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Honorarrechnung Architekt Vorlage – kostenlos als Excel herunterladen

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Diese Honorarrechnung für Architekten nach HOAI ist eine Excel-Vorlage für Abschlags- und Schlussrechnungen. Sie tragen das vereinbarte Honorar für 100 % der Grundleistungen und den Leistungsstand je Leistungsphase ein; die Vorlage rechnet das erbrachte Honorar nach § 34 HOAI, besondere Leistungen, Nebenkosten, den Abzug bisheriger Abschläge und die Umsatzsteuer. Sie eignet sich für Architektur- und Innenarchitekturbüros.

Das steht in der Vorlage
  • Kopf: Architekt / Büro, Auftraggeber, Projekt / Objekt, Steuernummer / USt-IdNr., Rechnungs-Nr., Rechnungsdatum, Architektenvertrag vom, Leistungen bis
  • 1. Grundlagen: Art der Rechnung (Abschlags- oder Schlussrechnung), Objektart (Gebäude oder Innenräume), Honorar für 100 % der Grundleistungen, Nebenkostenpauschale, Umsatzsteuersatz
  • 2. Grundleistungen LPH 1 bis 9: Bewertung nach § 34 Abs. 3, beauftragt ja / nein, abweichend vereinbart, Honorar der LPH, Leistungsstand erbracht, Honorar erbracht
  • 3. Besondere Leistungen mit Grundlage, vereinbartem Betrag und Leistungsstand sowie Nebenkosten nach Einzelnachweis (§ 14 HOAI)
  • 4. Abrechnung: Grundleistungen und Besondere Leistungen erbracht, Nebenkosten, Summe netto, abzüglich bisheriger Abschläge, Rechnungsbetrag netto, Umsatzsteuer, brutto
  • 5. Bisherige Abschlagsrechnungen: bis zu 8 Rechnungen mit Datum, netto, Umsatzsteuer, brutto, bezahlt am, bezahlt
  • Noch offene Beträge aus früheren Abschlagsrechnungen
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Bewertung der Leistungsphasen schaltet zwischen Gebäuden und Innenräumen um
  • Honorar je LPH aus 100 %-Honorar × Bewertung oder abweichend vereinbartem Prozentsatz
  • Nicht beauftragte Leistungsphasen werden grau dargestellt, Leistungsstand als Datenbalken
  • Abzug aller bisherigen Abschläge netto, Umsatzsteuer und Bruttobetrag automatisch
  • Hinweis bei Schlussrechnung, wenn nicht alle beauftragten Phasen bei 100 % stehen, und Warnung bei Überzahlung
  • Offene Beträge früherer Abschlagsrechnungen orange markiert

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Kopf und Vertrag eintragen
    Büro, Auftraggeber, Projekt, Rechnungsnummer und das Datum des Architektenvertrags eintragen. Steuernummer oder USt-IdNr. nicht vergessen.
  2. 2
    Grundlagen festlegen
    Rechnungsart und Objektart wählen und das vertraglich vereinbarte Honorar für 100 % der Grundleistungen sowie die Nebenkostenpauschale eintragen.
  3. 3
    Leistungsstand je LPH angeben
    Markieren Sie die beauftragten Phasen und tragen Sie je Phase ein, zu wie viel Prozent sie erbracht ist.
  4. 4
    Besondere Leistungen ergänzen
    Vereinbarte Besondere Leistungen mit Betrag und Leistungsstand eintragen, Nebenkosten nach Nachweis nur ohne Pauschale.
  5. 5
    Bisherige Abschläge abziehen
    Alle gestellten Abschlagsrechnungen mit Nettobetrag erfassen. Die Vorlage zieht sie ab und zeigt den Rechnungsbetrag.

Honorarrechnung nach HOAI: Abschlag und Schlussrechnung

Architekten rechnen ihr Honorar meist in mehreren Abschlägen nach Leistungsfortschritt und am Ende mit einer Schlussrechnung ab. Nach § 15 Abs. 2 HOAI können Abschlagszahlungen zu den vereinbarten Zeitpunkten oder in angemessenen Abständen für nachgewiesene Leistungen gefordert werden; ergänzend gilt § 632a BGB. Das Schlusshonorar wird nach § 15 Abs. 1 HOAI fällig, wenn die Leistung abgenommen und eine prüffähige Honorarschlussrechnung übergeben wurde. Wie sich das Honorar zusammensetzt, zeigt die HOAI Honorarangebot Vorlage und der HOAI-Rechner.

Beispiel: 3. Abschlagsrechnung

Gebäude, Honorar 100 % = 135.769,40 €, LPH 1 bis 8 beauftragt
PositionLeistungsstandBetrag netto
LPH 1 bis 4 (27 %)je 100 %36.657,74 €
LPH 5 Ausführungsplanung (25 %)60 %20.365,41 €
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe (10 %)40 %5.430,78 €
Besondere Leistungen100 %7.300,00 €
Nebenkostenpauschale 5 %3.487,70 €
Summe der erbrachten Leistungen73.241,63 €
abzüglich 1. und 2. Abschlagsrechnung−46.155,62 €
Rechnungsbetrag netto27.086,01 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer5.146,34 €
Rechnungsbetrag brutto32.232,35 €

Die Abschläge werden kumulativ gerechnet: Jede Rechnung weist alle bis dahin erbrachten Leistungen aus und zieht die früheren Abschläge ab. So bleibt die Rechnung prüfbar, und Korrekturen am Leistungsstand wirken sich automatisch aus. Die Bewertung der Phasen erklärt der Artikel HOAI Leistungsphasen.

Prüffähigkeit und Pflichtangaben

Prüffähig ist eine Honorarrechnung, wenn der Auftraggeber die Berechnung nachvollziehen kann: Honorargrundlagen, anrechenbare Kosten, Honorarzone, Leistungsphasen mit Prozentsätzen, Leistungsstand, Besondere Leistungen, Nebenkosten und bisherige Zahlungen. Hinzu kommen die Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG, unter anderem Steuernummer oder USt-IdNr., fortlaufende Rechnungsnummer und Leistungszeitraum. Seit 2025 müssen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können, ab 2027 gilt schrittweise auch die Pflicht, sie an Unternehmen auszustellen. Der Honoraranspruch verjährt regelmäßig in drei Jahren zum Jahresende (§§ 195, 199 BGB).

Leistungsstand nachvollziehbar belegen

Der Leistungsstand bezieht sich immer auf die jeweilige Leistungsphase, nicht auf das Gesamthonorar. Steht die Ausführungsplanung bei 60 %, sollten Sie das mit einer Planliste belegen, etwa der Zahl der freigegebenen Werkpläne im Verhältnis zu allen geplanten. Für die Vergabe eignen sich die versandten Leistungsverzeichnisse, für die Objektüberwachung der Baufortschritt laut Bauzeitenplan. Je besser der Nachweis, desto seltener kürzt der Auftraggeber den Abschlag. Für Leistungsphase 8 lohnt sich ein Blick in den Artikel Objektüberwachung LPH 8.

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So hilft BauDock
Den Leistungsstand untermauern Sie leichter, wenn der Aufwand je Projekt erfasst ist: Im Architekten-Portal von BauDock erfassen Sie Arbeitszeit und Projektstunden, die Auswertung zeigt, wie viel Zeit bisher in das Projekt geflossen ist.

Typische Fehler in der Honorarrechnung

  • Leistungsstand je Phase nicht begründet, etwa ohne Planliste oder Vergabeunterlagen.
  • Nur den neuen Abschlag ausgewiesen statt kumulativ mit Abzug der früheren Abschläge.
  • Nebenkosten pauschal und zusätzlich nach Einzelnachweis abgerechnet.
  • Schlussrechnung gestellt, obwohl beauftragte Phasen nicht vollständig erbracht sind.
  • Besondere Leistungen ohne Vereinbarung in Textform abgerechnet.
  • Umsatzsteuer-Pflichtangaben vergessen; der Auftraggeber kann dann keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
ℹ️ Muster ohne Gewähr
Die Vorlage ersetzt keine rechtliche Prüfung des Architektenvertrags. Zahlt der Auftraggeber nicht, berechnet der Verzugszinsen-Rechner die Zinsen.
Honorarrechnung Architekt kostenlos herunterladen
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Honorarrechnung Architekt

Wie schreibe ich eine Abschlagsrechnung als Architekt?

Honorar je beauftragter Leistungsphase ermitteln, mit dem erbrachten Leistungsstand multiplizieren, Besondere Leistungen und Nebenkosten ergänzen, alle bisherigen Abschläge abziehen und die Umsatzsteuer aufschlagen.

Wann darf ein Architekt eine Abschlagszahlung verlangen?

Nach § 15 Abs. 2 HOAI zu den vereinbarten Zeitpunkten oder in angemessenen zeitlichen Abständen für nachgewiesene Grundleistungen, in Verbindung mit § 632a BGB.

Wann ist die Honorarschlussrechnung fällig?

Wenn die Leistung abgenommen und eine prüffähige Schlussrechnung übergeben wurde (§ 15 Abs. 1 HOAI). Erhebt der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen begründete Einwendungen gegen die Prüffähigkeit, gilt die Rechnung als prüffähig (§ 650g Abs. 4 in Verbindung mit § 650q Abs. 1 BGB).

Wie werden Nebenkosten abgerechnet?

Entweder als vereinbarte Pauschale in Prozent des Honorars oder nach Einzelnachweis mit Belegen (§ 14 HOAI). Beides zugleich ist nicht üblich.

Ist die Honorarrechnung Vorlage kostenlos?

Ja. Die Excel-Datei laden Sie kostenlos und ohne Anmeldung herunter. Sie ist ein Muster ohne Gewähr.