Baulexikon

Fertigstellungsanzeige (Baufertigstellungsanzeige) – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Die Fertigstellungsanzeige (Baufertigstellungsanzeige) ist die Mitteilung des Bauherrn an die Bauaufsichtsbehörde, dass ein genehmigtes Bauvorhaben fertiggestellt ist bzw. genutzt werden soll. Nach dem Vorbild von § 82 der Musterbauordnung ist die beabsichtigte Nutzungsaufnahme in den meisten Ländern mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen; Einzelheiten regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Rechtsgrundlage: Landesbauordnung statt Bundesrecht

Bauordnungsrecht ist Ländersache. Die Musterbauordnung (MBO) regelt in § 82 „Bauzustandsanzeigen, Aufnahme der Nutzung“, die Länder haben das in ihren Landesbauordnungen übernommen – mit eigenen Paragrafen, Fristen und Formularen. Typisch ist: Der Bauherr muss die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Manche Länder sprechen von „Fertigstellungsanzeige“, andere von „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ oder „Schlussabnahme“. Maßgeblich ist immer die Bauordnung des Landes, in dem gebaut wird, und die Auflagen in der Baugenehmigung.

⚠️ Nutzung nicht vor Fristablauf
Eine bauliche Anlage darf nach den Landesbauordnungen in der Regel erst genutzt werden, wenn sie selbst, die Zufahrten und die Ver- und Entsorgungsanlagen in dem erforderlichen Umfang sicher benutzbar sind – und nicht vor Ablauf der Anzeigefrist. Ein vorzeitiger Bezug kann eine Ordnungswidrigkeit sein.

Wer gibt die Fertigstellungsanzeige ab?

Verpflichtet ist der Bauherr. Bei Bauträgerprojekten ist das der Bauträger, nicht der Käufer. In der Praxis bereitet oft der Architekt oder die Bauleitung die Anzeige vor und sammelt die Bescheinigungen der Fachplaner und Prüfingenieure. Viele Bauämter bieten dafür Formulare an, zunehmend auch online.

Typische Anlagen zur Fertigstellungsanzeige

Häufig verlangte Nachweise (je nach Land und Vorhaben)
NachweisWer erstellt ihnWann nötig
Bescheinigung über die ordnungsgemäße Bauausführung hinsichtlich StandsicherheitPrüfingenieur oder TragwerksplanerWenn der Standsicherheitsnachweis geprüft werden musste
Bescheinigung zum BrandschutzPrüfsachverständiger oder BrandschutzplanerJe nach Gebäudeklasse und Sonderbau
Bescheinigung des bevollmächtigten BezirksschornsteinfegersSchornsteinfegerBei Feuerstätten und Abgasanlagen
Nachweise zum Gebäudeenergiegesetz (z. B. Erfüllungserklärung)Energieberater / Aussteller nach LandesrechtJe nach Land
FachbauleitererklärungenFachbauleiterWenn in der Genehmigung gefordert
Absteckungs- oder EinmessungsnachweisVermessungsingenieurJe nach Land und Auflage

Eine Vorlage für den Anzeigetext finden Sie unter Fertigstellungsanzeige-Vorlage; für Erklärungen der Fachbauleitung gibt es die Fachbauleitererklärung-Vorlage.

Fertigstellungsanzeige, Abnahme und Übergabe: nicht verwechseln

BegriffGegenüberBedeutung
FertigstellungsanzeigeBauaufsichtsbehördeÖffentlich-rechtliche Pflicht vor der Nutzung
AbnahmeVertragspartner (Bauherr – Unternehmer)Billigung der Werkleistung; Beginn der Gewährleistung
ÜbergabeKäufer oder NutzerBesitzübergang, bei Bauträgern oft mit Übergabeprotokoll

Eine erfolgte Fertigstellungsanzeige ersetzt also weder die Abnahme gegenüber den Firmen noch die Übergabe an Käufer. Beim Bauträgervertrag ist die vollständige Fertigstellung zudem Voraussetzung für die letzte Rate nach MaBV.

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Typische Fehler

  • Anzeige zu spät: Bezug geplant, Zweiwochenfrist nicht eingehalten.
  • Bescheinigungen fehlen: Prüfingenieur oder Schornsteinfeger wurde nicht rechtzeitig bestellt.
  • Falsches Formular eines anderen Bundeslandes verwendet.
  • Verwechslung mit Abnahme: Gewährleistungsfristen werden falsch berechnet.
ℹ️Fristen, Bezeichnungen und erforderliche Nachweise unterscheiden sich je Bundesland und Vorhaben. Prüfen Sie die Landesbauordnung und die Nebenbestimmungen Ihrer Baugenehmigung.
Verwandte Begriffe
BauphasenBauüberwachungFiktive AbnahmeAbnahme des GemeinschaftseigentumsBauprojektentwickler (Projektentwickler Immobilien)🏢 Software für Bauträger →📐 Software für Architekten →🦺 Software für Bauleiter →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Fertigstellungsanzeige (Baufertigstellungsanzeige)

Was ist eine Fertigstellungsanzeige?

Die Mitteilung des Bauherrn an das Bauamt, dass ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben fertig ist und genutzt werden soll. Rechtsgrundlage ist die jeweilige Landesbauordnung.

Wann muss die Fertigstellung beim Bauamt angezeigt werden?

In den meisten Ländern ist die beabsichtigte Nutzungsaufnahme mindestens zwei Wochen vorher anzuzeigen. Einzelne Länder und Baugenehmigungen sehen abweichende Regeln vor.

Wer muss die Fertigstellungsanzeige einreichen?

Der Bauherr. Bei Bauträgerprojekten der Bauträger. Architekt oder Bauleitung bereiten sie häufig vor.

Welche Unterlagen gehören zur Fertigstellungsanzeige?

Je nach Land und Vorhaben unter anderem Bescheinigungen zu Standsicherheit und Brandschutz, die Bescheinigung des Bezirksschornsteinfegers bei Feuerstätten und Nachweise zum Gebäudeenergiegesetz.

Ist die Fertigstellungsanzeige dasselbe wie die Bauabnahme?

Nein. Die Fertigstellungsanzeige richtet sich an die Behörde. Die Abnahme ist ein Vorgang zwischen Bauherr und Unternehmer und startet die Gewährleistung.