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Bedenkenanzeige Muster (VOB/B) – kostenlos als PDF und Word herunterladen

Dieses Bedenkenanzeige Muster ist ein fertiges Schreiben, mit dem ein Auftragnehmer nach § 4 Abs. 3 VOB/B Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, gegen vom Auftraggeber gelieferte Stoffe oder Bauteile oder gegen Vorleistungen anderer Unternehmer anmeldet. Es enthält Begründung, Vorschlag zur Abhilfe, Frist für die Entscheidung und den Hinweis auf die Haftungsbefreiung. Für Bau- und Handwerksbetriebe als Word-Datei und PDF.

Vorschau: Bedenkenanzeige Muster (VOB/B) – kostenlos als PDF und Word herunterladen
Das steht in der Vorlage
  • Briefkopf mit Absender, Empfänger, Ort / Datum, Betreff „Bedenkenanzeige gemäß § 4 Abs. 3 VOB/B“
  • Betroffene Leistung mit LV-Position, Bauteil und Ort
  • Ankreuzfelder: Bedenken gegen die Art der Ausführung (einschließlich Unfallgefahren), gegen die Güte gelieferter Stoffe oder Bauteile, gegen Leistungen anderer Unternehmer
  • Begründung mit drohendem Mangel oder Schaden, ggf. Normen, Herstellervorgaben, Fotos
  • Vorschlag zur Abhilfe
  • Bitte um Entscheidung mit Frist, Umgang mit den betroffenen Arbeiten bis dahin
  • Hinweis auf Haftungsbefreiung nach § 13 Abs. 3 VOB/B, Unterschrift, Anlagen
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Word-Datei zum Anpassen auf Ihrem Briefbogen
  • PDF mit ausfüllbaren Adressfeldern und änderbarem Brieftext

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Prüfen und erkennen
    Planung, Vorgaben, gelieferte Stoffe und Vorleistungen vor Beginn Ihrer Arbeiten im Rahmen Ihrer Fachkunde prüfen.
  2. 2
    Bedenken konkret begründen
    Beschreiben, welcher Mangel oder Schaden droht und warum. Normen, Herstellerangaben und Fotos beifügen.
  3. 3
    Abhilfe vorschlagen
    Wenn möglich eine andere Ausführung, Nachbesserung der Vorleistung oder anderes Material vorschlagen.
  4. 4
    An den Auftraggeber senden
    Die Anzeige vor Beginn der betroffenen Arbeiten an den Auftraggeber selbst richten, Architekt in Kopie. Zugang nachweisen.
  5. 5
    Entscheidung abwarten und dokumentieren
    Frist setzen, Entscheidung schriftlich festhalten und erst danach die betroffenen Arbeiten ausführen.

Was ist eine Bedenkenanzeige?

Mit der Bedenkenanzeige (auch Bedenkenanmeldung) weist der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hin, dass dessen Vorgaben, gelieferte Stoffe oder die Vorleistung eines anderen Gewerks zu einem Mangel führen können. Der Auftragnehmer schuldet ein funktionierendes Werk und muss deshalb prüfen, ob er darauf mangelfrei aufbauen kann. Mehr im Lexikon unter § 4 Abs. 3 VOB/B: Bedenken.

Bedenkenanzeige VOB: Rechtsgrundlage

Nach § 4 Abs. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer unverzüglich, möglichst schon vor Beginn der Arbeiten, schriftlich mitzuteilen. Hat er das getan und hält der Auftraggeber trotzdem an seiner Vorgabe fest, wird der Auftragnehmer für den daraus entstehenden Mangel von der Haftung frei (§ 13 Abs. 3 VOB/B).

Bedenken gegenBeispiel
Art der AusführungAbdichtung ohne ausreichendes Gefälle geplant; Dämmstärke unter den Anforderungen
Vom Auftraggeber gelieferte StoffeVom Bauherrn beigestellte Fliesen ohne Eignung für Außenbereich
Leistungen anderer UnternehmerEstrich noch nicht belegreif (Restfeuchte zu hoch) vor Verlegung von Parkett
Sicherung gegen UnfallgefahrenGeplante Arbeiten ohne mögliche Absturzsicherung

Bedenkenanmeldung beim BGB-Vertrag

Das BGB regelt die Bedenkenanzeige nicht ausdrücklich. Die Prüf- und Hinweispflicht ergibt sich aber aus dem Werkvertrag selbst, weil der Unternehmer ein mangelfreies Werk schuldet. Die Rechtsprechung wendet die Grundsätze des § 4 Abs. 3 und § 13 Abs. 3 VOB/B entsprechend an. Auch hier gilt: schriftlich, konkret und rechtzeitig.

Inhalt einer wirksamen Bedenkenanzeige

  • Konkrete Bezeichnung der betroffenen Leistung und des Orts.
  • Klare Begründung: welcher Mangel oder Schaden droht und warum.
  • Für den Auftraggeber verständlich formuliert, auch ohne Fachkenntnis.
  • Möglichst ein Vorschlag zur Abhilfe.
  • Adressat ist der Auftraggeber; der Architekt reicht allein meist nicht, vor allem, wenn seine Planung betroffen ist.
  • Bitte um Entscheidung mit Frist.
⚠️ Nicht zu allgemein
Formulierungen wie „Wir übernehmen keine Gewähr für den Untergrund“ genügen nicht. Die Bedenken müssen so konkret sein, dass der Auftraggeber die Tragweite erkennt und eine Entscheidung treffen kann. Ob eine Bedenkenanzeige im Einzelfall ausreicht, sollten Sie bei erheblichen Risiken prüfen lassen.

Typische Fehler bei der Bedenkenanzeige

  • Bedenken erst nach Ausführung angemeldet, der Mangel ist schon entstanden.
  • Nur mündlich auf der Baustelle geäußert, ohne schriftliche Anzeige.
  • Nur an den Architekten gerichtet, dessen Planung gerade beanstandet wird.
  • Bedenken angemeldet, aber trotzdem ohne Entscheidung weitergearbeitet.
  • Verwechslung mit der Behinderungsanzeige: Die betrifft die Bauzeit, nicht die Qualität.

Den Unterschied zwischen beiden Anzeigen erklärt der Artikel Bedenkenanzeige und Behinderungsanzeige. Halten Sie die Entscheidung des Auftraggebers und die Ausführung im Bautagesbericht fest.

Muster zum Übernehmen
Formulierungsbeispiel Begründung
Betroffene Leistung: Pos. 03.0040, Parkett Wohnung 4, 2. OG
Bei der Messung am 14.03. hat der Zementestrich in Wohnung 4 eine Restfeuchte von 3,1 CM-% (Messprotokoll anbei).
Für die Verlegung von Parkett ist nach Herstellervorgabe und den anerkannten Regeln der Technik eine Restfeuchte von höchstens 2,0 CM-% einzuhalten.
Bei Verlegung zum jetzigen Zeitpunkt drohen Verformungen und Fugen im Parkett.
Vorschlag: Verlegung nach weiterer Trocknung und erneuter Messung, voraussichtlich ab KW 14.
⚠️
So hilft BauDock
Arbeiten Sie als eingeladene Firma in BauDock, schicken Sie die Bedenkenanzeige direkt an die Bauleitung: als PDF, im System zugestellt und danach unveränderbar. Den Zustand der Vorleistung belegen Sie mit datierten Fotos.
Bedenkenanzeige kostenlos herunterladen
PDFPDF herunterladen · ausfüllbar · 26 KBWordWord herunterladen · zum Bearbeiten · 31 KB
Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Bedenkenanzeige

Wann muss ich eine Bedenkenanzeige schreiben?

Sobald Sie erkennen, dass Vorgaben des Auftraggebers, gelieferte Stoffe oder Vorleistungen anderer zu einem Mangel Ihrer Leistung führen können – unverzüglich und möglichst vor Beginn Ihrer Arbeiten.

Muss die Bedenkenanzeige schriftlich sein?

Beim VOB-Vertrag ja (§ 4 Abs. 3 VOB/B). Beim BGB-Vertrag gibt es keine Formvorschrift, die Schriftform ist aus Beweisgründen trotzdem dringend zu empfehlen.

Was passiert, wenn ich keine Bedenken anmelde?

Dann haften Sie für den Mangel, auch wenn er auf die Vorgabe des Auftraggebers oder eine fremde Vorleistung zurückgeht, sofern Sie das Problem bei fachgerechter Prüfung hätten erkennen können.

Darf ich nach der Bedenkenanzeige weiterarbeiten?

Ordnet der Auftraggeber nach Kenntnis der Bedenken die Ausführung an, dürfen und müssen Sie in der Regel ausführen und sind dann für den daraus entstehenden Mangel frei (§ 13 Abs. 3 VOB/B). Bei Gefahr für Leib und Leben oder klaren Rechtsverstößen gilt das nicht.

Was ist der Unterschied zwischen Bedenkenanzeige und Behinderungsanzeige?

Die Bedenkenanzeige betrifft die Qualität: Es droht ein Mangel. Die Behinderungsanzeige betrifft die Bauzeit: Sie können nicht wie geplant arbeiten.