Baulexikon

Abschlagszahlung – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung auf die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen, die der Unternehmer vor der Schlussrechnung verlangen kann. Grundlage sind § 632a BGB und, bei vereinbarter VOB/B, § 16 Abs. 1 VOB/B; die Höhe richtet sich nach dem Wert der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen.

Abschlagszahlung nach § 632a BGB

Ohne Abschläge müsste ein Unternehmer die gesamte Leistung vorfinanzieren, bis abgenommen und abgerechnet ist. § 632a BGB gibt ihm deshalb einen gesetzlichen Anspruch auf Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten und vertraglich geschuldeten Leistungen. Die Leistungen sind durch eine Aufstellung nachzuweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung ermöglicht, in der Praxis meist ein Aufmaß oder ein Leistungsstandsbericht.

  • Sind die Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Besteller einen angemessenen Teil des Abschlags verweigern.
  • Die Beweislast für die vertragsgemäße Leistung liegt bis zur Abnahme beim Unternehmer.
  • Auch für angelieferte oder eigens angefertigte Stoffe und Bauteile kann ein Abschlag verlangt werden, wenn der Besteller Eigentum erhält oder Sicherheit geleistet wird.

Abschlagszahlung nach § 16 VOB/B

Ist die VOB/B vereinbart, regelt § 16 Abs. 1 die Abschläge genauer: Sie sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer. Die Ansprüche werden binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Gegenforderungen darf der Auftraggeber einbehalten. Abschlagszahlungen sind ohne Einfluss auf die Haftung und gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.

BGB und VOB/B im Vergleich
PunktBGB (§ 632a)VOB/B (§ 16 Abs. 1)
HöheWert der erbrachten LeistungWert der nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistung inkl. USt
NachweisAufstellung, rasch und sicher prüfbarPrüfbare Aufstellung
FälligkeitMit Zugang der prüfbaren Aufstellung21 Tage nach Zugang
MängelAngemessener Teil darf verweigert werdenEinbehalt von Gegenforderungen

Grenzen beim Verbraucherbauvertrag und Bauträger

Beim Verbraucherbauvertrag darf der Gesamtbetrag der Abschläge nach § 650m Abs. 1 BGB 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich Nachträgen nicht übersteigen. Zusätzlich hat der Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung Anspruch auf eine Sicherheit von 5 % der Vergütung für die rechtzeitige und mangelfreie Herstellung. Für Bauträgerverträge gelten besondere Ratenpläne nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), siehe MaBV-Raten-Rechner.

Abschlagszahlung im Handwerk: Praxis

Beispiel einer Abschlagsrechnung
PositionBetrag
Leistungsstand laut Aufmaß (kumuliert)120.000 € netto
abzüglich bereits bezahlter Abschläge– 70.000 € netto
Abschlag dieser Rechnung50.000 € netto
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer9.500 €
Rechnungsbetrag59.500 € brutto

Bewährt hat sich die kumulierte Darstellung: Jede Abschlagsrechnung zeigt den gesamten Leistungsstand und zieht die bisherigen Zahlungen ab. Damit bleiben Fehler und Kürzungen nachvollziehbar. Bei Bauleistungen für Unternehmer prüfen Sie außerdem, ob die Steuerschuld nach § 13b UStG auf den Auftraggeber übergeht; siehe Reverse Charge bei Bauleistungen.

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Rechnungsübersicht in BauDock mit offenen Forderungen und Filtern für Abschlags-, Schluss- und Stornorechnungen
Abschlagsrechnungen lassen sich getrennt filtern; offene, überfällige und bezahlte Rechnungen sind auf einen Blick erkennbar.
⚠️ Typische Fehler
Abschläge ohne prüfbare Aufstellung, Pauschalbeträge ohne Bezug zum Leistungsstand, Abschläge für noch nicht erbrachte Leistungen und fehlende Angabe der bisher gezahlten Beträge. Wer zu viel abrechnet, riskiert Rückforderungen nach der Schlussrechnung.
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So hilft BauDock
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Verwandte Begriffe
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Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Abschlagszahlung

Hat ein Handwerker Anspruch auf Abschlagszahlung?

Ja. Nach § 632a BGB kann der Unternehmer Abschläge in Höhe des Wertes der erbrachten und vertragsgemäßen Leistungen verlangen, auch ohne besondere Vereinbarung.

Wann ist eine Abschlagszahlung nach VOB/B fällig?

Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung.

Wie hoch darf eine Abschlagszahlung sein?

So hoch wie der Wert der nachgewiesenen erbrachten Leistung. Beim Verbraucherbauvertrag dürfen alle Abschläge zusammen 90 % der Gesamtvergütung nicht übersteigen.

Ist eine Abschlagszahlung eine Teilabnahme?

Nein. Abschlagszahlungen gelten nach § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B nicht als Abnahme von Teilen der Leistung.

Was ist der Unterschied zwischen Abschlagsrechnung und Schlussrechnung?

Die Abschlagsrechnung ist vorläufig und betrifft einen Leistungsstand. Die Schlussrechnung rechnet die gesamte Leistung endgültig ab und berücksichtigt alle geleisteten Abschläge.