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Verjährungsrechner: Verjährung von Gewährleistung und Handwerkerrechnung berechnen

Verjährung tritt ein mit Ablauf des
27.10.2031
5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB) · noch 1.825 Tage

Hemmung (z. B. Verhandlungen § 203 BGB, Klage oder Mahnbescheid § 204 BGB, Prüfung von Mängeln) und Neubeginn (Anerkenntnis § 212 BGB) verlängern die Frist; beim VOB-Vertrag beginnt mit einer schriftlichen Mängelrüge eine neue 2-Jahres-Frist für den gerügten Mangel (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B), nicht vor Ablauf der Regelfrist. Arglistig verschwiegene Mängel verjähren nach den allgemeinen Regeln. Keine Rechtsberatung.

  1. Anspruch wählen: Mängelansprüche nach BGB oder VOB/B oder Werklohn aus einer Handwerkerrechnung.
  2. Datum der Abnahme, der Fälligkeit oder des Zugangs der Schlussrechnung eintragen.
  3. Ergebnis lesen: Die Verjährung tritt mit Ablauf des angezeigten Tages ein, dazu die Resttage.
  4. Hemmung und Neubeginn (Verhandlungen, Klage, Anerkenntnis, Mängelrüge) gesondert prüfen.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.

Mit diesem Rechner berechnen Sie die Verjährung von Mängelansprüchen am Bau und von Handwerkerrechnungen auf den Tag genau: Die Gewährleistung für ein Bauwerk verjährt beim BGB-Vertrag 5 Jahre nach der Abnahme, beim VOB/B-Vertrag 4 Jahre, die Werklohnforderung 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem sie fällig wurde. Sie wählen den Anspruch, tragen das Ausgangsdatum ein und sehen sofort, mit Ablauf welchen Tages die Verjährung eintritt.

Verjährungsfristen am Bau: Übersicht nach BGB und VOB/B

AnspruchFristBeginnRechtsgrundlage
Mängel am Bauwerk, BGB-Vertrag5 JahreAbnahme§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
Mängel am Bauwerk, VOB/B-Vertrag4 Jahre, wenn nichts anderes vereinbartAbnahme§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B
VOB/B: andere Werke, vom Feuer berührte Teile von Feuerungsanlagen, Anlagen ohne Wartungsauftrag2 JahreAbnahme§ 13 Abs. 4 Nr. 1 und 2 VOB/B
Sonstige Werke nach BGB (Reparatur, Wartung, Veränderung einer Sache)2 JahreAbnahme§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB
Arglistig verschwiegene Mängel3 Jahre zum Jahresende, beim Bauwerk nicht vor Ablauf von 5 JahrenKenntnis§ 634a Abs. 3 BGB
Werklohn, Handwerkerrechnung3 JahreSchluss des Jahres der Fälligkeit§§ 195, 199 BGB
Werklohn VOB/B3 JahreJahresende; fällig spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B

So berechnet der Rechner die Verjährung

Für die Gewährleistung gilt eine Frist nach Jahren: Der Tag der Abnahme zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB), die Frist endet mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Abnahmetag entspricht (§ 188 Abs. 2 BGB). Abnahme am 15.06.2026 ergibt beim BGB-Vertrag das Fristende 15.06.2031, beim VOB/B-Vertrag 15.06.2030. Bei der regelmäßigen Verjährung des Werklohns zählt dagegen das Jahresende: Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und endet am 31.12. des dritten Folgejahres.

Beispielrechnung: Verjährung der Handwerkerrechnung

Ein Malerbetrieb arbeitet nach BGB. Abnahme und Zugang der prüffähigen Schlussrechnung am 15.06.2026, damit ist der Werklohn fällig (§ 641 Abs. 1, § 650g Abs. 4 BGB). Die Verjährung beginnt am 31.12.2026 und endet mit Ablauf des 31.12.2029.

Ein Rohbauer mit VOB/B-Vertrag stellt die Schlussrechnung so, dass sie am 10.12.2026 zugeht. Fällig wird sie 30 Tage später am 09.01.2027, also erst im neuen Jahr. Die Verjährung endet deshalb erst mit Ablauf des 31.12.2030. Mehr dazu im Beitrag Handwerkerrechnung: Verjährung.

Gewährleistung am Bau berechnen: Hemmung und Neubeginn

Der Rechner zeigt das rechnerische Fristende. Folgende Umstände verschieben es:

  • Verhandlungen über den Anspruch oder den Mangel hemmen die Verjährung; sie endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung (§ 203 BGB).
  • Klage, Mahnbescheid, selbständiges Beweisverfahren hemmen die Verjährung (§ 204 BGB). Der Zeitraum der Hemmung wird nicht eingerechnet (§ 209 BGB).
  • Anerkenntnis lässt die Frist neu beginnen (§ 212 BGB), etwa durch Abschlagszahlung oder vorbehaltlose Nachbesserung.
  • Schriftliche Mängelrüge beim VOB/B-Vertrag: Für den gerügten Mangel läuft eine neue Frist von 2 Jahren ab Zugang, jedoch nicht vor Ablauf der Regelfrist (§ 13 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B). Für abgenommene Mängelbeseitigungsleistungen beginnt ebenfalls eine neue 2-Jahres-Frist. Ein Muster bietet die Mängelanzeige.
  • Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist nach § 193 BGB am nächsten Werktag.

Typische Fehler bei der Verjährung von Mängeln und Rechnungen

  • Gewährleistung ab Rechnungsdatum oder Fertigstellung gerechnet: Maßgeblich ist die Abnahme, auch eine fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB.
  • Werklohn 3 Jahre ab Rechnungsdatum gerechnet: Die Frist läuft immer erst ab Jahresende.
  • VOB/B mit 4 Jahren gegenüber Verbrauchern angesetzt: Dort hält die Verkürzung in AGB einer Inhaltskontrolle regelmäßig nicht stand (§ 309 Nr. 8 b ff BGB), es bleibt bei 5 Jahren.
  • Mängelrüge ohne Zugangsnachweis: Ohne Beleg wirkt die Quasi-Unterbrechung nach § 13 Abs. 5 VOB/B nicht. Zur Form siehe Mängelrüge.
  • Abnahme nicht dokumentiert: Ohne Abnahmeprotokoll ist der Fristbeginn später schwer zu beweisen.
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So hilft BauDock
Das Abnahmedatum ist der Startpunkt jeder Gewährleistungsfrist. In BauDock halten Sie die Abnahme mit Vorlage, Datum und Fotos fest und geben das Protokoll als PDF aus; festgestellte Mängel gehen mit Frist an die zuständige Firma und bleiben bis zur Nachkontrolle offen. So lässt sich auch Jahre später belegen, wann abgenommen wurde und welche Mängel vorbehalten waren.
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zum Verjährung

Wie berechne ich die Verjährung?

Für Mängelansprüche zählen Sie die Jahre ab dem Tag der Abnahme: Die Frist endet mit Ablauf des Tages, der dem Abnahmetag entspricht, beim BGB-Vertrag 5 Jahre später. Für den Werklohn beginnt die Frist erst am Ende des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde, und endet 3 Jahre später am 31.12. Hemmung und Neubeginn verschieben das Ende.

Wann verjährt eine Handwerkerrechnung?

Nach 3 Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Rechnung fällig wurde (§§ 195, 199 BGB). Eine 2026 fällige Rechnung verjährt mit Ablauf des 31.12.2029.

Wie lange ist die Gewährleistung am Bau?

Beim BGB-Bauvertrag 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB), beim VOB/B-Vertrag 4 Jahre, sofern nichts anderes vereinbart ist (§ 13 Abs. 4 VOB/B). Für Reparaturen und Wartung gelten 2 Jahre.

Verlängert eine Mängelrüge die Gewährleistung?

Beim VOB/B-Vertrag ja: Eine schriftliche Mängelrüge setzt für den gerügten Mangel eine neue 2-Jahres-Frist in Gang, nicht vor Ablauf der Regelfrist. Beim BGB-Vertrag verlängert eine Rüge allein nichts; es helfen nur Hemmung (z. B. Verhandlungen) oder Neubeginn (Anerkenntnis).

Wann beginnt die Gewährleistung, wenn es keine Abnahme gab?

Ohne Abnahme beginnt die Frist grundsätzlich nicht. Als Abnahme gelten auch die fiktive Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB oder § 12 Abs. 5 VOB/B und eine schlüssige Abnahme, etwa durch vorbehaltlose Nutzung.

Muss ich eine verjährte Rechnung noch bezahlen?

Der Kunde darf die Zahlung verweigern, wenn er sich auf die Verjährung beruft (§ 214 Abs. 1 BGB). Wer trotzdem zahlt, kann das Geld nicht zurückfordern (§ 214 Abs. 2 BGB).