Mit dem HOAI Rechner berechnen Sie das Architektenhonorar für Gebäude und Innenräume aus den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und den beauftragten Leistungsphasen nach der Honorartafel des § 35 HOAI. Seit 2021 sind die Tafelwerte Orientierungswerte: Das Honorar wird frei vereinbart, der Rechner liefert die übliche Spanne als Grundlage für Angebot und Verhandlung. Zwischenwerte werden wie in § 13 HOAI vorgesehen linear interpoliert.
So rechnet der HOAI Rechner: Formel und Rechenweg
Das Honorar für Grundleistungen ergibt sich aus vier Größen (§ 6 Abs. 1 HOAI): anrechenbare Kosten, Leistungsphasen, Honorarzone und Honorartafel. Der Rechner geht in drei Schritten vor:
- Tafelwert für 100 % aus § 35 Abs. 1 HOAI lesen. Liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Tafelstufen, wird interpoliert: Wert = Wert unten + (Wert oben − Wert unten) × (K − K unten) ÷ (K oben − K unten).
- Lage in der Zone anwenden: Basishonorarsatz + (oberer Honorarsatz − Basishonorarsatz) × gewählter Prozentsatz.
- Leistungsphasen aufsummieren (§ 34 Abs. 3 HOAI) und mit dem 100 %-Honorar multiplizieren, danach Nebenkosten aufschlagen.
Beispielrechnung: Architektenhonorar berechnen bei 800.000 € Baukosten
Neubau eines Mehrfamilienhauses, Kostenberechnung: Kostengruppe 300 = 620.000 €, Kostengruppe 400 = 205.000 €. Nach § 33 Abs. 2 HOAI zählt die technische Ausrüstung bis 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten voll (155.000 €), der Rest von 50.000 € zur Hälfte (25.000 €). Anrechenbare Kosten: 800.000 €.
Honorarzone III, Basishonorarsatz. Die Tafel nennt für 750.000 € den Wert 89.927 € und für 1.000.000 € den Wert 115.675 €. Interpolation: 89.927 € + 25.748 € × 0,2 = 95.076,60 € für 100 %. Der obere Honorarsatz liegt bei 118.578,40 €, die Mitte der Zone bei 106.827,50 €.
| Leistungsphase | Anteil | Honorar netto |
|---|---|---|
| LPH 1 Grundlagenermittlung | 2 % | 1.901,53 € |
| LPH 2 Vorplanung | 7 % | 6.655,36 € |
| LPH 3 Entwurfsplanung | 15 % | 14.261,49 € |
| LPH 4 Genehmigungsplanung | 3 % | 2.852,30 € |
| LPH 5 Ausführungsplanung | 25 % | 23.769,15 € |
| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | 10 % | 9.507,66 € |
| LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | 4 % | 3.803,06 € |
| LPH 8 Objektüberwachung | 32 % | 30.424,51 € |
| LPH 9 Objektbetreuung | 2 % | 1.901,53 € |
| Summe LPH 1 bis 9 | 100 % | 95.076,60 € |
Werden nur die Leistungsphasen 1 bis 8 beauftragt (98 %), beträgt das Honorar 93.175,07 € netto; nur LPH 5 bis 8 (71 %) ergeben 67.504,39 €. Hinzu kommen 19 % Umsatzsteuer. Was die einzelnen Phasen umfassen, erklärt der Beitrag HOAI Leistungsphasen.
HOAI Honorartafel 2021: Auszug Gebäude (§ 35 Abs. 1)
| Anrechenbare Kosten | Zone I von | Zone III von | Zone III bis | Zone V bis |
|---|---|---|---|---|
| 100.000 € | 10.790 € | 15.005 € | 18.713 € | 22.928 € |
| 300.000 € | 28.750 € | 39.981 € | 49.864 € | 61.095 € |
| 500.000 € | 45.232 € | 62.900 € | 78.449 € | 96.118 € |
| 1.000.000 € | 83.182 € | 115.675 € | 144.268 € | 176.761 € |
| 2.000.000 € | 153.965 € | 214.108 € | 267.034 € | 327.177 € |
| 5.000.000 € | 343.879 € | 478.207 € | 596.416 € | 730.744 € |
| 10.000.000 € | 638.277 € | 887.604 € | 1.107.012 € | 1.356.339 € |
Rechtsgrundlage: HOAI 2021 als Orientierung
Nach dem Urteil des EuGH vom 4. Juli 2019 (C-377/17) waren die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze nicht mehr haltbar. Seit dem 1. Januar 2021 gilt: Das Honorar wird in Textform frei vereinbart (§ 7 Abs. 1 HOAI). Fehlt eine solche Vereinbarung, gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz als vereinbart. Liegen die anrechenbaren Kosten außerhalb der Tafel (unter 25.000 € oder über 25 Mio. €), ist das Honorar frei zu vereinbaren.
Anrechenbare Kosten nach § 33 HOAI
- Grundlage ist die Kostenberechnung, ersatzweise die Kostenschätzung (§ 6 Abs. 1 HOAI), siehe Kostenschätzung und Kostenberechnung.
- Kostengruppe 300 (Bauwerk, Baukonstruktion) zählt voll.
- Kostengruppe 400 (Technische Anlagen) zählt bis 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten voll, darüber zur Hälfte.
- Herrichten, nichtöffentliche Erschließung und Ausstattung zählen nur, wenn der Architekt sie plant oder ihre Ausführung überwacht. Die Gliederung zeigt die Kostengruppen nach DIN 276.
- Für Umbauten und Modernisierungen kann bei durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag bis 33 % schriftlich vereinbart werden (§ 36 Abs. 1 HOAI). Der Rechner berücksichtigt ihn nicht.
Typische Fehler bei der Honorarberechnung
- Bruttokosten statt Nettokosten angesetzt: Die anrechenbaren Kosten sind immer netto.
- Technische Anlagen voll angerechnet, obwohl sie mehr als 25 % der übrigen Kosten ausmachen.
- Honorarzone ohne Begründung gewählt: Die Bewertungsmerkmale stehen in § 35 Abs. 2 bis 7 HOAI und in der Objektliste der Anlage 10.
- Honorar nicht in Textform vereinbart: Dann gilt nur der Basishonorarsatz.
- Besondere Leistungen, Umbauzuschlag und Mehraufwand bei verlängerter Bauzeit in LPH 8 vergessen.