Kostenlose Vorlage · Abrechnung

Abschlagsrechnung Muster – kostenlos als Excel herunterladen

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Dieses Abschlagsrechnung Muster rechnet Teilleistungen nach dem kumulierten Leistungsstand ab: je Position Auftragsmenge, Einzelpreis und erbrachte Menge, daraus Fertigstellungsgrad und Betrag, abzüglich Einbehalt und bisheriger Abschläge bis zum Zahlbetrag. Es eignet sich für Handwerks- und Baubetriebe, die nach § 632a BGB oder § 16 Abs. 1 VOB/B Abschlagszahlungen verlangen. Excel rechnet alle Beträge automatisch.

Das steht in der Vorlage
  • Rechnungskopf: Empfänger, Rechnungssteller, Rechnungs-Nr., Datum, Leistungszeitraum, Steuernummer / USt-IdNr., Bauvorhaben, Auftrag vom, Kunden- / Bestell-Nr.
  • Abschlagsrechnung Nr. und Leistungsstand per
  • 12 Positionszeilen mit Pos., Leistung, Auftragsmenge, Einheit, EP, erbracht (kumuliert), Fertigstellungsgrad, Betrag kumuliert
  • Summenblock: Leistungsstand netto kumuliert, Einbehalt laut Vertrag, bisherige Abschlagsrechnungen netto, Betrag dieser Abschlagsrechnung netto, Umsatzsteuer, Zahlbetrag brutto
  • Zahlbar bis (VOB/B: 21 Tage nach Zugang), Bankverbindung
  • Hinweise zu prüfbarer Aufstellung, § 13b UStG und E-Rechnung
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Fertigstellungsgrad je Position = erbrachte Menge ÷ Auftragsmenge in Prozent
  • Betrag kumuliert = erbrachte Menge × EP, Summe des Leistungsstands automatisch
  • Einbehalt in Prozent einstellbar (Voreinstellung 0 %)
  • Betrag dieser Abschlagsrechnung = Leistungsstand − Einbehalt − bisherige Abschläge, dazu Umsatzsteuer und Zahlbetrag brutto

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Kopf und Nummer
    Pflichtangaben eintragen, Abschlagsrechnungen fortlaufend nummerieren und den Stichtag des Leistungsstands angeben.
  2. 2
    Positionen aus dem Auftrag
    Positionen mit Auftragsmenge und Einzelpreis aus Angebot oder LV übernehmen.
  3. 3
    Kumulierten Stand eintragen
    Die bis zum Stichtag insgesamt erbrachte Menge eintragen, nicht nur den Zuwachs seit der letzten Rechnung. Fertigstellungsgrad und Betrag rechnet Excel.
  4. 4
    Einbehalt und Vorabschläge abziehen
    Vereinbarten Einbehalt in Prozent einstellen und die Summe der bisherigen Abschlagsrechnungen netto eintragen.
  5. 5
    Nachweis beifügen
    Aufmaß oder Leistungsstandsbericht beilegen, damit der Auftraggeber die Rechnung prüfen kann.

Was ist eine Abschlagsrechnung?

Mit der Abschlagsrechnung verlangt der Auftragnehmer eine Zahlung für bereits erbrachte Teilleistungen, bevor das gesamte Werk fertig ist. Sie ist keine endgültige Abrechnung: Alle Abschläge werden später in der Schlussrechnung verrechnet. Hintergründe im Artikel Abschlagsrechnung am Bau und im Lexikon unter Abschlagszahlung.

Rechtsgrundlagen: § 632a BGB und § 16 VOB/B

PunktBGBVOB/B
AnspruchIn Höhe des Werts der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen (§ 632a Abs. 1 BGB)In Höhe des Werts der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B)
NachweisAufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglichtprüfbare Aufstellung
Fälligkeitmit Zugang der Rechnungbinnen 21 Tagen nach Zugang (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B)
MängelBei wesentlichen Mängeln kann ein angemessener Teil verweigert werdenEinbehalte nur, soweit vertraglich vorgesehen oder gesetzlich zulässig
VerbraucherbauvertragAbschläge höchstens 90 % der Gesamtvergütung, 5 % Sicherheit bei der ersten Abschlagszahlung (§ 650m BGB)gilt ebenso, wenn ein Verbraucher Besteller ist

Kumulierte Abrechnung: so funktioniert das Muster

Die Vorlage rechnet kumuliert: In jeder Abschlagsrechnung steht der gesamte Leistungsstand seit Baubeginn. Davon werden die bereits gestellten Abschläge abgezogen. So bleibt der Überblick erhalten, Fehler aus früheren Rechnungen gleichen sich aus, und der Auftraggeber sieht den Fertigstellungsgrad je Position.

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So hilft BauDock
In BauDock entsteht die Abschlagsrechnung aus dem Auftrag, die Mengen übernehmen Sie aus dem Aufmaß. Bereits gestellte Abschläge werden in der Schlussrechnung abgezogen, die Rechnungsnummer vergibt BauDock fortlaufend nach Ihrem Format. Auf Wunsch geht die Rechnung als ZUGFeRD oder XRechnung raus.
BauDock · Rechnungen
Rechnungsübersicht in BauDock mit offenen Forderungen und Filtern für Abschlags-, Schluss- und Stornorechnungen
Abschlagsrechnungen stehen mit Status Gestellt oder Bezahlt in der Rechnungsübersicht und lassen sich über den Filter Abschlag gezielt anzeigen.
Beispiel: 2. Abschlagsrechnung
ZeileBetrag
Leistungsstand netto kumuliert48.000,00 €
abzgl. Einbehalt laut Vertrag (0 %)0,00 €
abzgl. 1. Abschlagsrechnung netto– 20.000,00 €
Betrag dieser Abschlagsrechnung netto28.000,00 €
Umsatzsteuer 19 %5.320,00 €
Zahlbetrag brutto33.320,00 €

Abschlagszahlung Handwerker: Pflichtangaben und Steuer

Auch die Abschlagsrechnung ist eine Rechnung im Sinne des § 14 UStG und braucht alle Pflichtangaben. Die Umsatzsteuer entsteht bei Anzahlungen und Abschlägen mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG). Bei Bauleistungen an Bauleistende gilt häufig § 13b UStG: dann 0 % Umsatzsteuer und Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Für Rechnungen an Unternehmen gelten ab 2027 schrittweise die Pflichten zur E-Rechnung.

Typische Fehler bei Abschlagsrechnungen

  • Zuwachs statt kumuliertem Stand abgerechnet – bisherige Abschläge werden dann doppelt abgezogen.
  • Leistungsstand geschätzt statt mit Aufmaß belegt, der Auftraggeber kürzt.
  • Material auf Lager abgerechnet, obwohl es weder eingebaut noch vereinbart übereignet ist.
  • Bei Verbrauchern die 90-%-Grenze und die 5-%-Sicherheit nach § 650m BGB übersehen.
  • Keine fortlaufende Nummer, Abschläge lassen sich in der Schlussrechnung nicht zuordnen.

Die erbrachten Mengen ermitteln Sie mit dem Aufmaßblatt. Zahlt der Auftraggeber nicht, hilft das Muster Zahlungserinnerung und Mahnung.

Abschlag für Material und Bauteile vor dem Einbau

Beim VOB-Vertrag gelten als abrechenbare Leistungen auch eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile sowie auf der Baustelle angelieferte Stoffe und Bauteile, wenn dem Auftraggeber nach seiner Wahl das Eigentum daran übertragen ist oder eine entsprechende Sicherheit gegeben wird (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B). Material, das nur im eigenen Lager liegt, gehört nicht in die Abschlagsrechnung. Führen Sie solche Posten in einer eigenen Zeile mit Hinweis auf Eigentumsübertragung oder Sicherheit auf.

Einbehalt in der Abschlagsrechnung

Haben die Parteien einen Sicherheitseinbehalt für die Vertragserfüllung vereinbart, wird er bei jeder Abschlagszahlung abgezogen. Beim VOB-Vertrag darf der Auftraggeber dann höchstens 10 % der Abschlagszahlung einbehalten, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist (§ 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B). In der Vorlage stellen Sie den Prozentsatz in der Zeile „Einbehalt laut Vertrag“ ein. Die Höhe prüfen Sie mit dem Sicherheitseinbehalt-Rechner; Grundlagen im Lexikon unter Sicherheitseinbehalt.

Abschlagsrechnung kostenlos herunterladen
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Abschlagsrechnung

Was muss auf einer Abschlagsrechnung stehen?

Alle Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, die Bezeichnung als Abschlagsrechnung mit Nummer, der Leistungsstand mit prüfbarer Aufstellung, abgezogene Einbehalte und bisherige Abschläge sowie Umsatzsteuer und Zahlbetrag.

Wann ist eine Abschlagsrechnung fällig?

Beim VOB-Vertrag binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B). Beim BGB-Vertrag grundsätzlich mit Zugang, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Darf ein Handwerker eine Abschlagszahlung verlangen?

Ja. Nach § 632a BGB kann er Abschläge in Höhe des Werts der erbrachten und geschuldeten Leistungen verlangen, auch ohne besondere Vereinbarung.

Was bedeutet kumulierte Abschlagsrechnung?

In jeder Rechnung wird der gesamte bisher erbrachte Leistungsstand aufgeführt; die bereits berechneten Abschläge werden abgezogen. So ist der Fortschritt jederzeit nachvollziehbar.

Wie viel Abschlag darf von Verbrauchern verlangt werden?

Beim Verbraucherbauvertrag dürfen die Abschläge insgesamt 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung nicht übersteigen. Bei der ersten Abschlagszahlung ist eine Sicherheit von 5 % zu leisten (§ 650m BGB).