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Bauvertrag Checkliste – kostenlos als PDF herunterladen

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Diese Bauvertrag Checkliste hilft Ihnen, einen Vertragsentwurf vor der Unterschrift Punkt für Punkt zu prüfen: von den Vertragsparteien über Leistung, Vergütung und Termine bis zu Sicherheiten, Abnahme, Gewährleistung und VOB/B. Sie ist für Bauträger, Bauleitung und Handwerksbetriebe gedacht, also für beide Seiten eines Bauvertrags. Zu jedem der 37 Punkte kreuzen Sie ja, nein oder offen an und sammeln offene Punkte für die Verhandlung.

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Das steht in der Vorlage
  • Kopf: Bauvorhaben, Vertragsentwurf vom / Fassung, Auftraggeber, Auftragnehmer, geprüft von, Datum
  • 1. Vertragsparteien und Grundlagen: Parteien, Verbraucher oder Unternehmer, Bauvorhaben, Vertragsart, Rangfolge der Vertragsbestandteile
  • 2. Leistung: Leistungsumfang, Schnittstellen, Qualitäten und Normen, Mitwirkungspflichten, Änderungen und Nachträge
  • 3. Vergütung und Zahlung: Vergütungsart, Umsatzsteuer und § 13b UStG, Preisgleitung, Abschlagszahlungen, Zahlungsfristen und Skonto
  • 4. Termine und Bauzeit: Ausführungsfristen, Bauzeitenplan, Vertragsstrafe, Behinderung
  • 5. Sicherheiten: Vertragserfüllung, Gewährleistung, Bauhandwerkersicherung, Bürgschaftsmuster, Versicherungen
  • 6. Abnahme, 7. Gewährleistung und Mängel, 8. VOB/B, Kündigung und Sonstiges
  • Ankreuzfelder ja / nein / offen je Punkt, Feld für offene Punkte der Verhandlung und Unterschrift „Geprüft“
Das nimmt sie Ihnen ab
  • PDF zum Ausdrucken und handschriftlichen Abhaken in der Vertragsbesprechung
  • Ausfüllbare Kopf- und Textfelder für die Bearbeitung am Rechner

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Vertragsfassung festhalten
    Tragen Sie Bauvorhaben, Parteien und Datum der geprüften Fassung ein. Bei jeder neuen Fassung prüfen Sie erneut.
  2. 2
    Vertragsart klären
    Klären Sie, ob ein Verbraucher beteiligt ist und ob die VOB/B gelten soll. Davon hängen viele weitere Punkte ab.
  3. 3
    Punkte abhaken
    Gehen Sie die acht Abschnitte durch und kreuzen Sie ja, nein oder offen an. „Nein“ heißt: fehlt oder ist ungünstig geregelt.
  4. 4
    Offene Punkte sammeln
    Notieren Sie alle Punkte mit „nein“ oder „offen“ im Feld für die Verhandlung, mit Ihrem Änderungswunsch.
  5. 5
    Rechtlich prüfen lassen
    Lassen Sie fragwürdige Klauseln, hohe Vertragsstrafen oder ungewöhnliche Sicherheiten vor der Unterschrift fachanwaltlich prüfen.

Bauvertrag Checkliste: worauf es vor der Unterschrift ankommt

Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag über die Herstellung, Wiederherstellung, Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks (§ 650a BGB). Für ihn gelten die allgemeinen Regeln des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) und die besonderen Vorschriften der §§ 650a bis 650h BGB. Häufig wird zusätzlich die VOB/B vereinbart. Die meisten Streitigkeiten auf dem Bau entstehen nicht auf der Baustelle, sondern aus unklaren Verträgen: unvollständige Leistungsbeschreibung, fehlende Regeln für Nachträge (siehe Nachtrag Bau), unklare Fristen. Die Checkliste macht diese Lücken sichtbar, bevor sie Geld kosten. Grundlagen im Lexikon unter Werkvertrag und Bauvertrag.

Die wichtigsten Regelungen und ihre Rechtsgrundlage

ThemaGesetz / VOB/BPrüffrage
Änderungen und Nachträge§§ 650b, 650c BGB; § 2 Abs. 5, 6 VOB/BWie werden Anordnungen vergütet?
Abschlagszahlungen§ 632a BGB; § 16 VOB/B; MaBVNach Baufortschritt, prüfbar, mit Fristen?
Vertragsfristen§ 5 VOB/BWelche Termine sind ausdrücklich verbindlich?
Behinderung§ 6 VOB/BWie verlängern sich Fristen?
Bauhandwerkersicherung§ 650f BGBNicht ausgeschlossen (unabdingbar)?
Abnahme§ 640 BGB; § 12 VOB/BFörmlich, mit Protokoll, Teilabnahmen?
Zustandsfeststellung§ 650g BGBWas gilt bei verweigerter Abnahme?
Verjährung Mängel§ 634a BGB; § 13 Abs. 4 VOB/B5 Jahre BGB, 4 Jahre VOB/B oder abweichend?
Kündigung§§ 648, 648a, 650h BGB; §§ 8, 9 VOB/BGründe, Schriftform, Abrechnung?

Vertragsstrafe und Sicherheiten

Eine Vertragsstrafe in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach der Rechtsprechung des BGH nur wirksam, wenn sie insgesamt auf höchstens 5 % der Auftragssumme begrenzt ist; üblich sind 0,2 bis 0,3 % je Werktag. Wer die Strafe verlangen will, muss sie sich bei der Abnahme vorbehalten (§ 341 Abs. 3 BGB, § 11 Abs. 4 VOB/B), dafür gibt es das Muster Vorbehalt der Vertragsstrafe. Bei Sicherheiten sind Vertragserfüllungssicherheiten von 5 bis 10 % und Gewährleistungssicherheiten von 3 bis 5 % verbreitet. Bürgschaften auf erstes Anfordern sind in AGB unwirksam. Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden; das Verlangen formulieren Sie mit dem Muster Bauhandwerkersicherung.

Besonderheiten: Verbraucherbauvertrag und VOB/B

  • Verbraucherbauvertrag (§§ 650i bis 650n BGB): Textform, Baubeschreibung, verbindliche Bauzeit, Widerrufsrecht von 14 Tagen, Abschläge höchstens 90 % und eine Sicherheit von 5 % für den Verbraucher (§ 650m BGB).
  • VOB/B gegenüber Verbrauchern: Sie unterliegt der vollen AGB-Kontrolle; der Text muss dem Verbraucher vorliegen.
  • VOB/B zwischen Unternehmern: Nur wenn sie ohne inhaltliche Abweichungen vereinbart ist, entfällt die Inhaltskontrolle einzelner Klauseln (§ 310 Abs. 1 Satz 3 BGB).
  • Bauträgervertrag: zusätzlich notarielle Beurkundung und Zahlungsplan nach MaBV, siehe Bauträgervertrag.

Typische Fehler im Bauvertrag

  • Leistungsbeschreibung mit Lücken an den Schnittstellen zu anderen Gewerken.
  • Bauzeitenplan beigefügt, aber nicht festgelegt, welche Termine Vertragsfristen sind.
  • Vertragsstrafe ohne Obergrenze oder mit zu hohem Tagessatz; die Klausel ist dann insgesamt unwirksam.
  • Skonto ohne klare Frist und Bezugsgröße.
  • Rangfolge widersprüchlicher Unterlagen nicht geregelt.
  • Wartung technischer Anlagen nicht beauftragt; bei der VOB/B verkürzt sich die Verjährung dann auf zwei Jahre (§ 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B).
⚠️ Keine Rechtsberatung
Die Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Lassen Sie ungewöhnliche Klauseln vor der Unterschrift von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht prüfen.
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Checkliste Bauvertrag

Was muss in einem Bauvertrag stehen?

Vertragsparteien, Bauvorhaben, genaue Leistungsbeschreibung, Vergütung und Zahlungsbedingungen, Ausführungsfristen, Regeln für Änderungen und Nachträge, Sicherheiten, Abnahme, Gewährleistung und gegebenenfalls die Einbeziehung der VOB/B.

Wann gilt die VOB/B?

Nur wenn sie vertraglich vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern muss ihnen der Text vorliegen, und die Klauseln unterliegen der vollen AGB-Kontrolle. Ohne Vereinbarung gilt allein das BGB.

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe im Bauvertrag sein?

In AGB insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, üblich sind 0,2 bis 0,3 % je Werktag. Höhere Klauseln sind regelmäßig unwirksam.

Was ist ein Verbraucherbauvertrag?

Ein Vertrag, mit dem sich ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen verpflichtet (§ 650i BGB). Es gelten Textform, Baubeschreibungspflicht und ein Widerrufsrecht.

Ist die Bauvertrag Checkliste kostenlos?

Ja. Das PDF können Sie kostenlos und ohne Anmeldung herunterladen, ausdrucken und für jede Vertragsprüfung verwenden.