Zeiterfassung für Handwerker: Stempeln per Handy, als Kolonne oder an der Stempeluhr
Zeiterfassung im Handwerk geht in BauDock mit einem Tipp: Mitarbeiter stempeln am Handy, der Vorarbeiter stempelt die ganze Kolonne, oder alle nutzen die Stempeluhr auf dem Baustellen-Tablet. BauDock berücksichtigt Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz und überschreibt nie, was erfasst wurde.


Drei Wege zu stempeln
Am eigenen Handy, als Kolonne durch den Vorarbeiter oder an der Stempeluhr auf der Baustelle. Auf Wunsch wird beim Einstempeln der Standort mit erfasst.
- Kolonne mit einem Tipp
- Stempeluhr für ein Tablet vor Ort
- Projekt oder Auftrag je Stempelung
Arbeitszeitgesetz eingebaut
Pausen nach § 4 ArbZG werden automatisch berücksichtigt, Ihr betrieblicher Pausenplan ebenso. Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Nachtarbeit prüft BauDock schon während des Tages.
Nichts wird überschrieben
Jede Stempelung bleibt erhalten. Korrekturen sind nur mit Grund möglich, das Original bleibt sichtbar. Stundenzettel geben Sie als PDF je Person und Zeitraum aus.
Zeiterfassung für Handwerker: Stempeln auf der Baustelle, Auswertung im Büro
Die Zeiterfassung im Handwerk muss zwei Anforderungen erfüllen: Sie muss auf der Baustelle schnell gehen, und sie muss im Büro belastbar sein. Die Zeiterfassung App für Handwerker von BauDock bietet drei Wege: Stempeln am eigenen Handy, Kolonnen-Stempelung durch den Vorarbeiter und eine Stempeluhr auf dem Baustellen-Tablet. Jede Stempelung ist einem Projekt oder Auftrag zugeordnet. Auf Wunsch wird beim Einstempeln der Standort erfasst. Urlaub und Krankmeldungen tragen Sie ein, abwesende Mitarbeiter können nicht stempeln und werden nicht eingeplant.
Im Büro wird aus den Stempelungen eine saubere Grundlage für Lohn und Nachkalkulation. Pausen nach § 4 ArbZG werden automatisch berücksichtigt, Höchstarbeitszeit, Ruhezeit und Nachtarbeit prüft BauDock während des Tages. Korrekturen sind nur mit Grund möglich, das Original bleibt sichtbar. Stundenzettel geben Sie als PDF je Person und Zeitraum aus, als Grundlage für die Lohnabrechnung.
Für die Zeiterfassung für Handwerker im Baugewerbe gelten besondere Aufzeichnungspflichten nach Mindestlohngesetz. Welche Angaben erfasst werden müssen und wie lange sie aufzubewahren sind, erklärt der Artikel Arbeitszeiterfassung auf der Baustelle.
Wer zunächst auf Papier erfasst, nutzt die kostenlose Stundenzettel-Vorlage. Urlaubsansprüche bei Ein- und Austritt oder Teilzeit berechnen Sie mit dem Urlaubsrechner.
Häufige Fragen
Gilt im Baugewerbe eine besondere Aufzeichnungspflicht?
Ja. Das Baugewerbe fällt unter § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, deshalb gilt die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz. Einzelheiten im Artikel Arbeitszeiterfassung.
Werden Urlaub und Krankheit berücksichtigt?
Ja. Urlaub und Krankmeldungen tragen Sie ein; wer abwesend ist, kann nicht stempeln und wird nicht eingeplant.
Können Architekturbüros die Zeiterfassung nutzen?
Ja. Auch im Architekten-Portal gibt es eine Zeiterfassung für Arbeitszeit, Urlaub und Projektstunden.
Ist Zeiterfassung im Handwerk Pflicht?
Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit grundsätzlich erfassen. Im Baugewerbe gilt zusätzlich die Aufzeichnungspflicht nach § 17 Mindestlohngesetz, spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages nach der Arbeitsleistung.
Was kostet die Zeiterfassung für Handwerker?
Die Zeiterfassung ist in der Handwerker-Lizenz von BauDock enthalten, die bei 89 € im Monat für bis zu 3 Nutzer beginnt, zusammen mit Angeboten, Rechnungen und Einsatzplanung. Alle Pakete auf der Preisseite.
Welche Zeiterfassung App eignet sich für Handwerker?
Eine, die auf der Baustelle ohne Umwege funktioniert: Stempeln mit einem Tipp, Kolonnen-Stempelung durch den Vorarbeiter, Projektzuordnung und automatische Pausenprüfung. Wichtig ist außerdem, dass erfasste Zeiten nicht unbemerkt geändert werden können.
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