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Vorbehalt der Vertragsstrafe Muster – kostenlos als PDF und Word herunterladen

Dieses Muster für den Vorbehalt der Vertragsstrafe ist eine fertige Erklärung, mit der sich der Auftraggeber bei der Abnahme die verwirkte Vertragsstrafe ausdrücklich vorbehält (§ 11 Abs. 4 VOB/B, § 341 Abs. 3 BGB). Ohne diesen Vorbehalt verliert er den Anspruch. Die Vorlage für Bauträger, Auftraggeber und Bauleitung enthält die Berechnung nach Werktagen und steht als Word-Datei und als PDF bereit.

Vorschau: Vorbehalt der Vertragsstrafe Muster – kostenlos als PDF und Word herunterladen
Das steht in der Vorlage
  • Briefkopf mit Absender, Empfänger, Ort / Datum und Betreff „Vorbehalt der Vertragsstrafe bei der Abnahme“ mit Vertragsdatum
  • Vereinbarte Vertragsstrafe mit Fundstelle im Vertrag, Höhe je Werktag und Obergrenze
  • Vereinbarter Termin, tatsächliche Fertigstellung und Überschreitung in Werktagen
  • Ausdrücklicher Vorbehalt anlässlich der Abnahme mit Datum (§ 11 Abs. 4 VOB/B, § 341 Abs. 3 BGB)
  • Berechnung: Werktage × Betrag je Werktag, höchstens Prozentsatz der Abrechnungssumme
  • Ankreuzfelder: Vorbehalt zusätzlich im Abnahmeprotokoll, Verrechnung mit der Schlussrechnung
  • Vorbehalt weitergehender Ansprüche und der Mängelrechte, Hinweis zum Zeitpunkt des Vorbehalts, Unterschrift, Anlagen (Abnahmeprotokoll, Terminplan)
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Word-Datei zum Anpassen auf Ihrem Briefbogen
  • PDF mit ausfüllbaren Adressfeldern und änderbarem Brieftext

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Vertragsklausel heraussuchen
    Fundstelle, Tagessatz, Bezugsgröße und Obergrenze aus dem Vertrag übernehmen. Prüfen Sie auch, ob der Vorbehalt vertraglich bis zur Schlusszahlung verschoben ist.
  2. 2
    Überschreitung zählen
    Werktage zwischen vereinbartem Termin und tatsächlicher Fertigstellung zählen. Berechtigte Fristverlängerungen aus Behinderungen abziehen.
  3. 3
    Zum Abnahmetermin mitnehmen
    Das Schreiben ausgedruckt und unterschrieben im Abnahmetermin übergeben.
  4. 4
    Ins Protokoll aufnehmen
    Den Vorbehalt zusätzlich wörtlich in das Abnahmeprotokoll schreiben und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
  5. 5
    Mit der Schlussrechnung verrechnen
    Den Betrag bei der Prüfung der Schlussrechnung abziehen und die Berechnung beilegen.

Vorbehalt der Vertragsstrafe: warum er bei der Abnahme sein muss

Hat der Auftraggeber die Leistung abgenommen, kann er die Vertragsstrafe nur verlangen, wenn er sich dies bei der Abnahme vorbehalten hat (§ 11 Abs. 4 VOB/B). Für den BGB-Vertrag gilt dasselbe nach § 341 Abs. 3 BGB. Der Vorbehalt muss im Abnahmetermin selbst erklärt werden. Ein Vorbehalt Wochen vorher oder in der Woche danach reicht nach der Rechtsprechung grundsätzlich nicht. Auch wer die Verzögerung im Bautagebuch und in vielen Schreiben gerügt hat, verliert ohne Vorbehalt den Anspruch.

Vorbehalt bei fiktiver Abnahme

Gilt die Leistung nach § 12 Abs. 5 VOB/B als abgenommen, muss der Vorbehalt spätestens bis zum Ablauf der dort genannten 12 bzw. 6 Werktage erklärt werden (§ 12 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B). Achten Sie also auch nach einer Fertigstellungsmitteilung der Firma auf die Frist.

Vertragsstrafe berechnen und Grenzen beachten

In Formularverträgen hält die Rechtsprechung Vertragsstrafen nur in Grenzen für wirksam. Die Obergrenze liegt nach dem Bundesgerichtshof bei 5 % der Auftragssumme (Urteil vom 23.01.2003, VII ZR 210/01). Beim Tagessatz gelten etwa 0,2 bis 0,3 % je Arbeitstag als zulässig. Ist die Klausel unwirksam, entfällt die Strafe ganz. Ausführlich im Ratgeber Vertragsstrafe im Bauvertrag; den Betrag mit Obergrenze rechnet der Vertragsstrafe-Rechner nach.

Rechenbeispiel
AngabeWert
Abrechnungssumme netto400.000 €
Tagessatz laut Vertrag0,2 % = 800 € je Werktag
Überschreitung18 Werktage
rechnerische Vertragsstrafe14.400 €
Obergrenze 5 %20.000 €
vorzubehaltender Betrag14.400 €

Behinderungen und Fristverlängerung abziehen

War die Firma behindert und hat sie das angezeigt, verlängern sich die Ausführungsfristen nach § 6 Abs. 2 und 4 VOB/B. Die Vertragsstrafe knüpft dann an den verlängerten Termin an. Prüfen Sie vor dem Vorbehalt deshalb alle Behinderungsanzeigen und vereinbarten Terminverschiebungen. Wird der Terminplan durch umfangreiche Änderungen völlig umgeworfen, kann die Vertragsstrafe sogar ganz entfallen.

So erklären Sie den Vorbehalt sicher

  1. Vorbehalt schriftlich vorbereiten und im Termin übergeben.
  2. Den Satz „Die Geltendmachung der Vertragsstrafe bleibt vorbehalten.“ wörtlich in das Abnahmeprotokoll aufnehmen.
  3. Sicherstellen, dass die Person, die für den Auftraggeber abnimmt, zur Erklärung bevollmächtigt ist. Ein Architekt ist es nicht automatisch.
  4. Bei Teilabnahmen den Vorbehalt bei jeder Abnahme wiederholen, die einen Vertragsstrafentermin betrifft.
  5. Den Betrag später mit der Schlussrechnung verrechnen und die Berechnung beilegen.
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Abnahmeprotokoll in BauDock mit Ort, Beteiligten, offenen Punkten und Unterschriftsfeldern für den Abnahmetermin
Das Abnahmeprotokoll hält Ort, Beteiligte und offene Punkte fest – hier gehört der Vorbehalt der Vertragsstrafe als eigener Punkt hinein.

Typische Fehler beim Vorbehalt der Vertragsstrafe

  • Vorbehalt im Protokoll vergessen, weil sich alle auf die Mängelliste konzentrieren.
  • Vorbehalt nur in einem Schreiben vor der Abnahme erklären.
  • Berechtigte Behinderungen nicht abziehen und zu viel verlangen.
  • Tagessatz oder Obergrenze überschreiten die zulässigen Grenzen, die Klausel ist dann unwirksam.
  • Bei fiktiver Abnahme die Frist aus § 12 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verstreichen lassen.
⚠️ Muster ohne Gewähr
Ob die vereinbarte Vertragsstrafe wirksam ist, hängt vom Wortlaut der Klausel ab. Lassen Sie die Klausel und die Berechnung im Einzelfall prüfen.
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So hilft BauDock
Den Vorbehalt der Vertragsstrafe müssen Sie bei der Abnahme erklären. In BauDock führen Sie die Abnahme mit einer Vorlage am Tablet und nehmen den Vorbehalt als eigenen Punkt ins Protokoll auf. Das PDF enthält Unterschriftsfelder; die auf Papier unterschriebene Fassung laden Sie zum Protokoll hoch.
Vorbehalt Vertragsstrafe kostenlos herunterladen
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Vorbehalt Vertragsstrafe

Wann muss der Vorbehalt der Vertragsstrafe erklärt werden?

Bei der Abnahme selbst (§ 11 Abs. 4 VOB/B, § 341 Abs. 3 BGB). Bei fiktiver Abnahme nach § 12 Abs. 5 VOB/B bis zum Ablauf der dort genannten Frist.

Was passiert ohne Vorbehalt?

Der Anspruch auf die Vertragsstrafe entfällt. Ein Anspruch auf Ersatz eines nachgewiesenen Verzugsschadens kann trotzdem bestehen.

Reicht der Vorbehalt im Abnahmeprotokoll?

Ja, wenn er klar formuliert ist und von einer bevollmächtigten Person erklärt wird. Das zusätzliche Schreiben dient als Beleg und enthält die Berechnung.

Wie hoch darf eine Vertragsstrafe im Bauvertrag sein?

In Formularverträgen höchstens 5 % der Auftragssumme insgesamt, beim Tagessatz gelten etwa 0,2 bis 0,3 % je Arbeitstag als zulässig. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen können abweichen.

Kann der Vorbehalt vertraglich verschoben werden?

Ja. Auch in Formularverträgen ist zulässig, dass der Vorbehalt bis zur Schlusszahlung erklärt werden kann. Lesen Sie Ihre Klausel genau.