Recht & Pflichten

Mahnung im Handwerk: Zahlungserinnerung und Verzugszinsen – mit Muster zum Download

Aktualisiert am 19. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
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Mahnung Muster für Handwerker – kostenlos als PDF und Word herunterladen

Bleibt eine Rechnung unbezahlt, sollten Handwerksbetriebe strukturiert vorgehen: freundliche Zahlungserinnerung, klare Mahnung mit Frist und – wenn nötig – das gerichtliche Mahnverfahren. Entscheidend ist, ab wann der Kunde in Verzug ist, denn erst dann stehen Ihnen Verzugszinsen und gegenüber Unternehmern die 40-Euro-Pauschale zu. Dieser Artikel erklärt die Regeln aus §§ 286 und 288 BGB, zeigt eine Beispielrechnung und enthält ein Muster für Zahlungserinnerung und Mahnung.

Das Wichtigste in Kürze
  • Verzug tritt nach einer Mahnung nach Fälligkeit ein – oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Bei Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn die Rechnung ausdrücklich darauf hinweist.
  • Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern und 9 Prozentpunkte bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern (§ 288 BGB).
  • Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Juli 2026 bei 1,52 %. Daraus ergeben sich derzeit 6,52 % bzw. 10,52 % Verzugszinsen pro Jahr.
  • Gegenüber Unternehmern können Sie bei Verzug zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB).
  • Mahnstufen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Eine einzige Mahnung genügt; mehrere Stufen sind kaufmännische Praxis.
  • Bleibt die Zahlung aus, ist das gerichtliche Mahnverfahren ein vergleichsweise günstiger Weg zu einem vollstreckbaren Titel.

Wann ist der Kunde in Verzug? Die Regeln aus § 286 BGB

Verzugszinsen und Mahnkosten setzen voraus, dass der Kunde in Schuldnerverzug ist. Dafür muss die Forderung fällig sein, der Kunde darf nicht zahlen und er muss die Verzögerung zu vertreten haben. Bei Geldschulden ist Letzteres praktisch immer der Fall – fehlendes Geld entschuldigt nicht.

Wann die Werklohnforderung fällig ist, hängt vom Vertrag ab. Beim BGB-Werkvertrag ist die Vergütung grundsätzlich bei Abnahme fällig, beim Bauvertrag zusätzlich nach Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung. Bei VOB/B-Verträgen gelten eigene Fristen, dazu unten mehr. Einzelheiten zur Fälligkeit erklären die Artikel Schlussrechnung am Bau und Abschlagsrechnung am Bau.

Drei Wege in den Verzug
WegVoraussetzungPraxis im Handwerk
Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB)Eindeutige Zahlungsaufforderung nach FälligkeitVerzug ab Zugang der Mahnung
Kalenderdatum (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB)Zahlungstermin ist nach dem Kalender bestimmt, z. B. vertraglich „zahlbar bis 15.11.2026“Verzug ab dem Folgetag, ohne Mahnung. Ein einseitig nur in der Rechnung gesetztes Datum reicht nach überwiegender Ansicht nicht.
30-Tage-Regel (§ 286 Abs. 3 BGB)30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der RechnungBei Verbrauchern nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung
💡 Hinweis für Privatkunden in jede Rechnung
Damit die 30-Tage-Regel auch gegenüber Verbrauchern greift, gehört ein Satz wie dieser auf die Rechnung: „Sie kommen ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang dieser Rechnung zahlen.“

Besonderheiten beim VOB/B-Vertrag

Ist die VOB/B vereinbart, werden Abschlagszahlungen binnen 21 Tagen nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig (§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B), die Schlusszahlung spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Nach § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B kommt der Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Nachfrist in Verzug; ansonsten kann der Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist setzen und nach deren Ablauf Zinsen nach § 288 Abs. 2 BGB verlangen. Bleibt die Zahlung nach einer angemessenen Nachfrist aus, darf er die Arbeiten einstellen (§ 16 Abs. 5 Nr. 4 VOB/B).

Verzugszinsen berechnen: Zinssätze und Beispiel

Während des Verzugs ist eine Geldschuld zu verzinsen. Der gesetzliche Zinssatz knüpft an den Basiszinssatz nach § 247 BGB an, den die Deutsche Bundesbank jeweils zum 1. Januar und 1. Juli bekannt gibt. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt er 1,52 %.

Verzugszinsen ab 1. Juli 2026
SchuldnerGesetzlicher ZinssatzAktueller Wert pro Jahr
Verbraucher (Privatkunde)Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 BGB)6,52 %
Unternehmer, öffentliche Hand (Entgeltforderung, kein Verbraucher beteiligt)Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte (§ 288 Abs. 2 BGB)10,52 %

Die Formel lautet: Forderung × Zinssatz × Verzugstage ÷ 365. Ändert sich der Basiszinssatz während des Verzugs, rechnen Sie die Zeiträume getrennt. Mit dem Rechner können Sie die Verzugszinsen berechnen – auch über mehrere Zinsperioden.

  • Beispiel Gewerbekunde: 10.000 Euro offen, 30 Tage Verzug, 10,52 % → 10.000 × 0,1052 × 30 ÷ 365 = 86,47 Euro Zinsen, zuzüglich 40 Euro Pauschale.
  • Beispiel Privatkunde: 5.000 Euro offen, 45 Tage Verzug, 6,52 % → 5.000 × 0,0652 × 45 ÷ 365 = 40,19 Euro Zinsen.

Höhere Zinsen können Sie verlangen, wenn sie vereinbart sind oder Sie einen höheren Schaden nachweisen, etwa teurere Kontokorrentzinsen (§ 288 Abs. 3 und 4 BGB). Vertragsklauseln, die Verzugszinsen im Voraus ausschließen, sind bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern unwirksam.

Die 40-Euro-Pauschale und Mahngebühren

Ist der Schuldner kein Verbraucher, steht Ihnen bei Verzug mit einer Entgeltforderung zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB). Das gilt auch, wenn eine Abschlagszahlung oder Rate verspätet ist. Die Pauschale wird auf spätere Rechtsverfolgungskosten, etwa Anwaltskosten, angerechnet. Gegenüber Privatkunden gibt es sie nicht.

Mahngebühren sind ein Teil des Verzugsschadens. Erstattungsfähig sind nur tatsächliche Kosten wie Porto und Material; die eigene Arbeitszeit für das Mahnen wird in der Regel nicht ersetzt. Die Mahnung, die den Verzug erst auslöst, ist nicht erstattungsfähig, weil der Kunde zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Verzug war. In der Praxis werden für weitere Mahnungen meist Pauschalen im niedrigen einstelligen Euro-Bereich angesetzt.

⚠️ Keine überhöhten Gebühren
Pauschale Mahngebühren von 10 oder 15 Euro gegenüber Privatkunden sind angreifbar. Wer überzieht, gibt dem Kunden einen Grund, die gesamte Mahnung zu bestreiten.

Mahnstufen im Handwerk: Erinnerung, Mahnung, letzte Mahnung

Das Gesetz schreibt weder eine Zahl von Mahnungen noch eine bestimmte Bezeichnung vor. Schon eine einzige, eindeutige Zahlungsaufforderung kann Verzug begründen – auch wenn sie „Zahlungserinnerung“ heißt. Bewährt hat sich trotzdem ein gestuftes Vorgehen, das die Kundenbeziehung schont und zugleich klar dokumentiert ist.

StufeZeitpunkt (Beispiel)Ton und Inhalt
Zahlungserinnerungca. 7 Tage nach FälligkeitFreundlich, Kopie der Rechnung, neue Frist von 7–10 Tagen
1. Mahnungnach Ablauf der ErinnerungSachlich, Hinweis auf Verzug, Zinsen und ggf. Pauschale
Letzte Mahnungca. 10–14 Tage späterAnkündigung des gerichtlichen Mahnverfahrens oder anwaltlicher Hilfe
Gerichtliches Mahnverfahrennach FristablaufAntrag auf Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht

Jede Stufe sollte enthalten: Rechnungsnummer und -datum, offenen Betrag, eine konkrete Zahlungsfrist mit Datum, Bankverbindung und gegebenenfalls Zinsen und Pauschale. Versenden Sie Mahnungen so, dass Sie den Zugang belegen können. Prüfen Sie vorher, ob der Kunde Mängel gerügt hat: Bei berechtigten Mängeln darf er nach § 641 Abs. 3 BGB in der Regel das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten zurückhalten.

BauDock · Rechnungen
Rechnungsübersicht in BauDock mit offenen Forderungen und Filter für überfällige, bezahlte und Abschlagsrechnungen
Der Filter „überfällig“ zeigt, für welche Rechnungen eine Zahlungserinnerung oder Mahnung ansteht.
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So hilft BauDock
Damit keine Rechnung unbemerkt liegen bleibt: In BauDock sehen Sie überfällige Rechnungen im Rechnungsbereich sofort. Zahlungserinnerung und Mahnstufen vermerken Sie im Mahnverlauf der jeweiligen Rechnung, jeweils mit Datum – so können Sie später belegen, wann welche Stufe rausging. Zinsen und eine etwaige Pauschale setzen Sie nach den Regeln oben selbst an.

Mahnung schreiben als Handwerker: Muster für Erinnerung und Mahnung

Die folgenden Vorlagen können Sie an Ihren Briefkopf und den Einzelfall anpassen. Bei Privatkunden entfällt der Satz zur 40-Euro-Pauschale. Beide Schreiben gibt es auch als Mahnung Handwerker Muster zum Herunterladen als Word und PDF.

Muster zum Übernehmen
Muster: Zahlungserinnerung
Betreff: Zahlungserinnerung zu Rechnung Nr. ……… vom ………
Sehr geehrte/r ………,
für die Arbeiten am Bauvorhaben ……… haben wir Ihnen am ……… unsere Rechnung über ……… Euro gestellt. Leider konnten wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen.
Sicher handelt es sich um ein Versehen. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum ……… (Datum) auf unser Konto IBAN ………. Eine Kopie der Rechnung liegt bei.
Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos.
Mit freundlichen Grüßen ………
Muster zum Übernehmen
Muster: Mahnung
Betreff: Mahnung – Rechnung Nr. ……… vom ………, offener Betrag ……… Euro
Sehr geehrte/r ………,
trotz unserer Zahlungserinnerung vom ……… ist die oben genannte Rechnung noch nicht beglichen. Sie befinden sich seit dem ……… in Zahlungsverzug.
Wir fordern Sie auf, bis spätestens ……… (Datum) folgende Beträge zu zahlen:
Rechnungsbetrag: ……… Euro
Verzugszinsen (……… % p. a. vom ……… bis ………): ……… Euro
Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (nur gegenüber Unternehmern): 40,00 Euro
Gesamtbetrag: ……… Euro
Sollte der Betrag bis zum genannten Datum nicht eingehen, werden wir ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Ihren Lasten.
Mit freundlichen Grüßen ………

Gerichtliches Mahnverfahren: der nächste Schritt

Zahlt der Kunde trotz Mahnung nicht und bestreitet er die Forderung nicht ernsthaft, ist das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO meist der schnellste Weg zu einem Vollstreckungstitel. Der Antrag wird beim zentralen Mahngericht Ihres Bundeslandes gestellt, in der Regel online. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung berechtigt ist.

  1. Antrag auf Mahnbescheid mit Forderung, Zinsen und Kosten.
  2. Zustellung an den Kunden. Die Zustellung hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
  3. Widerspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Widerspricht der Kunde, geht das Verfahren auf Antrag ins streitige Verfahren über.
  4. Vollstreckungsbescheid: Ohne Widerspruch beantragen Sie ihn; danach kann vollstreckt werden. Gegen den Vollstreckungsbescheid ist noch ein Einspruch möglich.
💡 Verjährung im Blick behalten
Werklohnforderungen verjähren regelmäßig in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Forderungen aus 2023 verjähren damit in der Regel mit Ablauf des 31.12.2026. Eine Mahnung allein hemmt die Verjährung nicht, ein Mahnbescheid schon. Mehr dazu im Artikel Handwerkerrechnung Verjährung.

Um Zahlungsausfälle schon vor Baubeginn abzusichern, können Sie bei größeren Aufträgen eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen. Ebenso wichtig sind ein klares Angebot und regelmäßige Abschlagsrechnungen. In BauDock erstellen Sie Abschlagsrechnungen direkt aus dem Auftrag, die Schlussrechnung zieht sie anschließend ab.

ℹ️ Keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Prüfen Sie den aktuellen Basiszinssatz bei der Deutschen Bundesbank; bei bestrittenen Forderungen sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wie viele Mahnungen muss ein Handwerker schreiben?

Gesetzlich ist keine bestimmte Zahl vorgeschrieben. Eine eindeutige Zahlungsaufforderung nach Fälligkeit genügt, um Verzug auszulösen; mehrere Mahnstufen sind übliche kaufmännische Praxis.

Wie hoch sind die Verzugszinsen aktuell?

Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der Basiszinssatz 1,52 %. Gegenüber Verbrauchern ergeben sich damit 6,52 %, bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern 10,52 % pro Jahr.

Kann ich bei Privatkunden die 40-Euro-Pauschale verlangen?

Nein. Die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB gilt nur, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist.

Wann kommt ein Privatkunde ohne Mahnung in Verzug?

Nach 30 Tagen ab Fälligkeit und Zugang der Rechnung, aber nur, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist. Ohne diesen Hinweis brauchen Sie eine Mahnung.

Welche Mahngebühren sind zulässig?

Erstattungsfähig sind nur tatsächliche Kosten wie Porto und Material, nicht die eigene Arbeitszeit. Die erste, verzugsbegründende Mahnung ist nicht erstattungsfähig.

Hemmt eine Mahnung die Verjährung?

Nein. Die Verjährung wird erst durch Maßnahmen wie die Zustellung eines Mahnbescheids oder eine Klage gehemmt.