Baulexikon

Kostenschätzung und Kostenberechnung (DIN 276) – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Kostenschätzung und Kostenberechnung sind zwei Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276: Die Kostenschätzung beruht auf der Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2), die Kostenberechnung auf der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) und ist deshalb deutlich genauer gegliedert. Die Kostenberechnung ist zugleich die Grundlage für das Honorar nach HOAI.

Die Stufen der Kostenermittlung nach DIN 276

DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (Ausgabe Dezember 2018) beschreibt, wie Kosten über den Projektverlauf immer genauer ermittelt werden. Jede Stufe baut auf dem jeweiligen Planungsstand auf und wird in einer bestimmten Tiefe der Kostengruppen gegliedert. Die Zuordnung zu den HOAI-Leistungsphasen ist in der Praxis üblich.

Kostenermittlungsstufen im Überblick
StufeGrundlageTypische LeistungsphaseGliederungstiefe (Mindestanforderung)
KostenrahmenBedarfsplanung, ProjektzieleLPH 11. Ebene
KostenschätzungVorplanungLPH 22. Ebene
KostenberechnungEntwurfsplanungLPH 33. Ebene
KostenvoranschlagAusführungsplanung, VergabeeinheitenLPH 5/63. Ebene, nach Vergabeeinheiten
KostenanschlagAngebote und AufträgeLPH 7nach Vergabeeinheiten
KostenfeststellungSchlussrechnungen, abgerechnete KostenLPH 83. Ebene

Kostenschätzung: Was gehört dazu?

Die Kostenschätzung ist nach § 2 Abs. 10 HOAI die überschlägige Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Vorplanung. Grundlage sind Vorentwurfszeichnungen, erste Flächen- und Rauminhalte (z. B. BGF und BRI nach DIN 277), Angaben zum Baugrundstück und Erläuterungen. Gerechnet wird meist mit Kostenkennwerten je m² oder m³ aus eigenen Projekten oder Datenbanken wie dem BKI. Gegliedert wird mindestens bis zur zweiten Ebene, also etwa KG 330 Außenwände oder KG 420 Wärmeversorgungsanlagen.

Kostenberechnung: Grundlage für Honorar und Budget

Die Kostenberechnung ist nach § 2 Abs. 11 HOAI die Ermittlung der Kosten auf Grundlage der Entwurfsplanung. Sie stützt sich auf durchgearbeitete Entwurfszeichnungen, oft auch Detailpläne, Mengenberechnungen und Erläuterungen. Die Gliederung reicht mindestens bis zur dritten Ebene (z. B. KG 331 Tragende Außenwände). Für Architekten und Ingenieure ist sie besonders wichtig: Die anrechenbaren Kosten für das Honorar werden nach § 6 Abs. 1 HOAI auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt. Die HOAI verweist dafür auf DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (§ 4 Abs. 1 HOAI). Das Honorar aus den anrechenbaren Kosten ermitteln Sie mit dem HOAI Rechner.

Muster zum Übernehmen
Beispiel: dieselbe Position in beiden Stufen
Kostenschätzung (LPH 2): KG 330 Außenwände – 1.450 m² Außenwandfläche × 420 €/m² = 609.000 € netto
Kostenberechnung (LPH 3): KG 331 Tragende Außenwände 1.450 m² × 185 €/m² = 268.250 €
KG 334 Außenwandöffnungen 260 m² × 690 €/m² = 179.400 €
KG 335 Außenwandbekleidungen außen 1.190 m² × 140 €/m² = 166.600 €
Summe KG 330 in der Kostenberechnung: 614.250 € netto (Zahlen frei gewählt)

Kostenschätzung und Kostenberechnung: der Unterschied

  • Planungsstand: Vorplanung mit Varianten gegenüber festgelegtem Entwurf.
  • Gliederung: 2. Ebene gegenüber mindestens 3. Ebene der Kostengruppen.
  • Rechenweg: überwiegend Kennwerte je Fläche oder Volumen gegenüber Mengen je Bauteil.
  • Funktion: Entscheidungsgrundlage für die Vorplanung gegenüber Budget, Finanzierung und Honorargrundlage.

Genauigkeit: welche Abweichung ist üblich?

DIN 276 und HOAI legen keine festen Toleranzen fest. In Fachliteratur und Rechtsprechung zur Architektenhaftung werden häufig Spannen genannt, etwa für die Kostenschätzung rund 20 bis 30 %, für die Kostenberechnung rund 10 bis 20 % und für den Kostenanschlag rund 5 bis 10 %. Diese Werte sind Orientierung, keine Regel: Ob eine Überschreitung zur Haftung führt, hängt vor allem davon ab, ob eine Kostenobergrenze vereinbart wurde und ob der Planer pflichtwidrig falsch ermittelt oder nicht rechtzeitig gewarnt hat. Risiken sollten als eigene Position (Unvorhergesehenes, KG 700 bzw. Risikozuschlag) sichtbar ausgewiesen werden.

Kostenanschlag und Kostenfeststellung

Nach der Vergabe ersetzt der Kostenanschlag die kalkulierten Werte durch beauftragte Angebote. Die Kostenfeststellung am Ende dokumentiert die tatsächlich entstandenen Kosten auf Basis geprüfter Schlussrechnungen. Wer Kostenberechnung, Aufträge und Abrechnung über alle Stufen in derselben Gliederung führt, erkennt Abweichungen früh – das ist der Kern des Baukosten-Controllings.

Typische Fehler

  • Veraltete Kennwerte ohne Anpassung an Baupreisindex, Region und Standard.
  • Fehlende Kostengruppen, z. B. Baunebenkosten (KG 700) oder Außenanlagen (KG 500) vergessen.
  • Brutto und netto vermischt – die Angabe muss eindeutig sein.
  • Kostenberechnung nicht fortgeschrieben, wenn der Bauherr den Entwurf ändert.
ℹ️Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Verwandte Begriffe
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Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Kostenschätzung und Kostenberechnung (DIN 276)

Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung und Kostenberechnung?

Die Kostenschätzung beruht auf der Vorplanung und wird bis zur 2. Ebene der DIN 276 gegliedert. Die Kostenberechnung beruht auf der Entwurfsplanung, wird mindestens bis zur 3. Ebene gegliedert und ist Grundlage der anrechenbaren Kosten nach HOAI.

In welcher Leistungsphase wird die Kostenberechnung erstellt?

In der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) nach HOAI. Die Kostenschätzung gehört zur Leistungsphase 2.

Wie genau muss eine Kostenschätzung sein?

Eine verbindliche Toleranz gibt es nicht. Häufig genannt werden etwa 20 bis 30 % bei der Kostenschätzung und 10 bis 20 % bei der Kostenberechnung. Entscheidend ist der Einzelfall, insbesondere eine vereinbarte Kostenobergrenze.

Was kommt nach der Kostenberechnung?

Nach DIN 276:2018 folgen Kostenvoranschlag, Kostenanschlag auf Basis der Aufträge und am Ende die Kostenfeststellung.

Welche Fassung der DIN 276 gilt für die HOAI?

Die HOAI verweist in § 4 Abs. 1 auf DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008. In der Planungspraxis wird für die Kostengliederung meist die aktuelle Ausgabe von 2018 verwendet.