Was ist eine Fertigstellungsanzeige?
Mit der Fertigstellungsanzeige (auch Baufertigstellungsanzeige) teilt der Bauherr der Bauaufsichtsbehörde mit, dass ein Bauvorhaben ganz oder in einem Abschnitt fertiggestellt ist. Die Behörde kann daraufhin eine Bauzustandsbesichtigung durchführen. Erst nach ordnungsgemäßer Anzeige und Ablauf der Frist darf das Gebäude in der Regel genutzt werden. Mehr im Lexikon unter Fertigstellungsanzeige.
Fertigstellungsanzeige beim Bauamt: Rechtsgrundlage
Die Pflicht ergibt sich aus der Landesbauordnung. Vorbild ist die Musterbauordnung: Danach hat der Bauherr die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage mindestens zwei Wochen vorher der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen (§ 82 Abs. 2 MBO). Die Länder haben das teils wörtlich übernommen, teils ergänzt: Manche verlangen zusätzlich eine Anzeige der Rohbaufertigstellung, andere bestimmte Bescheinigungen von Prüfingenieuren, Schornsteinfegern oder der Bauleitung.
Typische Nachweise zur Fertigstellung
| Nachweis | Von wem | Wann häufig verlangt |
|---|---|---|
| Bescheinigung Standsicherheit | Prüfingenieur / Prüfsachverständiger | wenn die Statik bauaufsichtlich geprüft wurde |
| Bescheinigung Brandschutz | Prüfsachverständiger oder Fachplaner | bei Sonderbauten und höheren Gebäudeklassen |
| Bescheinigung Feuerungsanlagen | bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger | bei Feuerstätten und Abgasanlagen |
| Erfüllungserklärung GEG | Bauherr bzw. Aussteller nach Landesrecht | bei zu errichtenden Gebäuden nach Gebäudeenergiegesetz |
| Gebäudeeinmessung | Vermessungsstelle | nach Landesvermessungsrecht |
| Bestätigung der Bauleitung | Bauleiter, ggf. Fachbauleiter | plangemäße Ausführung |
Fertigstellungsanzeige nach VOB/B: nicht verwechseln
Im Bauvertragsrecht gibt es eine zweite „Fertigstellungsmitteilung“: Teilt der Auftragnehmer beim VOB-Vertrag die Fertigstellung schriftlich mit und verlangt niemand eine Abnahme, gilt die Leistung nach Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen (§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B). Diese Mitteilung richtet sich an den Auftraggeber, nicht an die Behörde. Das Word-Muster lässt sich dafür anpassen; den Ablauf erklärt das Lexikon unter fiktive Abnahme.
Typische Fehler bei der Fertigstellungsanzeige
- Anzeige zu spät, Einzug vor Ablauf der Frist – das kann eine Ordnungswidrigkeit sein.
- Nachweise fehlen, die Behörde fordert nach, der Nutzungsbeginn verschiebt sich.
- Aktenzeichen oder Grundstücksangaben weichen von der Baugenehmigung ab.
- Rohbauanzeige vergessen, obwohl das Land sie verlangt.
- Bauträger zeigt für den Bauherrn an, ohne Vollmacht beizufügen.
Die Bestätigung der Fachbauleitung erhalten Sie leichter, wenn deren Übernahme zu Beginn sauber erklärt wurde: Fachbauleitererklärung Vorlage. Zum Gesamtablauf siehe Bauantrag: Ablauf.
Baufertigstellungsanzeige: der Ablauf
| Schritt | Wann | Hinweis |
|---|---|---|
| Baubeginnsanzeige mit Benennung der Bauleitung | vor Baubeginn | Frist und Form nach Landesrecht |
| Anzeige der Rohbaufertigstellung | nach Fertigstellung des Rohbaus, soweit das Land sie verlangt | ermöglicht die Prüfung tragender Bauteile vor dem Ausbau |
| Nachweise anfordern | einige Wochen vor Fertigstellung | Schornsteinfeger und Prüfingenieure brauchen Vorlauf |
| Anzeige der abschließenden Fertigstellung | nach MBO mindestens 2 Wochen vor Nutzungsbeginn | mit den erforderlichen Bescheinigungen |
| Bauzustandsbesichtigung | nach Ermessen der Behörde | nicht in jedem Fall |
| Aufnahme der Nutzung | nach Ablauf der Frist | bei Bauträgerobjekten danach Übergabe an die Käufer |
Planen Sie die Anzeige im Terminplan ein, damit der Übergabetermin an Käufer oder Mieter nicht an fehlenden Bescheinigungen scheitert. Die Übergabe selbst dokumentieren Sie mit der Checkliste Wohnungsübergabe.
Fertigstellungsanzeige als PDF oder digital
Viele Bauaufsichtsbehörden nehmen Anzeigen inzwischen über ein Online-Portal oder per E-Mail entgegen, einige verlangen weiterhin die Schriftform mit Unterschrift. Klären Sie den Übermittlungsweg vorab. Das ausfüllbare PDF können Sie ausdrucken und unterschreiben oder als Anlage im Portal hochladen, sofern die Behörde kein eigenes Formular vorgibt.
