Recht & Pflichten

Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB: Anspruch, Höhe und Frist – mit Muster

Aktualisiert am 19. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
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Bauhandwerkersicherung Muster – kostenlos als PDF und Word herunterladen

Mit der Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB können Bauunternehmen und Handwerksbetriebe vom Auftraggeber eine Sicherheit für ihren noch offenen Werklohn verlangen – vor, während und sogar nach der Ausführung. Stellt der Auftraggeber die Sicherheit nicht fristgerecht, dürfen Sie die Arbeit verweigern oder den Vertrag kündigen. Dieser Artikel erklärt, wer den Anspruch hat, wie hoch die Sicherheitsleistung im Bauvertrag ausfällt, welche Ausnahmen gelten und wie ein Aufforderungsschreiben aussieht.

Das Wichtigste in Kürze
  • Der Unternehmer kann Sicherheit für die gesamte noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich Nachträgen verlangen, zuzüglich 10 % für Nebenforderungen (§ 650f Abs. 1 BGB).
  • Üblich ist eine Bürgschaft oder Garantie einer Bank oder eines Kreditversicherers. Die Kosten trägt der Unternehmer bis höchstens 2 % pro Jahr (§ 650f Abs. 3 BGB).
  • Läuft eine angemessene Frist erfolglos ab, darf der Unternehmer die Leistung verweigern oder kündigen (§ 650f Abs. 5 BGB).
  • Keinen Anspruch gibt es gegenüber der öffentlichen Hand sowie gegenüber Verbrauchern bei Verbraucherbau- und Bauträgerverträgen (§ 650f Abs. 6 BGB).
  • Der Anspruch kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden (§ 650f Abs. 7 BGB).
  • Daneben besteht die Sicherungshypothek nach § 650e BGB – sie entfällt, soweit eine Sicherheit nach § 650f geleistet wurde.

Was ist die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB?

Am Bau gehen Handwerksbetriebe regelmäßig in Vorleistung: Material wird gekauft, Personal eingesetzt, Leistungen werden fest mit dem Grundstück verbunden. Zahlt der Auftraggeber nicht oder wird er zahlungsunfähig, ist das Geld oft verloren. § 650f BGB gibt dem Unternehmer deshalb einen gesetzlichen Anspruch auf Sicherheit für seine Vergütung. Die Vorschrift gilt für Bauverträge nach § 650a BGB und für Verträge über Außenanlagen, unabhängig davon, ob die VOB/B vereinbart ist.

Der Anspruch besteht ab Vertragsschluss und endet nicht mit der Abnahme. Auch nach Fertigstellung kann der Unternehmer Sicherheit für den noch offenen Werklohn verlangen. Ein Erfüllungsanspruch oder Mängelrügen des Auftraggebers schließen den Anspruch nach § 650f Abs. 1 Satz 4 BGB nicht aus.

⚠️ Nicht abdingbar
Vertragsklauseln, die die Bauhandwerkersicherung ausschließen oder erschweren, sind unwirksam (§ 650f Abs. 7 BGB). Auch wenn im Vertrag „keine Sicherheiten“ steht, können Sie sie verlangen.

Höhe der Sicherheitsleistung im Bauvertrag

Die Sicherheit kann für die noch nicht gezahlte Vergütung verlangt werden, einschließlich dazugehöriger Nachtragsaufträge. Nebenforderungen wie Zinsen werden pauschal mit 10 % des zu sichernden Vergütungsanspruchs angesetzt. Bereits geleistete Zahlungen werden abgezogen. Bestrittene Gegenforderungen des Auftraggebers bleiben außer Betracht, es sei denn, sie sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.

Beispielrechnung
PositionBetrag
Auftragssumme brutto120.000 Euro
Beauftragter Nachtrag brutto8.000 Euro
Bereits gezahlte Abschläge– 48.000 Euro
Noch nicht gezahlte Vergütung80.000 Euro
Zuschlag Nebenforderungen 10 %8.000 Euro
Sicherheit, die verlangt werden kann88.000 Euro

Ob Nachträge in die Sicherheit einfließen, hängt davon ab, ob sie beauftragt bzw. angeordnet sind. Bei streitigen Nachträgen sollten Sie die Berechnung nachvollziehbar aufschlüsseln. Mehr dazu im Artikel Nachtrag am Bau.

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So hilft BauDock
Für die Berechnung brauchen Sie drei Zahlen: Auftragssumme, beauftragte Nachträge und bereits bezahlte Beträge. Wer Angebot, Abschlagsrechnungen und Zahlungseingänge in BauDock führt, hat sie je Auftrag beisammen; bereits gestellte Abschläge werden in der Schlussrechnung abgezogen, überfällige Rechnungen sehen Sie sofort.

Ausnahmen: Verbraucher und öffentliche Hand

Nach § 650f Abs. 6 BGB gilt die Bauhandwerkersicherung nicht, wenn der Besteller

  • eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, über deren Vermögen kein Insolvenzverfahren zulässig ist – etwa Bund, Länder und Gemeinden;
  • ein Verbraucher ist und es sich um einen Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB oder einen Bauträgervertrag nach § 650u BGB handelt.

Für Verbraucher gilt die Ausnahme nicht, wenn ein Baubetreuer mit Verfügungsbefugnis über die Finanzierungsmittel das Vorhaben betreut. Wichtig ist außerdem: Nicht jeder Vertrag mit einem Privatkunden ist ein Verbraucherbauvertrag. Darunter fallen nach § 650i Abs. 1 BGB nur Verträge über den Bau eines neuen Gebäudes oder erhebliche Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Vertrag über ein einzelnes Gewerk beim Neubau kein Verbraucherbauvertrag ist (BGH, Urteil vom 16.03.2023 – VII ZR 94/22). Wer als Elektriker, Dachdecker oder Fliesenleger einzeln von einem privaten Bauherrn beauftragt wird, kann deshalb in der Regel eine Bauhandwerkersicherung verlangen.

💡 Kleinere Aufträge bei Privatkunden
Bei Reparaturen oder kleinen Umbauten im Bestand ist häufig schon fraglich, ob überhaupt ein Bauvertrag vorliegt. Ob „erhebliche Umbaumaßnahmen“ vorliegen, ist im Einzelfall zu prüfen.

Formen der Sicherheit: Bürgschaft, Garantie, Hinterlegung

Der Auftraggeber kann die Sicherheit grundsätzlich in den Formen der §§ 232 ff. BGB leisten. In der Praxis ist eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers üblich (§ 650f Abs. 2 BGB), meist als Bürgschaft. Der Sicherungsgeber darf an den Unternehmer erst zahlen, wenn der Besteller den Vergütungsanspruch anerkennt oder zur Zahlung verurteilt ist und die Zwangsvollstreckung betrieben werden darf.

  • Kosten: Der Unternehmer erstattet dem Besteller die üblichen Kosten der Sicherheit bis zu 2 % pro Jahr (§ 650f Abs. 3 BGB). Muss die Sicherheit wegen unbegründeter Einwendungen des Bestellers länger aufrechterhalten werden, entfällt diese Erstattung.
  • Widerrufsvorbehalt: Die Sicherheit bleibt wirksam, auch wenn sich der Sicherungsgeber vorbehält, sein Versprechen bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers für künftige Vergütungsansprüche zu widerrufen.
  • Bürgschaft prüfen: Achten Sie auf Höhe, Bezeichnung des Bauvorhabens, unbefristete Laufzeit und eine Bank oder einen Versicherer mit Zulassung in Deutschland.

Fristsetzung, Leistungsverweigerung und Kündigung

Der Anspruch wird durch ein schriftliches Verlangen mit angemessener Frist geltend gemacht. Das Gesetz nennt keine feste Frist. Sie muss so bemessen sein, dass der Auftraggeber die Sicherheit bei seiner Bank beschaffen kann; in der Praxis werden häufig Fristen von etwa 7 bis 14 Tagen gesetzt. Eine zu kurze Frist macht das Verlangen in der Regel nicht unwirksam, sondern setzt eine angemessene Frist in Gang – das ist aber nicht sicher, daher besser großzügig bemessen.

Lässt der Auftraggeber die Frist verstreichen, hat der Unternehmer nach § 650f Abs. 5 BGB zwei Möglichkeiten:

MöglichkeitFolgePraxis
LeistungsverweigerungDer Unternehmer stellt die Arbeiten ein, der Vertrag bleibt bestehen.Arbeitseinstellung schriftlich anzeigen; Stillstand dokumentieren, etwa im Bautagebuch.
KündigungDer Vertrag endet. Der Unternehmer behält die vereinbarte Vergütung, muss sich aber ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.Für den nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass ihm 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen.
⚠️ Erst Frist, dann Stopp
Stellen Sie die Arbeiten nicht ein, bevor die gesetzte Frist abgelaufen ist. Eine voreilige Arbeitseinstellung kann Ihnen als Pflichtverletzung ausgelegt werden. Halten Sie Zugang des Verlangens und Fristablauf nachweisbar fest.

Der Anspruch auf Sicherheit kann auch eingeklagt werden. Viele Betriebe nutzen das Verlangen aber vor allem als frühes Warnsignal: Wer die Sicherheit ohne Weiteres stellt, ist meist auch zahlungsfähig.

Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 650e BGB

Unabhängig von § 650f kann der Unternehmer eines Bauwerks die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers verlangen (§ 650e BGB). Ist das Werk noch nicht vollendet, besteht der Anspruch nur für den Teil der Vergütung, der der geleisteten Arbeit entspricht, und für nicht in der Vergütung enthaltene Auslagen. Voraussetzung ist in aller Regel, dass der Besteller Eigentümer des Grundstücks ist – bei Mietern, Generalunternehmern oder Bauträgern als Zwischenstufe hilft die Hypothek daher oft nicht.

Zur Sicherung des Rangs wird häufig eine Vormerkung im Grundbuch per einstweiliger Verfügung beantragt. Soweit der Unternehmer bereits eine Sicherheit nach § 650f erhalten hat, ist der Anspruch auf die Sicherungshypothek ausgeschlossen (§ 650f Abs. 4 BGB).

Muster: Aufforderung zur Bauhandwerkersicherung

Das folgende Schreiben können Sie als Grundlage verwenden. Senden Sie es so, dass Sie den Zugang belegen können, und fügen Sie die Berechnung der Sicherheit bei. Als Datei zum Ausfüllen steht das Muster Bauhandwerkersicherung bereit.

Muster zum Übernehmen
Muster: Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB
Betreff: Bauvorhaben ……… – Verlangen einer Sicherheit nach § 650f BGB
Sehr geehrte/r ………,
mit Vertrag vom ……… haben Sie uns mit ……… (Leistung) beauftragt. Die vereinbarte Vergütung einschließlich beauftragter Nachträge beträgt ……… Euro brutto. Hierauf wurden bisher ……… Euro gezahlt.
Gemäß § 650f Abs. 1 BGB fordern wir Sie auf, uns für die noch nicht gezahlte Vergütung zuzüglich 10 % für Nebenforderungen eine Sicherheit in Höhe von ……… Euro zu leisten.
Die Sicherheit kann insbesondere durch eine Bürgschaft oder Garantie eines in Deutschland zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers erbracht werden. Die üblichen Kosten erstatten wir nach § 650f Abs. 3 BGB bis zur Höhe von 2 % pro Jahr.
Bitte übergeben Sie uns die Sicherheit bis spätestens ……… (Datum).
Wir weisen darauf hin, dass wir nach fruchtlosem Fristablauf gemäß § 650f Abs. 5 BGB berechtigt sind, die weitere Leistung zu verweigern oder den Vertrag zu kündigen.
Anlage: Berechnung der Sicherheit
Mit freundlichen Grüßen ………

Ergänzend helfen regelmäßige Abschlagsrechnungen, offene Beträge klein zu halten. Zahlt der Auftraggeber trotzdem nicht, beschreibt der Artikel Mahnung im Handwerk die nächsten Schritte.

ℹ️ Keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob ein Verbraucherbauvertrag vorliegt und welche Frist angemessen ist, hängt von den Umständen ab; vor einer Arbeitseinstellung oder Kündigung sollten Sie fachkundigen Rat einholen.
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Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wer kann eine Bauhandwerkersicherung verlangen?

Jeder Unternehmer eines Bauvertrags oder eines Vertrags über Außenanlagen, also auch Handwerksbetriebe und Nachunternehmer gegenüber ihrem Auftraggeber. Ausgenommen sind Verträge mit der öffentlichen Hand und mit Verbrauchern bei Verbraucherbau- oder Bauträgerverträgen.

Wie hoch ist die Bauhandwerkersicherung nach § 650f?

Sie umfasst die noch nicht gezahlte Vergütung einschließlich beauftragter Nachträge plus pauschal 10 % für Nebenforderungen. Bereits gezahlte Beträge werden abgezogen.

Kann ich auch von Privatkunden eine Sicherheit verlangen?

Ja, wenn kein Verbraucherbauvertrag vorliegt. Nach dem BGH ist ein Vertrag über ein einzelnes Gewerk beim Neubau kein Verbraucherbauvertrag, sodass die Ausnahme dann nicht greift.

Was passiert, wenn der Auftraggeber keine Sicherheit stellt?

Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist dürfen Sie die Arbeit verweigern oder den Vertrag kündigen. Bei Kündigung behalten Sie die Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen; für den nicht erbrachten Teil werden 5 % vermutet.

Wer trägt die Kosten der Bürgschaft?

Der Unternehmer erstattet dem Besteller die üblichen Kosten bis höchstens 2 % pro Jahr. Bei unbegründeten Einwendungen des Bestellers, die die Sicherheit verlängern, entfällt die Erstattung.

Kann die Bauhandwerkersicherung im Vertrag ausgeschlossen werden?

Nein. Abweichende Vereinbarungen zu § 650f Abs. 1 bis 5 BGB sind unwirksam.