Baulexikon

Sicherheitseinbehalt – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Vergütung, den der Auftraggeber vereinbarungsgemäß zurückbehält, um seine Ansprüche auf ordnungsgemäße Ausführung oder auf Mängelbeseitigung abzusichern. Er setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus und kann beim VOB-Vertrag vom Auftragnehmer durch eine Bürgschaft abgelöst werden.

Arten: Vertragserfüllung und Gewährleistungseinbehalt

SicherheitSichertZeitraumÜbliche Höhe
VertragserfüllungssicherheitFertigstellung, Termine, Mängel vor Abnahme, ÜberzahlungenBis zur Abnahme und Stellung der MängelsicherheitHäufig 5 % bis 10 % der Auftragssumme
Gewährleistungseinbehalt (Mängelsicherheit)Mängelansprüche nach der AbnahmeVOB/B: Rückgabe nach 2 Jahren, sofern nicht anders vereinbart; oft bis Ende der Gewährleistung vereinbartHäufig 3 % bis 5 % der Abrechnungssumme

Öffentliche Auftraggeber sollen nach § 9c VOB/A für die Vertragserfüllung höchstens 5 Prozent der Auftragssumme und für Mängelansprüche höchstens 3 Prozent der Abrechnungssumme verlangen. Private Auftraggeber sind daran nicht gebunden; üblich sind dort ebenfalls rund 5 Prozent. Einen Anspruch auf einen Einbehalt gibt es nur, wenn er vereinbart ist – weder BGB noch VOB/B sehen ihn von selbst vor. Eine Ausnahme ist der Verbraucherbauvertrag mit seiner gesetzlichen Sicherheit von 5 % (siehe Verbraucherbauvertrag).

Sicherheitseinbehalt nach VOB/B: die Regeln in § 17

  • Wahlrecht (§ 17 Abs. 3): Der Auftragnehmer kann zwischen Einbehalt, Hinterlegung und Bürgschaft wählen und eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
  • Höchstens 10 % je Zahlung (§ 17 Abs. 6): Der Auftraggeber darf von jeder Zahlung bis zu 10 % einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist.
  • Sperrkonto (§ 17 Abs. 6): Den Einbehalt muss er dem Auftragnehmer mitteilen und binnen 18 Werktagen auf ein Sperrkonto einzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen. Zahlt er trotz Nachfrist nicht ein, kann der Auftragnehmer sofortige Auszahlung verlangen und muss dann keine Sicherheit mehr leisten.
  • Öffentliche Auftraggeber dürfen den Betrag auf ein eigenes Verwahrgeldkonto nehmen.
  • Rückgabe (§ 17 Abs. 8 Nr. 2): Die Mängelsicherheit ist ohne andere Vereinbarung nach 2 Jahren zurückzugeben, soweit keine gerügten Ansprüche offen sind.

Sicherheitseinbehalt ablösen durch Bürgschaft

Für Handwerksbetriebe ist ein Bareinbehalt teuer: Das Geld fehlt jahrelang in der Liquidität. Deshalb wird der Einbehalt meist durch eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder eines Kautionsversicherers abgelöst. Der Auftraggeber zahlt den Einbehalt aus, sobald er die Bürgschaft erhalten hat. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ein Sicherheitseinbehalt nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam, wenn er nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden darf. Einzelheiten unter Gewährleistungsbürgschaft.

Beispielrechnung

Schlussrechnung mit 5 % Gewährleistungseinbehalt
PostenBetrag
Abrechnungssumme netto120.000,00 €
zzgl. 19 % USt22.800,00 €
Abrechnungssumme brutto142.800,00 €
abzgl. geleistete Abschläge– 110.000,00 €
abzgl. 5 % Sicherheitseinbehalt (vom Brutto)– 7.140,00 €
Auszahlungsbetrag25.660,00 €

Ob der Prozentsatz vom Netto- oder Bruttobetrag berechnet wird, regelt der Vertrag. Bei Bauleistungen mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bleibt die Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 6 VOB/B unberücksichtigt. Den Betrag können Sie mit dem Sicherheitseinbehalt-Rechner ermitteln.

Sicherheitseinbehalt buchen

Buchhalterisch bleibt die Forderung des Auftragnehmers in voller Höhe bestehen; der Einbehalt wird üblicherweise auf einem eigenen Forderungskonto geführt, damit er nicht vergessen wird. Umsatzsteuerlich hat der BFH (Urteil vom 24.10.2013, V R 31/12) entschieden, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer für einen Gewährleistungseinbehalt bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistung berichtigen kann, wenn er den Betrag für zwei bis fünf Jahre nicht erhält und ihn nicht durch eine Bürgschaft ablösen konnte. Stimmen Sie die konkrete Buchung mit Ihrer Steuerberatung ab.

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Typische Fehler

  • Einbehalt ohne Vereinbarung – dann ist er unberechtigt.
  • Kein Sperrkonto beim VOB-Vertrag trotz Pflicht nach § 17 Abs. 6.
  • Rückgabetermin nicht notiert – Einbehalte werden jahrelang nicht abgerufen.
  • Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit doppelt einbehalten, obwohl die erste nach Abnahme zurückzugeben ist.
ℹ️Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
Verwandte Begriffe
Gewährleistungsbürgschaft§ 13 VOB/B – MängelansprücheAbschlagszahlung§ 14 VOB/B – AbrechnungVerbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB)🔨 Software für Handwerker →🏢 Software für Bauträger →🦺 Software für Bauleiter →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Sicherheitseinbehalt

Wie hoch ist der Sicherheitseinbehalt nach VOB?

Die VOB/B legt keine Höhe fest; sie muss vereinbart werden. Üblich sind 5 Prozent. Öffentliche Auftraggeber sollen nach § 9c VOB/A höchstens 5 Prozent für die Vertragserfüllung und 3 Prozent für Mängelansprüche verlangen.

Wann muss der Sicherheitseinbehalt ausgezahlt werden?

Nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B ist die Mängelsicherheit ohne andere Vereinbarung nach 2 Jahren zurückzugeben. Häufig wird vertraglich die Rückgabe nach Ablauf der Gewährleistung vereinbart.

Kann ich den Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft ablösen?

Ja. Beim VOB-Vertrag kann der Auftragnehmer nach § 17 Abs. 3 VOB/B die Sicherheitsart wählen und den Einbehalt durch eine Bürgschaft eines Kreditinstituts oder Kreditversicherers ersetzen.

Muss der Einbehalt auf ein Sperrkonto?

Beim VOB-Vertrag ja: Der private Auftraggeber muss den Betrag binnen 18 Werktagen auf ein gemeinsames Sperrkonto einzahlen. Tut er das trotz Nachfrist nicht, kann der Auftragnehmer die Auszahlung verlangen.

Wie bucht man einen Sicherheitseinbehalt?

Die Forderung bleibt bestehen und wird meist auf einem eigenen Konto für Einbehalte geführt. Bei langer Laufzeit kann die Umsatzsteuer nach der BFH-Rechtsprechung vorläufig berichtigt werden. Die Einzelheiten sollten Sie mit Ihrer Steuerberatung klären.