keller, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Dachböden, Heizungsräume und Garagen sind Zubehörräume und gehören nicht zur Wohnfläche (§ 2 Abs. 3 WoFlV).

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die WoFlV berechnet die Wohnfläche mit Kürzungen für Schrägen und Außenflächen. Die DIN 277 ermittelt Grund- und Nutzflächen ohne diese Kürzungen und ergibt deshalb meist größere Werte.

Ab wann ist eine Abweichung der Wohnfläche ein Mangel?

Im Mietrecht sieht der BGH eine Abweichung von mehr als 10 % zur vereinbarten Fläche als Mangel an. Beim Kauf kommt es auf die Vereinbarung im Vertrag an.

Wird ein Wintergarten zur Wohnfläche gezählt?

Ein beheizter Wintergarten zählt wie ein normaler Raum nach der Raumhöhe. Ein unbeheizter, allseitig geschlossener Wintergarten zählt zur Hälfte (§ 4 Nr. 3 WoFlV).