Ein Sicherheitseinbehalt ist ein Teil der Vergütung, den der Auftraggeber vereinbarungsgemäß zurückbehält, um seine Ansprüche auf ordnungsgemäße Ausführung oder auf Mängelbeseitigung abzusichern. Er setzt eine vertragliche Vereinbarung voraus und kann beim VOB-Vertrag vom Auftragnehmer durch eine Bürgschaft abgelöst werden.
Arten: Vertragserfüllung und Gewährleistungseinbehalt
| Sicherheit | Sichert | Zeitraum | Übliche Höhe |
|---|---|---|---|
| Vertragserfüllungssicherheit | Fertigstellung, Termine, Mängel vor Abnahme, Überzahlungen | Bis zur Abnahme und Stellung der Mängelsicherheit | Häufig 5 % bis 10 % der Auftragssumme |
| Gewährleistungseinbehalt (Mängelsicherheit) | Mängelansprüche nach der Abnahme | VOB/B: Rückgabe nach 2 Jahren, sofern nicht anders vereinbart; oft bis Ende der Gewährleistung vereinbart | Häufig 3 % bis 5 % der Abrechnungssumme |
Öffentliche Auftraggeber sollen nach § 9c VOB/A für die Vertragserfüllung höchstens 5 Prozent der Auftragssumme und für Mängelansprüche höchstens 3 Prozent der Abrechnungssumme verlangen. Private Auftraggeber sind daran nicht gebunden; üblich sind dort ebenfalls rund 5 Prozent. Einen Anspruch auf einen Einbehalt gibt es nur, wenn er vereinbart ist – weder BGB noch VOB/B sehen ihn von selbst vor. Eine Ausnahme ist der Verbraucherbauvertrag mit seiner gesetzlichen Sicherheit von 5 % (siehe Verbraucherbauvertrag).
Sicherheitseinbehalt nach VOB/B: die Regeln in § 17
- Wahlrecht (§ 17 Abs. 3): Der Auftragnehmer kann zwischen Einbehalt, Hinterlegung und Bürgschaft wählen und eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.
- Höchstens 10 % je Zahlung (§ 17 Abs. 6): Der Auftraggeber darf von jeder Zahlung bis zu 10 % einbehalten, bis die Sicherheitssumme erreicht ist.
- Sperrkonto (§ 17 Abs. 6): Den Einbehalt muss er dem Auftragnehmer mitteilen und binnen 18 Werktagen auf ein Sperrkonto einzahlen, über das beide nur gemeinsam verfügen. Zahlt er trotz Nachfrist nicht ein, kann der Auftragnehmer sofortige Auszahlung verlangen und muss dann keine Sicherheit mehr leisten.
- Öffentliche Auftraggeber dürfen den Betrag auf ein eigenes Verwahrgeldkonto nehmen.
- Rückgabe (§ 17 Abs. 8 Nr. 2): Die Mängelsicherheit ist ohne andere Vereinbarung nach 2 Jahren zurückzugeben, soweit keine gerügten Ansprüche offen sind.
Sicherheitseinbehalt ablösen durch Bürgschaft
Für Handwerksbetriebe ist ein Bareinbehalt teuer: Das Geld fehlt jahrelang in der Liquidität. Deshalb wird der Einbehalt meist durch eine Gewährleistungsbürgschaft einer Bank oder eines Kautionsversicherers abgelöst. Der Auftraggeber zahlt den Einbehalt aus, sobald er die Bürgschaft erhalten hat. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ein Sicherheitseinbehalt nach ständiger BGH-Rechtsprechung unwirksam, wenn er nur durch eine Bürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden darf. Einzelheiten unter Gewährleistungsbürgschaft.
Beispielrechnung
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Abrechnungssumme netto | 120.000,00 € |
| zzgl. 19 % USt | 22.800,00 € |
| Abrechnungssumme brutto | 142.800,00 € |
| abzgl. geleistete Abschläge | – 110.000,00 € |
| abzgl. 5 % Sicherheitseinbehalt (vom Brutto) | – 7.140,00 € |
| Auszahlungsbetrag | 25.660,00 € |
Ob der Prozentsatz vom Netto- oder Bruttobetrag berechnet wird, regelt der Vertrag. Bei Bauleistungen mit Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bleibt die Umsatzsteuer nach § 17 Abs. 6 VOB/B unberücksichtigt. Den Betrag können Sie mit dem Sicherheitseinbehalt-Rechner ermitteln.
Sicherheitseinbehalt buchen
Buchhalterisch bleibt die Forderung des Auftragnehmers in voller Höhe bestehen; der Einbehalt wird üblicherweise auf einem eigenen Forderungskonto geführt, damit er nicht vergessen wird. Umsatzsteuerlich hat der BFH (Urteil vom 24.10.2013, V R 31/12) entschieden, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer für einen Gewährleistungseinbehalt bereits im Voranmeldungszeitraum der Leistung berichtigen kann, wenn er den Betrag für zwei bis fünf Jahre nicht erhält und ihn nicht durch eine Bürgschaft ablösen konnte. Stimmen Sie die konkrete Buchung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Typische Fehler
- Einbehalt ohne Vereinbarung – dann ist er unberechtigt.
- Kein Sperrkonto beim VOB-Vertrag trotz Pflicht nach § 17 Abs. 6.
- Rückgabetermin nicht notiert – Einbehalte werden jahrelang nicht abgerufen.
- Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit doppelt einbehalten, obwohl die erste nach Abnahme zurückzugeben ist.