Baulexikon

Gewährleistungsbürgschaft – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Eine Gewährleistungsbürgschaft ist die Erklärung einer Bank oder eines Kreditversicherers, für die Mängelansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer einzustehen. Sie ersetzt meist einen Bareinbehalt, sodass der Auftragnehmer seine volle Vergütung erhält, der Auftraggeber aber abgesichert bleibt.

Wie funktioniert eine Gewährleistungsbürgschaft?

Haben die Parteien eine Sicherheit für Mängelansprüche vereinbart, behält der Auftraggeber zunächst einen Teil der Schlusszahlung ein – den Sicherheitseinbehalt. Der Auftragnehmer kann diesen Einbehalt ablösen, indem er eine Gewährleistungsbürgschaft übergibt. Der Auftraggeber zahlt dann den einbehaltenen Betrag aus. Kommt der Auftragnehmer später seinen Mängelpflichten nicht nach, etwa weil er insolvent ist, kann der Auftraggeber die Bürgin in Anspruch nehmen.

BeteiligterRolle
Auftragnehmer (Hauptschuldner)Beantragt die Bürgschaft bei Bank oder Versicherer und zahlt die Avalprovision
Bürgin (Bank, Kautionsversicherer)Verpflichtet sich, für die Mängelansprüche bis zum Höchstbetrag einzustehen
Auftraggeber (Gläubiger)Erhält die Bürgschaftsurkunde und kann sie bei berechtigten Ansprüchen ziehen

Gewährleistungsbürgschaft nach VOB/B: Anforderungen

  • Bürge: ein in der EU, im EWR oder in einem Vertragsstaat des WTO-Beschaffungsübereinkommens zugelassenes Kreditinstitut oder ein Kreditversicherer (§ 17 Abs. 2 VOB/B).
  • Anerkennung: Der Auftraggeber muss den Bürgen als tauglich anerkannt haben (§ 17 Abs. 4).
  • Schriftlich und selbstschuldnerisch: unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB).
  • Unbefristet und nach dem Muster des Auftraggebers.
  • Keine Bürgschaft auf erstes Anfordern: Nach § 17 Abs. 4 VOB/B kann der Auftraggeber sie nicht verlangen.
⚠️ Bürgschaft auf erstes Anfordern
Bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern muss die Bank zahlen, sobald der Auftraggeber den Bürgschaftsfall erklärt – Einwendungen werden erst später geklärt. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die eine solche Bürgschaft zur Ablösung eines Einbehalts verlangen, hat der BGH wiederholt für unwirksam erklärt.

Höhe und Kosten

Die Höhe richtet sich nach der Vereinbarung, üblich sind 3 bis 5 Prozent der Abrechnungssumme. Öffentliche Auftraggeber sollen für Mängelansprüche höchstens 3 Prozent verlangen (§ 9c VOB/A). Der Auftragnehmer zahlt der Bürgin eine laufende Avalprovision, deren Höhe von Bonität und Bank abhängt. Bürgschaften belasten außerdem den Avalrahmen und damit den Kreditspielraum des Betriebs.

Wann ist die Gewährleistungsbürgschaft zurückzugeben?

Nach § 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B ist eine Sicherheit für Mängelansprüche nach Ablauf von 2 Jahren zurückzugeben, sofern kein anderer Rückgabezeitpunkt vereinbart wurde. Häufig vereinbaren die Parteien die Rückgabe erst nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, also nach 4 oder 5 Jahren. Hat der Auftraggeber bis zur Rückgabe Mängel geltend gemacht, die noch nicht beseitigt sind, darf er einen entsprechenden Teil zurückhalten.

Beispiel
AngabeWert
Abnahme15.03.2026
Vereinbarte Gewährleistung5 Jahre, bis 15.03.2031
Rückgabe der Bürgschaft ohne Sondervereinbarung (VOB/B)nach 2 Jahren, ab 15.03.2028
Rückgabe bei Vereinbarung „nach Ablauf der Gewährleistung“ab 15.03.2031
💡 Begehung vor Rückgabe
Auftraggeber und Bauträger sollten einige Monate vor dem Rückgabetermin eine Begehung durchführen und erkannte Mängel schriftlich rügen. Auftragnehmer sollten Rückgabetermine notieren und die Urkunde aktiv zurückfordern, denn die Avalprovision läuft weiter.

Höhe und Rückgabedatum lassen sich mit dem Rechner Sicherheitseinbehalt berechnen ermitteln; die Rückgabe der Urkunde verlangen Sie mit dem Muster Rückgabe Bürgschaft.

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So hilft BauDock
Mit dem BauDock-Mängelmanagement halten Sie Gewährleistungsmängel mit Foto, Ort im Grundriss, Firma und Frist fest und kontrollieren die Beseitigung nach – eine gute Grundlage für die Entscheidung über die Rückgabe einer Bürgschaft.

Typische Fehler

  • Bürgschaft befristet auf ein Datum vor Ende der Gewährleistung, ohne dass das so vereinbart war.
  • Bürgschaftsurkunde verlegt: Ohne Original ist die Inanspruchnahme schwierig.
  • Rückgabe vergessen – die Avalprovision läuft beim Auftragnehmer weiter.
  • Mängel nicht vor dem Rückgabetermin gerügt – dann muss die Bürgschaft in voller Höhe zurück.
ℹ️Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick zur VOB/B (Ausgabe 2016) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Verwandte Begriffe
Sicherheitseinbehalt§ 13 VOB/B – MängelansprücheMängelrügeAbschlagszahlung§ 14 VOB/B – Abrechnung🔨 Software für Handwerker →🏢 Software für Bauträger →🦺 Software für Bauleiter →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Gewährleistungsbürgschaft

Was ist eine Gewährleistungsbürgschaft?

Eine Bürgschaft einer Bank oder eines Versicherers, die die Mängelansprüche des Auftraggebers absichert. Sie ersetzt meist einen Bareinbehalt von der Schlusszahlung.

Wie hoch ist eine Gewährleistungsbürgschaft üblicherweise?

Meist 3 bis 5 Prozent der Abrechnungssumme. Maßgeblich ist die Vereinbarung im Bauvertrag; öffentliche Auftraggeber sollen höchstens 3 Prozent verlangen.

Wann muss die Gewährleistungsbürgschaft nach VOB zurückgegeben werden?

Ohne andere Vereinbarung nach 2 Jahren (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B). Für gerügte und noch nicht beseitigte Mängel darf ein entsprechender Teil zurückbehalten werden.

Muss ich eine Bürgschaft auf erstes Anfordern stellen?

Nach VOB/B nicht; § 17 Abs. 4 schließt sie aus. Auch in AGB des Auftraggebers ist eine solche Pflicht in der Regel unwirksam. Individuell kann sie vereinbart werden.

Was kostet eine Gewährleistungsbürgschaft?

Der Auftragnehmer zahlt eine jährliche Avalprovision an Bank oder Versicherer. Die Höhe hängt von Bonität und Anbieter ab und wird individuell vereinbart.