Kostenlose Vorlage · Abnahme & Mängel

Abnahmeprotokoll Vorlage – kostenlos als PDF herunterladen

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Diese Abnahmeprotokoll Vorlage dokumentiert die förmliche Abnahme von Bauleistungen nach § 12 VOB/B oder § 640 BGB: Teilnehmer, Ergebnis der Abnahme, Vorbehalte für Mängel und Vertragsstrafe, Mängelliste mit Fristen und Beginn der Gewährleistung. Sie ist für Bauleiter, Bauträger, Architekten und Handwerksbetriebe gedacht und als ausfüllbares PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben verfügbar.

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Das steht in der Vorlage
  • Kopf: Bauvorhaben, Auftraggeber, Baustelle, Auftragnehmer, Gewerk / abzunehmende Leistung, Vertrag vom, Datum und Uhrzeit
  • Teilnehmer mit Firma / Funktion und wen sie vertreten (AG, AN, Architekt, Sachverständiger)
  • Ergebnis zum Ankreuzen: Abnahme ohne Vorbehalt, unter Vorbehalt, Verweigerung, Teilabnahme
  • Vorbehalt der Vertragsstrafe und Vorbehalt bekannter Mängel
  • Übergebene Unterlagen (Revisionspläne, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Wartungshinweise)
  • Tabelle festgestellte Mängel und Restleistungen mit Ort, Frist und Erledigungsdatum
  • Beginn und Ende der Gewährleistungsfrist, Sicherheitseinbehalt / Bürgschaft
  • Feld für weitere Feststellungen und Erklärungen, Unterschriften AG und AN
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Ankreuzfelder ja / nein je Punkt, Bemerkungsspalte daneben
  • Mängeltabelle mit Datumsfeldern für Frist und Erledigung, als Mängelliste weiterführbar
  • Druckfertig auf A4 eingerichtet, mit Unterschriftsfeldern für Auftraggeber und Auftragnehmer

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Termin und Teilnehmer festhalten
    Kopf ausfüllen und alle Teilnehmer mit Funktion eintragen. Vertritt jemand eine Partei, die Vollmacht prüfen.
  2. 2
    Leistung gemeinsam begehen
    Die Leistung Raum für Raum prüfen und jeden Mangel mit genauem Ort aufnehmen, am besten mit Foto-Nummer.
  3. 3
    Ergebnis ankreuzen
    Festhalten, ob abgenommen, unter Vorbehalt abgenommen oder die Abnahme verweigert wird. Bei Verweigerung die wesentlichen Mängel begründen.
  4. 4
    Vorbehalte erklären
    Bekannte Mängel und, falls vereinbart, die Vertragsstrafe ausdrücklich vorbehalten. Sonst können diese Rechte verloren gehen.
  5. 5
    Fristen und Gewährleistung eintragen
    Für jeden Mangel eine Frist setzen, Beginn und Ende der Gewährleistung sowie Sicherheiten notieren und beidseitig unterschreiben.

Abnahmeprotokoll Bau: warum die Abnahme so wichtig ist

Die Abnahme ist der wichtigste Zeitpunkt im Bauvertrag. Mit ihr erklärt der Auftraggeber, dass er die Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt. Daran hängen mehrere Rechtsfolgen, die das Abnahmeprotokoll festhalten muss.

Rechtsfolgen der Abnahme
FolgeBGBVOB/B
Fälligkeit der Vergütung§ 641 BGB, beim Bauvertrag zusätzlich prüffähige Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB)§ 16 Abs. 3 VOB/B
Gefahrübergang§ 644 BGB§ 12 Abs. 6 VOB/B
Beginn der Verjährung für Mängel5 Jahre bei Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)4 Jahre bei Bauwerken (§ 13 Abs. 4 VOB/B), sofern nichts anderes vereinbart
Beweislast für Mängelgeht auf den Auftraggeber übergeht auf den Auftraggeber über
Vorbehalt bekannter Mängel§ 640 Abs. 3 BGB§ 12 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B
Vorbehalt der Vertragsstrafe§ 341 Abs. 3 BGB§ 11 Abs. 4 VOB/B

Förmliche Abnahme nach § 12 VOB/B

Beim VOB-Vertrag muss die Abnahme auf Verlangen des Auftragnehmers innerhalb von 12 Werktagen stattfinden (§ 12 Abs. 1 VOB/B). Verlangt eine Partei es, findet eine förmliche Abnahme statt: Der Befund wird in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niedergelegt, Vorbehalte und Einwendungen werden aufgenommen, und jede Partei erhält eine Ausfertigung (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B). Genau dafür ist diese Vorlage gebaut. Ohne förmliche Abnahme kann die Leistung auch fiktiv als abgenommen gelten, etwa 12 Werktage nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung (§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B). Mehr dazu im Lexikon unter fiktive Abnahme.

Abnahme beim BGB-Vertrag

Nach § 640 Abs. 1 BGB ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung nicht wesentlich mangelhaft ist. Setzt der Unternehmer nach Fertigstellung eine angemessene Frist und verweigert der Besteller die Abnahme nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt sie als erfolgt (§ 640 Abs. 2 BGB). Verweigert der Besteller die Abnahme, kann der Unternehmer nach § 650g BGB eine gemeinsame Zustandsfeststellung verlangen, die sich mit derselben Vorlage protokollieren lässt.

Bauabnahme Checkliste: was ins Protokoll gehört

  • Genaue Bezeichnung der abgenommenen Leistung, bei Teilabnahme der abgeschlossene Teil.
  • Teilnehmer mit Vertretungsbefugnis.
  • Jeder Mangel mit Ort, Beschreibung und Frist zur Beseitigung.
  • Ausdrücklicher Vorbehalt bekannter Mängel und der Vertragsstrafe.
  • Übergebene Unterlagen wie Revisionspläne, Prüfprotokolle, Bedienungs- und Wartungsanleitungen.
  • Beginn der Gewährleistung und Umgang mit Sicherheitseinbehalt oder Bürgschaft.

Typische Fehler bei der Abnahme von Bauleistungen

  • Bekannte Mängel nicht vorbehalten: Der Auftraggeber verliert dann Rechte auf Nachbesserung, Minderung und Rücktritt wegen dieser Mängel.
  • Vertragsstrafe nicht bei der Abnahme vorbehalten – ein späterer Vorbehalt reicht grundsätzlich nicht.
  • Mängel unpräzise beschrieben („Putz mangelhaft“), sodass später unklar ist, was gemeint war.
  • Keine Frist gesetzt, damit fehlt die Grundlage für eine Ersatzvornahme.
  • Abnahme verweigert, ohne wesentliche Mängel zu benennen.
⚠️ Muster, im Einzelfall prüfen
Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei strittigen Abnahmen, hohen Summen oder Abnahmen des Gemeinschaftseigentums sollten Sie fachkundigen Rat einholen. Für Wohnungen im Neubau gibt es die gesonderte Checkliste Wohnungsübergabe.

Nach der Abnahme: Mängel verfolgen

Mit dem unterschriebenen Protokoll beginnt die eigentliche Arbeit: Die vorbehaltenen Mängel müssen fristgerecht beseitigt und die Beseitigung geprüft werden. Tragen Sie in der Spalte „erledigt am“ das Datum der Nachkontrolle ein. Lässt eine Firma die Frist verstreichen, folgt eine schriftliche Aufforderung mit dem Muster Mängelanzeige. Treten nach der Abnahme neue Mängel auf, gelten die Mängelansprüche nach § 13 VOB/B bzw. § 634 BGB. Der Sicherheitseinbehalt sollte erst zurückgegeben werden, wenn die Mängel aus dem Abnahmeprotokoll erledigt sind und die vereinbarte Frist abgelaufen ist.

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So hilft BauDock
Damit vorbehaltene Mängel nicht im Ordner verschwinden: In BauDock wird aus jedem Punkt des Abnahmeprotokolls eine Aufgabe für die zuständige Firma, mit Foto, Ort im Grundriss und Frist. Die Firma meldet den Mangel als behoben, Sie prüfen nach und schließen ihn ab. Das Protokoll selbst geben Sie als PDF mit Unterschriftsfeldern aus.
BauDock · Protokolle & Abnahmen
Abnahmeprotokoll in BauDock mit Ort, Beteiligten, offenen Punkten und Unterschriftsfeldern, daneben die Protokoll-Liste
Das digitale Abnahmeprotokoll enthält dieselben Angaben wie die Vorlage: Beteiligte, offene Punkte, Sachverhalt und Unterschriftsfelder für das PDF.
Abnahmeprotokoll kostenlos herunterladen
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Abnahmeprotokoll

Was muss in ein Abnahmeprotokoll?

Bauvorhaben, Leistung, Datum, Teilnehmer, das Ergebnis der Abnahme, alle festgestellten Mängel mit Fristen, der Vorbehalt bekannter Mängel und einer Vertragsstrafe, übergebene Unterlagen, Beginn der Gewährleistung sowie die Unterschriften beider Parteien.

Ist ein Abnahmeprotokoll Pflicht?

Gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben. Beim VOB-Vertrag kann aber jede Partei eine förmliche Abnahme mit schriftlichem Befund verlangen (§ 12 Abs. 4 VOB/B). Als Beweis für Vorbehalte und Mängel ist ein Protokoll in jedem Fall dringend zu empfehlen.

Was passiert, wenn Mängel im Abnahmeprotokoll fehlen?

Nimmt der Auftraggeber eine Leistung trotz Kenntnis eines Mangels ab, ohne sich die Rechte vorzubehalten, verliert er für diesen Mangel die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung (§ 640 Abs. 3 BGB). Schadensersatz bleibt möglich.

Kann man die Abnahme verweigern?

Ja, wenn wesentliche Mängel vorliegen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung (§ 640 Abs. 1 BGB, § 12 Abs. 3 VOB/B). Sie werden dann im Protokoll vorbehalten.

Wer muss das Abnahmeprotokoll unterschreiben?

Üblich unterschreiben Auftraggeber und Auftragnehmer oder ihre bevollmächtigten Vertreter, also etwa Bauleiter oder Architekt mit Vollmacht. Weigert sich eine Seite, vermerken Sie das im Protokoll. Beim VOB-Vertrag erhält jede Partei eine Ausfertigung (§ 12 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B).

Wann beginnt die Gewährleistung?

Mit der Abnahme. Für Bauwerke beträgt die Verjährungsfrist nach BGB 5 Jahre, nach VOB/B 4 Jahre, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.