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MaBV-Raten-Rechner: Zahlungsplan online berechnen

Raten nach § 3 Abs. 2 MaBV
7 Raten
Ordnen Sie unten jeder Position eine Rate zu (höchstens 7).
Bautenstand% KaufpreisBetragRate
Beginn der Erdarbeiten30,00 %135.000,00 €
Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten28,00 %126.000,00 €
Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen5,60 %25.200,00 €
Rohinstallation der Heizungsanlagen2,10 %9.450,00 €
Rohinstallation der Sanitäranlagen2,10 %9.450,00 €
Rohinstallation der Elektroanlagen2,10 %9.450,00 €
Fenstereinbau einschließlich Verglasung7,00 %31.500,00 €
Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten4,20 %18.900,00 €
Estrich2,10 %9.450,00 €
Fliesenarbeiten im Sanitärbereich2,80 %12.600,00 €
Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe8,40 %37.800,00 €
Fassadenarbeiten2,10 %9.450,00 €
Vollständige Fertigstellung3,50 %15.750,00 €
RateAnteilBetrag
Rate 130,00 %135.000,00 €
Rate 228,00 %126.000,00 €
Rate 311,90 %53.550,00 €
Rate 411,20 %50.400,00 €
Rate 54,90 %22.050,00 €
Rate 610,50 %47.250,00 €
Rate 73,50 %15.750,00 €
Summe100,00 %450.000,00 €

Prozentsätze nach § 3 Abs. 2 MaBV; die Raten ab Position 2 beziehen sich auf die restliche Vertragssumme. Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV (u. a. Vormerkung, Lastenfreistellung, Baugenehmigung) müssen vorliegen. Keine Rechtsberatung – den Zahlungsplan im notariellen Vertrag prüfen lassen.

  1. Kaufpreis (Vertragssumme) eintragen.
  2. Wählen, ob Eigentum übertragen oder ein Erbbaurecht bestellt wird.
  3. Jedem Bautenstand in der Tabelle eine Rate von 1 bis 7 zuordnen.
  4. Ratenübersicht prüfen und mit dem Zahlungsplan im Vertragsentwurf abgleichen.

Die Berechnung läuft nur in Ihrem Browser – es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen.

Der MaBV Raten Rechner teilt den Kaufpreis einer Wohnung oder eines Hauses vom Bauträger in die Raten nach § 3 Abs. 2 MaBV auf: 30 % nach Beginn der Erdarbeiten (20 % beim Erbbaurecht), danach feste Prozentsätze der restlichen Vertragssumme je Bautenstand. Sie bündeln die 13 Bautenstände zu höchstens sieben Raten, wie im notariellen Zahlungsplan, und sehen jede Rate in Prozent und Euro.

MaBV Zahlungsplan berechnen: der Rechenweg

Die erste Rate beträgt 30 % der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten, beim Erbbaurecht 20 %. Alle weiteren Prozentsätze in § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 MaBV beziehen sich auf die restliche Vertragssumme, also auf 70 % bzw. 80 %. Daraus folgt: Anteil am Kaufpreis = Prozentsatz laut MaBV × 70 %. Die Rohbaurate von 40 % entspricht damit 28 % des Kaufpreises.

Beispielrechnung: MaBV Raten bei 450.000 € Kaufpreis

Bautenstände nach § 3 Abs. 2 MaBV (Eigentumsübertragung)
BautenstandSatz MaBVAnteil KaufpreisBetrag
Beginn der Erdarbeiten30 % der Vertragssumme30,0 %135.000 €
Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten40 % der Restsumme28,0 %126.000 €
Dachflächen und Dachrinnen8 %5,6 %25.200 €
Rohinstallation Heizung3 %2,1 %9.450 €
Rohinstallation Sanitär3 %2,1 %9.450 €
Rohinstallation Elektro3 %2,1 %9.450 €
Fenstereinbau einschließlich Verglasung10 %7,0 %31.500 €
Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten6 %4,2 %18.900 €
Estrich3 %2,1 %9.450 €
Fliesenarbeiten im Sanitärbereich4 %2,8 %12.600 €
Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe12 %8,4 %37.800 €
Fassadenarbeiten3 %2,1 %9.450 €
Vollständige Fertigstellung5 %3,5 %15.750 €
Gebündelt zu sieben Raten (Voreinstellung im Rechner)
RateBautenständeAnteilBetrag
1Beginn der Erdarbeiten30,0 %135.000 €
2Rohbau28,0 %126.000 €
3Dach und Rohinstallationen11,9 %53.550 €
4Fenster und Innenputz11,2 %50.400 €
5Estrich und Fliesen4,9 %22.050 €
6Bezugsfertigkeit und Fassade10,5 %47.250 €
7Vollständige Fertigstellung3,5 %15.750 €
Summe100,0 %450.000 €

Rechtsgrundlage: § 3 MaBV und § 650v BGB

Beim Bauträgervertrag darf der Bauträger Abschlagszahlungen nur verlangen, soweit sie nach der Hausbau-Abschlagsverordnung in Verbindung mit der MaBV vereinbart sind (§ 650v BGB). Bevor überhaupt eine Rate fällig wird, müssen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV vorliegen: wirksamer Vertrag und erforderliche Genehmigungen, eingetragene Auflassungsvormerkung, gesicherte Lastenfreistellung und Baugenehmigung bzw. Bestätigung, dass mit dem Bau begonnen werden darf.

Die 13 Bautenstände dürfen zu bis zu sieben Teilbeträgen zusammengefasst werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 MaBV). Fällt eine Leistung nicht an, etwa Fliesen im Sanitärbereich, wird ihr Prozentsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt (§ 3 Abs. 2 Satz 3 MaBV). Statt nach Raten kann der Bauträger auch gegen eine Sicherheit nach § 7 MaBV abweichend abrechnen. Gegenüber Verbrauchern gilt zusätzlich die Sicherheit von 5 % nach § 650m Abs. 2 BGB, die § 650u Abs. 2 BGB nicht ausschließt.

Wann ist eine MaBV Rate fällig?

Eine Rate wird fällig, wenn alle ihr zugeordneten Bautenstände vollständig erreicht sind und der Bauträger sie anfordert, in der Praxis meist mit Bautenstandsbestätigung der Bauleitung oder eines Sachverständigen. Die Rate für die Bezugsfertigkeit ist nur Zug um Zug gegen Übergabe zu zahlen; die Schlussrate erst nach vollständiger Fertigstellung, wozu regelmäßig auch die Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel gehört.

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So hilft BauDock
Für die Ratenanforderung zählt der Nachweis des Bautenstands. Im Bautagebuch von BauDock hält die Bauleitung täglich fest, welche Firmen vor Ort waren und welche Leistungen fertig sind, mit Datum und Fotos, und gibt die Einträge als PDF aus. Diese Einträge sind eine belastbare Grundlage für die Bautenstandsbestätigung.

Typische Fehler beim MaBV Zahlungsplan

  • Mehr als sieben Raten vereinbart: Der Zahlungsplan verstößt dann gegen § 3 Abs. 2 MaBV.
  • Prozentsätze auf den Gesamtpreis statt auf die Restsumme angewendet: Die Raten wären zu hoch.
  • Nicht anfallende Gewerke nicht umverteilt.
  • Rate angefordert, bevor alle gebündelten Bautenstände erreicht sind, zum Beispiel Fenster eingebaut, Innenputz aber noch offen.
  • Sonderwünsche in die MaBV Raten gemischt, statt sie gesondert zu vereinbaren und abzurechnen.
⚠️Der Rechner ersetzt keine Prüfung des notariellen Vertrags. Zahlungspläne im Einzelfall rechtlich prüfen lassen. Eine Vorlage zum Ausfüllen finden Sie unter MaBV Zahlungsplan Vorlage.
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zum MaBV-Raten

Wie berechne ich die MaBV Raten?

Bei Eigentumsübertragung beträgt die erste Rate 30 % des Kaufpreises. Alle weiteren Sätze nach § 3 Abs. 2 MaBV beziehen sich auf die restlichen 70 %, die Rohbaurate von 40 % entspricht also 28 % des Kaufpreises. Die Bautenstände werden anschließend zu höchstens sieben Raten gebündelt.

Was sind MaBV Raten?

MaBV Raten sind die Abschlagszahlungen, die ein Bauträger nach § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung höchstens verlangen darf. Sie richten sich nach dem Baufortschritt und schützen den Käufer davor, mehr zu zahlen, als bereits gebaut ist.

Wie viele Raten sind nach MaBV erlaubt?

Höchstens sieben. Die 13 Bautenstände der MaBV werden im Vertrag zu bis zu sieben Teilbeträgen zusammengefasst.

Wie hoch ist die erste Rate beim Bauträger?

30 % der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten, wenn Eigentum am Grundstück übertragen wird; 20 % beim Erbbaurecht. Vorher müssen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sein.

Muss ich zahlen, wenn der Bautenstand nicht erreicht ist?

Nein. Eine Rate ist erst fällig, wenn alle ihr zugeordneten Bautenstände vollständig erreicht sind. Lassen Sie sich den Bautenstand belegen, etwa mit Fotos und Bestätigung der Bauleitung.

Was ist die Fertigstellungsrate nach MaBV?

Die letzte Rate von 5 % der Restsumme, bei Eigentumsübertragung also 3,5 % des Kaufpreises. Sie ist erst nach vollständiger Fertigstellung fällig.