Kostenlose Vorlage · Abrechnung

Schlussrechnung Muster – kostenlos als Excel herunterladen

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Dieses Schlussrechnung Muster ist eine prüfbare Schlussrechnung für Bauleistungen: Positionen mit Menge und Einheitspreis, Nachlass, Umsatzsteuer, Abzug der geleisteten Abschlagszahlungen und des Sicherheitseinbehalts bis zur Restforderung. Es richtet sich an Bau- und Handwerksbetriebe, die nach VOB/B oder BGB abrechnen. In Excel rechnen sich alle Beträge automatisch.

Das steht in der Vorlage
  • Rechnungskopf: Rechnungsempfänger, Rechnungssteller, Rechnungs-Nr., Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Steuernummer oder USt-IdNr., Bauvorhaben / Leistungsort, Auftrag vom, Kunden- / Bestell-Nr.
  • Abnahme am und Grundlage der Abrechnung (Aufmaß-Nr., Regieberichte, Nachträge)
  • 14 Positionszeilen mit Pos., Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis, Gesamtpreis
  • Summenblock: Summe netto, Nachlass, Gesamtbetrag netto, Umsatzsteuer, brutto, abzüglich Abschlagszahlungen und Sicherheitseinbehalt, Restforderung
  • Aufstellung der Abschlagszahlungen mit Rechnungsdatum, Zahlungsdatum und Betrag
  • Hinweis zu Prüfbarkeit, Fälligkeit und Vorbehalt nach § 16 Abs. 3 VOB/B
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Gesamtpreis je Position = Menge × Einzelpreis, Summe netto automatisch
  • Nachlass in Prozent (Voreinstellung 0 %), Umsatzsteuersatz änderbar (Voreinstellung 19 %)
  • Sicherheitseinbehalt in Prozent vom Bruttobetrag (Voreinstellung 5 %) und Restforderung automatisch
  • Summe der Abschlagszahlungen in der Aufstellung

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Pflichtangaben eintragen
    Rechnungskopf mit fortlaufender Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und Steuernummer oder USt-IdNr. vollständig ausfüllen.
  2. 2
    Positionen wie im Vertrag
    Positionen in Reihenfolge und Bezeichnung des Vertrags bzw. LV übernehmen, Mengen aus dem Aufmaß einsetzen.
  3. 3
    Nachträge getrennt
    Beauftragte Nachträge und Stundenlohnarbeiten als eigene Positionen mit Bezug zur Nachtragsnummer aufführen.
  4. 4
    Abschläge abziehen
    Alle geleisteten Abschlagszahlungen in der Aufstellung erfassen und deren Summe im Summenblock abziehen.
  5. 5
    Belege beifügen
    Aufmaße, Regieberichte und Nachtragsvereinbarungen beilegen, damit die Rechnung prüfbar ist.

Was ist eine Schlussrechnung?

Mit der Schlussrechnung rechnet der Auftragnehmer nach Fertigstellung die gesamte Leistung endgültig ab. Sie umfasst alle vertraglichen Leistungen, Nachträge und Stundenlohnarbeiten; bereits gezahlte Abschläge werden angerechnet. Ausführlich erklärt der Artikel Schlussrechnung am Bau den Ablauf.

Muster Schlussrechnung VOB: Prüfbarkeit nach § 14 VOB/B

Beim VOB-Vertrag muss die Rechnung prüfbar sein (§ 14 Abs. 1 VOB/B): Posten in der Reihenfolge und mit den Bezeichnungen des Vertrags, Mengenberechnungen, Zeichnungen und andere Belege beigefügt, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags besonders kenntlich gemacht. Die Schlussrechnung ist spätestens 12 Werktage nach Fertigstellung einzureichen, wenn die Ausführungsfrist höchstens 3 Monate beträgt; die Frist verlängert sich um je 6 Werktage für je weitere 3 Monate (§ 14 Abs. 3 VOB/B). Reicht der Auftragnehmer trotz Fristsetzung keine prüfbare Rechnung ein, kann der Auftraggeber sie auf dessen Kosten selbst aufstellen (§ 14 Abs. 4 VOB/B).

Fälligkeit und Zahlung der Schlussrechnung

PunktVOB/BBGB-Bauvertrag
VoraussetzungAbnahme und prüfbare SchlussrechnungAbnahme und prüffähige Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB)
Fälligkeitnach Prüfung, spätestens 30 Tage nach Zugang (§ 16 Abs. 3 Nr. 1)mit Abnahme und Erteilung der prüffähigen Schlussrechnung
Einwand fehlender Prüfbarkeitnur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang mit Begründungnur innerhalb von 30 Tagen nach Zugang (§ 650g Abs. 4 BGB)
Vorbehalt nach Schlusszahlunginnerhalb von 28 Tagen nach Zugang der Mitteilung, Begründung binnen weiterer 28 Tage (§ 16 Abs. 3 Nr. 5)keine Ausschlusswirkung
Verjährung der Forderung3 Jahre ab Jahresende der Fälligkeit (§§ 195, 199 BGB)3 Jahre ab Jahresende der Fälligkeit
⚠️ Schlusszahlungseinrede
Nimmt der Auftragnehmer beim VOB-Vertrag die Schlusszahlung vorbehaltlos an, obwohl er schriftlich über die Schlusszahlung und die Ausschlusswirkung unterrichtet wurde, sind Nachforderungen ausgeschlossen (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B). Den Vorbehalt rechtzeitig schriftlich erklären.

Pflichtangaben nach Umsatzsteuergesetz

Jede Rechnung braucht die Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG, unter anderem vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitpunkt bzw. Leistungszeitraum, Entgelt und Steuerbetrag. Bei Bauleistungen an andere Bauleistende gilt häufig das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG: Dann ohne Umsatzsteuer abrechnen, Steuersatz in der Vorlage auf 0 % setzen und auf die „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ hinweisen. Mehr dazu unter Reverse Charge bei Bauleistungen.

E-Rechnung ab 2027

Rechnungen an Unternehmen müssen ab dem 1. Januar 2027 als E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) ausgestellt werden, wenn der Vorjahresumsatz des Ausstellers über 800.000 € lag; ab 2028 gilt das für alle. Ein PDF aus Excel genügt dann im B2B-Bereich nicht mehr. Für Privatkunden bleibt das PDF zulässig. Details im Artikel E-Rechnung im Handwerk.

Schlussrechnung Vorlage Excel: so rechnet sie

Je Position rechnet die Vorlage Menge mal Einzelpreis. Von der Netto-Summe wird ein vereinbarter Nachlass abgezogen, darauf die Umsatzsteuer berechnet. Vom Bruttobetrag werden die geleisteten Abschlagszahlungen und der Sicherheitseinbehalt abgezogen. Beispiel: 100.000 € netto, 19 % Umsatzsteuer, 119.000 € brutto, abzüglich 90.000 € Abschläge und 5.950 € Einbehalt ergibt eine Restforderung von 23.050 €. Die Mengen belegen Sie mit dem Aufmaßblatt.

Typische Fehler in der Schlussrechnung

  • Positionen umsortiert oder umbenannt – die Rechnung ist schwer prüfbar.
  • Mengen ohne Aufmaß, Nachträge ohne Nachweis der Beauftragung.
  • Abschläge netto statt brutto abgezogen oder vergessen.
  • Sicherheitseinbehalt abgezogen, obwohl keiner vereinbart ist – oder umgekehrt.
  • Vorbehalt gegen eine gekürzte Schlusszahlung nicht fristgerecht erklärt.
BauDock · Rechnungen
Schlussrechnungen in BauDock: Rechnungsübersicht mit offenen Forderungen und Filtern für Abschlag, Schluss, Nachtrag und Storno
In der Rechnungsübersicht filtern Sie Schlussrechnungen neben Abschlägen und Nachträgen, jeweils mit Status Gestellt oder Bezahlt.
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So hilft BauDock
In BauDock entsteht die Schlussrechnung aus dem Auftrag, mit Briefkopf und fortlaufender Nummer; gestellte Abschläge werden automatisch abgezogen. Für Geschäftskunden geben Sie sie als E-Rechnung im Format XRechnung oder ZUGFeRD aus, geprüft mit dem offiziellen KoSIT-Validator.
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Schlussrechnung

Was muss in einer Schlussrechnung stehen?

Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, sämtliche ausgeführten Leistungen in der Reihenfolge des Vertrags mit Mengen und Preisen, Nachträge und Stundenlohnarbeiten, die Umsatzsteuer und der Abzug aller geleisteten Abschlagszahlungen.

Wann ist die Schlussrechnung nach VOB/B fällig?

Alsbald nach Prüfung und Feststellung, spätestens 30 Tage nach Zugang (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). In Ausnahmefällen kann eine Frist von bis zu 60 Tagen vereinbart werden.

Werden Abschlagszahlungen brutto oder netto abgezogen?

In diesem Muster werden die geleisteten Abschläge brutto vom Bruttobetrag abgezogen. Wichtig ist, dass die Umsatzsteuer insgesamt nur einmal auf die Gesamtleistung berechnet wird und bereits gezahlte Steuer angerechnet ist.

Was ist ein Sicherheitseinbehalt in der Schlussrechnung?

Ein vertraglich vereinbarter Teil der Vergütung, meist 3 bis 5 %, den der Auftraggeber für die Dauer der Gewährleistung zurückhält. Er kann in der Regel durch eine Bürgschaft abgelöst werden.

Kann ich nach der Schlussrechnung noch nachfordern?

Grundsätzlich ja, solange keine Verjährung eingetreten ist. Beim VOB-Vertrag schließt aber die vorbehaltlose Annahme der Schlusszahlung Nachforderungen aus, wenn der Auftraggeber ordnungsgemäß darauf hingewiesen hat.