Ein Projektsteuerer übernimmt im Auftrag des Bauherrn delegierbare Bauherrenaufgaben: Er organisiert das Projekt, koordiniert die Beteiligten und kontrolliert Qualitäten, Kosten und Termine. Er berät und bereitet Entscheidungen vor, entscheidet aber in der Regel nicht selbst.
Was macht ein Projektsteuerer?
Bei größeren Bauvorhaben fehlt dem Bauherrn oft die Zeit oder das Fachwissen, um Planer, Firmen, Budget und Termine selbst zu steuern. Der Projektsteuerer füllt diese Lücke in einer Stabsfunktion: Er sorgt dafür, dass Ziele festgelegt, Entscheidungen rechtzeitig vorbereitet und Abweichungen früh gemeldet werden. Er plant nicht selbst wie ein Architekt und überwacht nicht die einzelnen Gewerke wie die Objektüberwachung, sondern behält das Gesamtprojekt im Blick.
Aufgaben der Projektsteuerung nach AHO
Gesetzlich ist das Leistungsbild nicht geregelt – die HOAI enthält seit 2009 keine Vorschrift zur Projektsteuerung mehr. Als Branchenstandard gilt Heft 9 der AHO-Schriftenreihe „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“. Es gliedert die Leistungen in fünf Handlungsbereiche, die jeweils durch fünf Projektstufen laufen: Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss.
| Bereich | Beispiele für Aufgaben |
|---|---|
| A – Organisation, Information, Koordination, Dokumentation | Projekthandbuch, Organigramm, Besprechungs- und Berichtswesen, Entscheidungsvorbereitung |
| B – Qualitäten und Quantitäten | Projektziele, Raumprogramm, Prüfung der Planung, Änderungsmanagement |
| C – Kosten und Finanzierung | Kostenrahmen, Budget je Kostengruppe, Kostenverfolgung mit Prognose, Rechnungs- und Nachtragsprüfung |
| D – Termine, Kapazitäten und Logistik | Rahmen- und Steuerungsterminplan, Terminkontrolle, Logistik |
| E – Verträge und Versicherungen | Vertragsstrategie, Vergabeunterlagen, Vertragsmanagement, Versicherungen |
Projektsteuerer, Projektleiter, Bauleiter: die Abgrenzung
| Rolle | Aufgabe | Befugnis |
|---|---|---|
| Projektleitung | Nicht delegierbare Bauherrenaufgaben: Ziele, Entscheidungen, Verträge, Mittelfreigabe | Entscheidet (Linienfunktion) |
| Projektsteuerer | Delegierbare Bauherrenaufgaben: organisieren, koordinieren, kontrollieren, berichten | Berät (Stabsfunktion) |
| Objektüberwachung | Kontrolle der Ausführung auf der Baustelle, HOAI LPH 8 | Nach Planervertrag |
| Bauleitung der Firma | Organisation der eigenen Leistung | Gegenüber eigenem Personal |
Mehr zur Ausführungsebene unter Bauüberwachung und Oberbauleiter. Den Gesamtzusammenhang erklärt der Artikel Projektsteuerung Bau.
Vergütung des Projektsteuerers
Da die HOAI keine Regeln enthält, wird das Honorar frei vereinbart. Häufig orientieren sich Verträge an den Honorarvorschlägen des AHO-Hefts, die sich nach Projektkosten, Schwierigkeit und beauftragten Handlungsbereichen richten, oder es wird ein Pauschal- bzw. Zeithonorar vereinbart. Der Vertrag sollte genau festlegen, welche Leistungen geschuldet sind und welche Entscheidungen der Projektsteuerer allein treffen darf.
Wann braucht man einen Projektsteuerer?
- Große oder komplexe Projekte mit vielen Planern und Einzelvergaben.
- Bauherren ohne eigene Bauabteilung, etwa Unternehmen, Stiftungen, Kommunen.
- Mehrere Projekte parallel, bei denen die eigene Organisation an Grenzen stößt.
- Projekte mit Terminrisiko, etwa feste Eröffnungs- oder Übergabetermine.
Typische Fehler
- Unklare Befugnisse: Planer und Firmen wissen nicht, ob der Projektsteuerer anordnen darf.
- Doppelte Arbeit mit der Objektüberwachung, weil die Leistungsbilder nicht abgegrenzt sind.
- Berichte ohne Entscheidungsbedarf: Der Bauherr erfährt, was passiert ist, aber nicht, was er entscheiden muss.