Eine Gewährleistungsbürgschaft ist die Erklärung einer Bank oder eines Kreditversicherers, für die Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer einzustehen. Sie ersetzt meist einen Bareinbehalt, sodass der Auftragnehmer seine volle Vergütung erhält, der Auftraggeber aber abgesichert bleibt.
Wie funktioniert eine Gewährleistungsbürgschaft?
Haben die Parteien eine Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, behält der Auftraggeber zunächst einen Teil der Schlusszahlung ein – den Sicherheitseinbehalt. Der Auftragnehmer kann diesen Einbehalt ablösen, indem er eine Gewährleistungsbürgschaft übergibt. Der Auftraggeber zahlt dann den einbehaltenen Betrag aus. Kommt der Auftragnehmer später seinen Mängelpflichten nicht nach, etwa weil er insolvent ist, kann der Auftraggeber die Bürgin in Anspruch nehmen.
| Beteiligter | Rolle |
|---|---|
| Auftragnehmer (Hauptschuldner) | Beantragt die Bürgschaft bei Bank oder Versicherer und zahlt die Avalprovision |
| Bürgin (Bank, Kautionsversicherer) | Verpflichtet sich, für die Mängelansprüche bis zum Höchstbetrag einzustehen |
| Auftraggeber (Gläubiger) | Erhält die Bürgschaftsurkunde und kann sie bei berechtigten Ansprüchen ziehen |
Gewährleistungsbürgschaft nach VOB/B: Anforderungen
- Bürge: ein in der EU, im EWR oder in einem Vertragsstaat des WTO-Beschaffungsübereinkommens zugelassenes Kreditinstitut oder ein Kreditversicherer (§ 17 Abs. 2 VOB/B).
- Anerkennung: Der Auftraggeber muss den Bürgen als tauglich anerkannt haben (§ 17 Abs. 4).
- Schriftlich und selbstschuldnerisch: unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).
- Unbefristet und nach dem Muster des Auftraggebers.
- Keine Bürgschaft auf erstes Anfordern: Nach § 17 Abs. 4 VOB/B kann der Auftraggeber sie nicht verlangen.
Höhe und Kosten
Die Höhe richtet sich nach der Vereinbarung, üblich sind 3 bis 5 Prozent der Abrechnungssumme. Öffentliche Auftraggeber sollen für Mängelansprüche höchstens 3 Prozent verlangen (§ 9c VOB/A). Der Auftragnehmer zahlt der Bürgin eine laufende Avalprovision, deren Höhe von Bonität und Bank abhängt. Bürgschaften belasten außerdem den Avalrahmen und damit den Kreditspielraum des Betriebs.
Wann ist die Gewährleistungsbürgschaft zurückzugeben?
Nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B ist eine Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart wurde. Häufig vereinbaren die Parteien die Rückgabe erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, also nach 4 oder 5 Jahren. Hat der Auftraggeber bis zur Rückgabe Mängel geltend gemacht, die noch nicht beseitigt sind, darf er einen entsprechenden Teil zurückhalten.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Abnahme | 15.03.2026 |
| Vereinbarte Gewährleistung | 5 Jahre, bis 15.03.2031 |
| Rückgabe der Bürgschaft ohne Sondervereinbarung (VOB/B) | nach 2 Jahren, ab 15.03.2028 |
| Rückgabe bei Vereinbarung „nach Ablauf der Gewährleistung“ | ab 15.03.2031 |
Höhe und Rückgabedatum lassen sich mit dem Rechner Sicherheitseinbehalt berechnen ermitteln; die Rückgabe der Urkunde verlangen Sie mit dem Muster Rückgabe Bürgschaft.
Typische Fehler
- Bürgschaft befristet auf ein Datum vor Ende der Gewährleistung, ohne dass das so vereinbart war.
- Bürgschaftsurkunde verlegt: Ohne Original ist die Inanspruchnahme schwierig.
- Rückgabe vergessen – die Avalprovision läuft beim Auftragnehmer weiter.
- Mängel nicht vor dem Rückgabetermin gerügt – dann muss die Bürgschaft in voller Höhe zurück.