Was ist eine Fachbauleitererklärung?
Mit der Fachbauleitererklärung bestätigt eine sachkundige Person, dass sie die Bauleitung für einen bestimmten Fachbereich übernimmt und die Ausführung dort überwacht. Sie ergänzt die Erklärung des verantwortlichen Bauleiters. Die Bauaufsicht weiß damit, wer für Tragwerk, Brandschutz oder Haustechnik auf der Baustelle verantwortlich ist.
Rechtsgrundlage: Landesbauordnung und Musterbauordnung
Das Bauordnungsrecht ist Ländersache. Die Musterbauordnung (MBO) dient den Ländern als Vorbild. Danach hat der Bauherr zur Ausführung eines genehmigungsbedürftigen Vorhabens einen geeigneten Bauleiter zu bestellen (§ 53 MBO). Der Bauleiter überwacht, dass die Baumaßnahme nach den öffentlich-rechtlichen Anforderungen durchgeführt wird (§ 56 Abs. 1 MBO). Verfügt er für einzelne Teilgebiete nicht über die erforderliche Sachkunde, sind geeignete Fachbauleiter heranzuziehen (§ 56 Abs. 2 MBO). Die Landesbauordnungen übernehmen diese Regelung meist sinngemäß, unterscheiden sich aber bei Nummerierung, Formvorschriften und Fristen.
Typische Fachbereiche der Fachbauleitung
| Fachbereich | Typische Qualifikation | Überwacht zum Beispiel |
|---|---|---|
| Tragwerk / Rohbau | Bauingenieur, Statiker | Bewehrung, Betonage, Verbindungen nach Statik |
| Brandschutz | Fachplaner oder Sachverständiger Brandschutz | Abschottungen, Brandwände, Rettungswege |
| Technische Gebäudeausrüstung | Ingenieur oder Meister Heizung, Sanitär, Elektro, Lüftung | Leitungsführung, Brandschutz der Installation, Lüftungsanlagen |
| Abbruch / Rückbau | Bauingenieur, Fachkraft mit Abbrucherfahrung | Abbruchfolge, Standsicherheit, Schadstoffe |
Fachbauleitererklärung und Fachbauleiterbescheinigung
Die Begriffe werden unterschiedlich verwendet. Mit der Erklärung übernimmt der Fachbauleiter die Aufgabe, meist vor Beginn der Arbeiten. Eine Bescheinigung bestätigt dagegen nach Abschluss, dass die überwachten Arbeiten plangemäß ausgeführt wurden; manche Länder verlangen sie zur Fertigstellungsanzeige. Welche Unterlagen Ihre Behörde braucht, ergibt sich aus der Baugenehmigung und dem Landesrecht.
Typische Fehler bei der Fachbauleitererklärung
- Erklärung zu spät eingereicht, obwohl die Arbeiten schon laufen.
- Fachbereich zu allgemein beschrieben, Zuständigkeiten überschneiden sich.
- Amtlicher Vordruck vorhanden, aber eigenes Schreiben verwendet.
- Wechsel des Fachbauleiters nicht angezeigt.
- Fachbauleiter dokumentiert seine Kontrollen nicht – im Schadensfall fehlt der Nachweis.
Die Überwachung lässt sich im Bautagebuch oder in einem Begehungsprotokoll dokumentieren. Zu den Aufgaben der Bauüberwachung allgemein siehe Bauüberwachung: Aufgaben.
Pflichten des Fachbauleiters
- Überwachung der Arbeiten im übernommenen Fachbereich auf Übereinstimmung mit den genehmigten Bauvorlagen.
- Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Anforderungen und der allgemein anerkannten Regeln der Technik.
- Abstimmung mit dem verantwortlichen Bauleiter, der die Gesamtverantwortung für das sichere Ineinandergreifen der Arbeiten behält.
- Dokumentation der Kontrollen, zum Beispiel bei Bewehrungsabnahmen, Brandschutzabschottungen oder Druckproben.
- Gegebenenfalls Bestätigung der plangemäßen Ausführung zum Abschluss.
Haftung und Versicherung
Wer die Fachbauleitung übernimmt, haftet für Pflichtverletzungen bei der Überwachung, bauordnungsrechtlich gegenüber der Behörde und zivilrechtlich gegenüber dem Bauherrn. Prüfen Sie vor der Unterschrift, ob Ihre Berufshaftpflichtversicherung die Tätigkeit als Fachbauleiter abdeckt, und vereinbaren Sie mit dem Bauherrn schriftlich Umfang und Vergütung. Eine bloße Gefälligkeitsunterschrift ohne tatsächliche Überwachung ist ein erhebliches Risiko.
Wechsel des Fachbauleiters
Scheidet ein Fachbauleiter während der Bauzeit aus, muss in der Regel ein Nachfolger bestellt und der Behörde benannt werden, bevor die Arbeiten im betroffenen Bereich weitergehen. Der ausscheidende Fachbauleiter sollte den Stand seiner Kontrollen schriftlich übergeben. Verwenden Sie für den Nachfolger dieselbe Vorlage und vermerken Sie im Betreff, dass es sich um einen Wechsel handelt.
