Skonto berechnen Sie als Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100; der Zahlbetrag ist der Rechnungsbetrag abzüglich dieses Abzugs. Der Rechner zeigt außerdem den effektiven Jahreszins: Er macht sichtbar, wie teuer es ist, Skonto nicht zu nutzen. 2 % Skonto bei 10 Tagen Skontofrist und 30 Tagen Zahlungsziel entsprechen rund 36,7 % im Jahr.
Skonto berechnen: Formel für Abzug und Jahreszins
- Skontobetrag = Rechnungsbetrag × Skontosatz ÷ 100
- Zahlbetrag = Rechnungsbetrag − Skontobetrag
- Effektiver Jahreszins = Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) × 100
Der Jahreszins beantwortet die Frage, welchen Zins Sie zahlen, wenn Sie die Zeit zwischen Skontofrist und Zahlungsziel als Kredit des Lieferanten nutzen. Der Rechner verwendet das kaufmännische Jahr mit 360 Tagen und bezieht den Skontosatz auf den tatsächlich gezahlten Betrag, daher der Nenner 100 − Skontosatz. Ist das Zahlungsziel nicht länger als die Skontofrist, rechnet er mit einem Tag Differenz.
Beispielrechnung: 25.000 € mit 2 % Skonto
| Größe | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Rechnungsbetrag brutto | 25.000,00 € | |
| Skontobetrag | 25.000 × 2 ÷ 100 | 500,00 € |
| Zahlbetrag bis Tag 10 | 25.000 − 500 | 24.500,00 € |
| Effektiver Jahreszins | 2 ÷ 98 × 360 ÷ 20 × 100 | ca. 36,7 % |
Wer 20 Tage länger wartet, verzichtet auf 500 €. Ein Kontokorrentkredit für diese 20 Tage kostet fast immer weniger. Deshalb lohnt sich Skonto meist auch dann, wenn die Zahlung vorfinanziert werden muss.
Skontokonditionen im Vergleich
| Kondition | Skontobetrag | Zahlbetrag | Jahreszins |
|---|---|---|---|
| 1 % bei 10 Tagen, Ziel 30 Tage | 250,00 € | 24.750,00 € | ca. 18,2 % |
| 2 % bei 8 Tagen, Ziel 30 Tage | 500,00 € | 24.500,00 € | ca. 33,4 % |
| 2 % bei 10 Tagen, Ziel 30 Tage | 500,00 € | 24.500,00 € | ca. 36,7 % |
| 2 % bei 14 Tagen, Ziel 30 Tage | 500,00 € | 24.500,00 € | ca. 45,9 % |
| 3 % bei 10 Tagen, Ziel 30 Tage | 750,00 € | 24.250,00 € | ca. 55,7 % |
| 3 % bei 14 Tagen, Ziel 30 Tage | 750,00 € | 24.250,00 € | ca. 69,6 % |
Skonto am Bau: Vereinbarung, Frist und VOB/B
- Nur mit Vereinbarung: Skonto darf nur abgezogen werden, wenn es vertraglich vereinbart ist. Beim VOB/B-Vertrag sind nicht vereinbarte Skontoabzüge unzulässig (§ 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B). Details im Lexikon unter Skonto am Bau.
- Klare Frist: Die Vereinbarung sollte Skontosatz, Frist und Fristbeginn nennen, zum Beispiel ab Zugang einer prüfbaren Rechnung. Wird die Frist versäumt, entfällt der Abzug.
- Abschlagsrechnungen: Ob Skonto für jede Abschlagszahlung einzeln gilt, hängt vom Wortlaut der Vereinbarung ab. Regeln Sie das ausdrücklich.
- Umsatzsteuer: Skonto mindert das Entgelt; Leistender und Empfänger berichtigen Umsatzsteuer und Vorsteuer (§ 17 UStG). Auf der Rechnung ist eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung anzugeben (§ 14 Abs. 4 Nr. 7 UStG).
Typische Fehler beim Skonto
- Skonto abgezogen, obwohl es nicht vereinbart war: Der Restbetrag bleibt offen und kann angemahnt werden.
- Zahlung nach Ablauf der Frist trotzdem mit Abzug.
- Skonto vom Nettobetrag gerechnet, aber brutto gezahlt; Abzug und Umsatzsteuer passen dann nicht zusammen.
- Skontohinweis auf der Rechnung vergessen.
- Sicherheitseinbehalt und Skonto vermischt: Beides getrennt ausweisen, siehe Sicherheitseinbehalt.