Baulexikon

Skonto am Bau – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Skonto am Bau ist ein Preisnachlass, den der Auftraggeber abziehen darf, wenn er eine Rechnung innerhalb einer vereinbarten Frist zahlt, zum Beispiel 2 % bei Zahlung binnen 14 Tagen. Skonto muss ausdrücklich vereinbart sein; nach § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B sind nicht vereinbarte Skontoabzüge unzulässig.

Skonto am Bau: nur mit Vereinbarung

Ein Recht auf Skonto gibt es weder im BGB noch in der VOB/B. Der Abzug ist nur zulässig, wenn die Parteien ihn vereinbart haben, typischerweise im Bauvertrag oder im Verhandlungsprotokoll. Die VOB/B stellt das in § 16 Abs. 5 Nr. 2 ausdrücklich klar. Ein einseitiger Hinweis des Auftraggebers in der Bestellung oder auf dem Zahlungsavis reicht nicht, wenn der Auftragnehmer nicht zugestimmt hat.

Eine wirksame Skontovereinbarung sollte mindestens regeln:

  • Höhe des Skontos in Prozent
  • Frist, innerhalb der gezahlt werden muss
  • Beginn der Frist, üblicherweise Zugang einer prüfbaren Rechnung
  • Geltungsbereich: nur Schlussrechnung oder auch jede Abschlagsrechnung
  • Rechtzeitigkeit der Zahlung: Absendung der Überweisung oder Eingang auf dem Konto

Skonto bei Abschlagsrechnungen

Ob Skonto auch bei Abschlagszahlungen abgezogen werden darf, ergibt sich aus der Vereinbarung. Formulierungen wie „auf alle Zahlungen“ oder „auf Abschlags- und Schlusszahlungen“ schaffen Klarheit. Fehlt eine Regelung, ist die Klausel auszulegen; Streit ist dann wahrscheinlich.

Gilt Skonto für jede Zahlung, wird jede Zahlung für sich betrachtet: Wer eine Abschlagsrechnung pünktlich bezahlt, darf dort Skonto abziehen, auch wenn er eine andere Rechnung verspätet bezahlt hat. Zahlt der Auftraggeber zu spät oder nicht vollständig, entfällt das Skonto für diese Rechnung. Bei unberechtigten Kürzungen ist das Skonto nach überwiegender Auffassung ebenfalls verloren.

Rechenbeispiel: 2 % Skonto auf Abschläge
RechnungBetrag bruttoZahlungSkonto
1. Abschlagsrechnung50.000 €am 10. Tag, vollständig1.000 € abziehbar
2. Abschlagsrechnung40.000 €am 20. Tagkein Skonto, Frist versäumt
3. Abschlagsrechnung30.000 €am 12. Tag, um 5.000 € unberechtigt gekürztSkonto in der Regel verloren

Skonto nach VOB/B und Zahlungsfristen

Die Zahlungsfristen der VOB/B bleiben von der Skontovereinbarung unberührt: Abschlagszahlungen werden nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig, die Schlusszahlung nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung. Die Skontofrist ist meist kürzer und belohnt die schnellere Zahlung. Wichtig ist ein Nachweis, wann die Rechnung zugegangen ist.

⚠️ Typische Fehler
Skonto „in der Kalkulation vergessen“ und dann zu niedrig angeboten; unklare Klauseln ohne Fristbeginn; Skonto abgezogen, obwohl nur ein Teilbetrag gezahlt wurde; Skonto auf den Sicherheitseinbehalt oder auf bereits geleistete Vorauszahlungen gerechnet. Auch als Auftragnehmer sollten Sie unberechtigte Skontoabzüge zeitnah schriftlich zurückweisen.

Skonto und Rabatt: der Unterschied

Ein Rabatt (Nachlass) mindert den Preis unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Skonto ist an die fristgerechte Zahlung gebunden. In der Rechnung sollte das Skonto mit Frist und Betrag ausgewiesen sein; umsatzsteuerlich mindert ein in Anspruch genommenes Skonto die Bemessungsgrundlage. Rechnungen mit Skontoangabe erstellen Sie zum Beispiel nach dem Muster Abschlagsrechnung.

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Für Auftragnehmer lohnt ein Blick auf die Liquidität: 2 % Skonto für eine Zahlung 16 Tage vor Fälligkeit entsprechen einem sehr hohen Jahreszins. Wer Skonto gewährt, sollte es deshalb in der Kalkulation berücksichtigen. Wie Abschläge und Schlussrechnung zusammenspielen, zeigen die Artikel Abschlagsrechnung am Bau und Schlussrechnung am Bau; Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung berechnen Sie mit dem Verzugszinsen-Rechner.

Verwandte Begriffe
Abschlagszahlung§ 14 VOB/B – AbrechnungSicherheitseinbehaltPauschalvertrag und EinheitspreisvertragWerkvertrag und Bauvertrag🔨 Software für Handwerker →🏢 Software für Bauträger →🦺 Software für Bauleiter →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Skonto am Bau

Darf man bei Abschlagsrechnungen Skonto abziehen?

Nur wenn die Skontovereinbarung auch Abschlagszahlungen erfasst. Dann wird jede Zahlung für sich betrachtet: Fristgerecht und vollständig gezahlt bedeutet Skonto für diese Rechnung.

Was sagt die VOB/B zum Skonto?

Nach § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B sind nicht vereinbarte Skontoabzüge unzulässig. Die VOB/B selbst gewährt kein Skonto.

Wann beginnt die Skontofrist?

Maßgeblich ist die Vereinbarung. Üblich ist der Zugang einer prüfbaren Rechnung. Fehlt eine Regelung, wird meist auf den Rechnungszugang abgestellt.

Verliert der Auftraggeber das Skonto, wenn er eine Rechnung kürzt?

Bei berechtigten Abzügen nicht. Kürzt er unberechtigt und zahlt deshalb nicht vollständig, ist das Skonto für diese Rechnung nach überwiegender Auffassung verloren.

Wie viel Skonto ist am Bau üblich?

Häufig werden 2 bis 3 % bei Zahlung innerhalb von 10 bis 14 Tagen vereinbart. Eine Vorgabe gibt es nicht; die Höhe ist Verhandlungssache.