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Verzugszinsen-Rechner: Zinsen mit Basiszinssatz online berechnen

Verzugszinsen
812,87 €
zzgl. Verzugspauschale 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) = 852,87 € gesamt
ZeitraumTageZinssatzZinsen
15.01.2026 – 30.06.202616710,27 %469,89 €
01.07.2026 – 27.10.202611910,52 %342,98 €
Summe286812,87 €

Zinsberechnung tagesgenau (365 Tage), Basiszinssatz nach § 247 BGB je Halbjahr (zuletzt ab 01.07.2026: 1,52 %). Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 1 und 2 BGB. Keine Rechtsberatung.

  1. Offenen Betrag eintragen.
  2. Schuldner wählen: Unternehmen (Basiszins + 9 Prozentpunkte) oder Verbraucher (Basiszins + 5 Prozentpunkte).
  3. Beginn des Verzugs und Tag des Zahlungseingangs eintragen.
  4. Zinsen je Zeitraum, Summe und gegebenenfalls die 40-Euro-Pauschale ablesen.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.

Verzugszinsen berechnen Sie tagesgenau als offener Betrag × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365; der Zinssatz liegt bei Geschäften zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte und gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (ab 1. Juli 2026: 1,52 %). Der Rechner teilt den Zeitraum nach den Halbjahren des Basiszinssatzes auf und rechnet bei Unternehmen die Verzugspauschale von 40 € hinzu.

Formel: So berechnen Sie Verzugszinsen

Verzugszinsen = Betrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365. Der Aufschlag beträgt 9 Prozentpunkte, wenn kein Verbraucher beteiligt ist (§ 288 Abs. 2 BGB), sonst 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB). Weil sich der Basiszinssatz am 1. Januar und 1. Juli ändern kann (§ 247 BGB), rechnet der Rechner jeden Halbjahresabschnitt getrennt und zählt den ersten und den letzten Tag mit.

Basiszinssatz 2026 und Verzugszinssatz

ZeitraumBasiszinssatzVerbraucher (+5)Unternehmen (+9)
01.01.–30.06.20243,62 %8,62 %12,62 %
01.07.–31.12.20243,37 %8,37 %12,37 %
01.01.–30.06.20252,27 %7,27 %11,27 %
01.07.–31.12.20251,27 %6,27 %10,27 %
01.01.–30.06.20261,27 %6,27 %10,27 %
ab 01.07.20261,52 %6,52 %10,52 %

Beispielrechnung: Verzugszinsen für Unternehmer mit 9 Prozentpunkten

Ein Elektrobetrieb hat eine Rechnung über 10.000 € an einen Generalunternehmer gestellt. Verzug ab 01.03.2026, Zahlung am 30.09.2026.

ZeitraumTageZinssatzZinsen
01.03.–30.06.202612210,27 %343,27 €
01.07.–30.09.20269210,52 %265,16 €
Verzugszinsen214608,43 €
Verzugspauschale § 288 Abs. 5 BGB40,00 €
Gesamt648,43 €

Wäre der Schuldner ein Verbraucher, ergäben sich mit 6,27 % und 6,52 % nur 373,91 € Zinsen und keine Pauschale.

Wann beginnt der Verzug? (§ 286 BGB)

  • Mahnung nach Eintritt der Fälligkeit: Verzug ab Zugang bzw. nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Frist. Muster: Zahlungserinnerung und Mahnung.
  • Kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin, der vertraglich vereinbart ist: Verzug ohne Mahnung (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung: Verzug ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB); gegenüber Verbrauchern nur, wenn die Rechnung darauf hinweist.
  • VOB/B-Vertrag: Der Auftraggeber gerät spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug, wenn der Auftragnehmer seine Pflichten erfüllt hat (§ 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B). Abschlagszahlungen sind binnen 21 Tagen fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B).
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So hilft BauDock
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Rechtsgrundlage: §§ 247, 286, 288 BGB

Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli bekanntgegeben (§ 247 BGB). § 288 BGB legt die Aufschläge fest; ein höherer Zinsschaden kann zusätzlich geltend gemacht werden (§ 288 Abs. 4 BGB). Die Pauschale von 40 € steht nur zu, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist; sie wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet (§ 288 Abs. 5 BGB). Zinsen auf Verzugszinsen dürfen nicht berechnet werden (§ 289 BGB).

Verzugszinsen bei Teilzahlungen und Abschlagsrechnungen

Zahlt der Schuldner nur einen Teil, rechnen Sie die Zinsen abschnittsweise: bis zur Teilzahlung auf den vollen Betrag, danach auf den Rest. Teilzahlungen werden ohne andere Bestimmung zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet (§ 367 Abs. 1 BGB). Im Rechner legen Sie dafür je Abschnitt eine eigene Berechnung an und addieren die Ergebnisse.

Jede Abschlagsrechnung hat ihre eigene Fälligkeit und damit ihren eigenen Verzugsbeginn. Beim VOB/B-Vertrag richtet sich die Fälligkeit der Schlussrechnung nach § 16 Abs. 3 VOB/B, siehe Abrechnung nach § 14 VOB/B. Wie Sie freundlich, aber bestimmt nachfassen, beschreibt der Beitrag Mahnung im Handwerk.

Typische Fehler bei Verzugszinsen

  • 9 Prozentpunkte gegenüber Privatkunden verlangt: Für Verbraucher gelten 5 Prozentpunkte.
  • Zinsen ab Rechnungsdatum gerechnet, obwohl noch kein Verzug bestand.
  • Verbraucher ohne Hinweis in der Rechnung nach 30 Tagen als säumig behandelt.
  • Den Basiszinssatz für den ganzen Zeitraum festgehalten, obwohl er sich zum Halbjahr geändert hat.
  • Zinseszinsen berechnet oder die 40-Euro-Pauschale gegenüber Verbrauchern angesetzt.
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zum Verzugszinsen

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

Ab 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Daraus ergeben sich 10,52 % bei Geschäften zwischen Unternehmen und 6,52 % gegenüber Verbrauchern. Im ersten Halbjahr 2026 waren es 10,27 % bzw. 6,27 %.

Wie berechnet man Verzugszinsen?

Betrag × Zinssatz in Prozent ÷ 100 × Verzugstage ÷ 365. Ändert sich der Basiszinssatz im Zeitraum, wird jeder Abschnitt einzeln gerechnet und addiert.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Ab Beginn des Verzugs: nach einer Mahnung, nach einem vereinbarten Zahlungstermin oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 BGB). Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur mit Hinweis auf der Rechnung.

Gilt die 40-Euro-Pauschale auch bei Privatkunden?

Nein. Die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB steht nur zu, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.

Welcher Basiszinssatz gilt aktuell?

Seit 1. Juli 2026 gilt ein Basiszinssatz von 1,52 %. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht ihn jeweils zum 1. Januar und 1. Juli.