Arbeitstage berechnen Sie, indem Sie alle Tage von Montag bis Freitag im Zeitraum zählen und die gesetzlichen Feiertage des Bundeslands abziehen; Werktage im Sinne von VOB/B und BGB sind dagegen Montag bis Samstag. Der Rechner zählt beides für alle 16 Bundesländer und ermittelt das Datum nach einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen, etwa für Bauzeiten, Ausführungsfristen und Fristen nach VOB/B.
Arbeitstage, Werktage, Kalendertage: der Unterschied
| Begriff | Umfasst | Typische Verwendung |
|---|---|---|
| Kalendertage | alle Tage | Zahlungsfristen, z. B. 30 Tage nach § 286 Abs. 3 BGB |
| Werktage | Montag bis Samstag ohne Feiertage | Fristen der VOB/B, Urlaub nach BUrlG |
| Arbeitstage | Montag bis Freitag ohne Feiertage | Bauzeiten, Personalplanung, Bauzeitenpläne |
So rechnet der Arbeitstage-Rechner
Beim Zählen sind Anfangs- und Enddatum eingeschlossen; gezählt werden Montag bis Freitag (oder bis Samstag), abzüglich der gesetzlichen Feiertage des gewählten Bundeslands, die auf diese Tage fallen. Beim Datum nach X Arbeitstagen zählt der Ausgangstag nicht mit, wie bei Fristen nach § 187 Abs. 1 BGB; gezählt wird ab dem Folgetag. Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt § 193 BGB es auf den nächsten Werktag. Das gilt auch für Werktagsfristen, die rechnerisch an einem Samstag enden.
Arbeitstage 2026 und 2027 nach Bundesland
| Bundesland | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 252 | 253 |
| Bayern | 252 | 253 |
| Berlin | 254 | 255 |
| Brandenburg | 254 | 256 |
| Bremen | 254 | 256 |
| Hamburg | 254 | 256 |
| Hessen | 253 | 255 |
| Mecklenburg-Vorpommern | 254 | 255 |
| Niedersachsen | 254 | 256 |
| Nordrhein-Westfalen | 253 | 254 |
| Rheinland-Pfalz | 253 | 254 |
| Saarland | 253 | 254 |
| Sachsen | 253 | 255 |
| Sachsen-Anhalt | 253 | 255 |
| Schleswig-Holstein | 254 | 256 |
| Thüringen | 254 | 255 |
In Bayern ist Mariä Himmelfahrt nur in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung Feiertag und deshalb nicht abgezogen; 2026 fällt der 15. August ohnehin auf einen Samstag.
Beispielrechnung: Bauzeit in Arbeitstagen
Für den Rohbau sind 60 Arbeitstage vereinbart, Baubeginn nach dem Ausgangstag Montag, 02.11.2026, Baustelle in Nordrhein-Westfalen. Der Rechner überspringt Wochenenden, den 1. Weihnachtstag (Freitag) und Neujahr 2027 (Freitag). Ende der Bauzeit: 27.01.2027. In Kalendertagen sind das 86 Tage; ohne die beiden Feiertage wären es genau 12 Wochen (60 ÷ 5) gewesen.
Zweites Beispiel: Der Auftragnehmer verlangt am 02.11.2026 die Abnahme. Der Auftraggeber hat sie nach § 12 Abs. 1 VOB/B binnen 12 Werktagen durchzuführen. Mit Samstagen gezählt endet die Frist am 16.11.2026.
Vereinbaren Sie Ausführungsfristen im Vertrag ausdrücklich in Arbeitstagen oder Kalendertagen und legen Sie fest, ob Samstage zählen. Wie Sie die Dauer einzelner Gewerke daraus ableiten, zeigt der Beitrag Bauzeitenplan erstellen; eine Tabelle zum Ausfüllen bietet die Bauzeitenplan Vorlage.
Werktage berechnen nach VOB/B: wichtige Fristen
| Frist | Dauer | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Beginn der Ausführung nach Aufforderung | 12 Werktage | § 5 Abs. 2 VOB/B |
| Abnahme auf Verlangen | 12 Werktage | § 12 Abs. 1 VOB/B |
| Fiktive Abnahme nach schriftlicher Fertigstellungsmitteilung | 12 Werktage | § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B |
| Fiktive Abnahme nach Inbenutzungnahme | 6 Werktage | § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B |
| Rückgabe der Stundenlohnzettel | 6 Werktage | § 15 Abs. 3 VOB/B |
| Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf Sperrkonto | 18 Werktage | § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B |
Rechtsgrundlage: Fristberechnung nach §§ 186 ff. BGB
Die Auslegungsregeln der §§ 186 bis 193 BGB gelten für Fristen in Gesetzen, Verträgen und der VOB/B. Feiertage sind Ländersache und in den Feiertagsgesetzen der Länder geregelt; nur der Tag der Deutschen Einheit ist bundesrechtlich festgelegt. Für § 193 BGB kommt es auf Feiertage am Erklärungs- oder Leistungsort an, bei Bauleistungen also auf das Bundesland der Baustelle. Witterung, mit der bei Angebotsabgabe normalerweise zu rechnen war, verlängert die Ausführungsfrist nicht (§ 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B); Behinderungen müssen angezeigt werden, siehe Behinderungsanzeige.
Typische Fehler beim Berechnen von Arbeitstagen
- Werktage und Arbeitstage verwechselt: VOB/B-Fristen zählen den Samstag mit.
- Feiertage des Firmensitzes statt der Baustelle angesetzt.
- Ausgangstag mitgezählt: Er zählt bei Fristen nicht mit.
- Fristende am Samstag, Sonntag oder Feiertag nicht auf den nächsten Werktag verschoben.
- Regionale Feiertage (z. B. Augsburger Friedensfest, Mariä Himmelfahrt in Teilen Bayerns) und Betriebsferien vergessen; der Rechner berücksichtigt sie nicht.