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Wohnungsübergabe im Neubau: Übergabeprotokoll und Ablauf – mit Vorlage zum Download

Aktualisiert am 19. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
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Wohnungsübergabe Neubau Checkliste – kostenlos als PDF herunterladen

Bei der Wohnungsübergabe im Neubau erhält der Käufer Besitz und Schlüssel seiner Wohnung – und in den meisten Bauträgerverträgen wird dabei zugleich das Sondereigentum abgenommen. Das Übergabeprotokoll hält fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde, welche Mängel vorbehalten sind, welche Zählerstände gelten und welche Schlüssel und Unterlagen der Käufer erhalten hat. Dieser Artikel zeigt den Ablauf Schritt für Schritt und enthält eine Vorlage für das Übergabeprotokoll.

Das Wichtigste in Kürze
  • Die Übergabe verschafft dem Käufer den Besitz; die Abnahme ist die rechtliche Billigung der Leistung. Beides fällt oft auf einen Termin, ist aber nicht dasselbe.
  • Bekannte Mängel müssen bei der Abnahme vorbehalten werden, sonst verliert der Käufer insoweit Rechte nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB (§ 640 Abs. 3 BGB).
  • Die MaBV-Rate für die Bezugsfertigkeit ist Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig – die Übergabe ist also auch für die Zahlung entscheidend.
  • Ins Protokoll gehören Teilnehmer, Mängel mit Ort und Frist, Zählerstände, Schlüssel mit Anzahl und Nummer sowie die übergebenen Unterlagen.
  • Gute Vorbereitung durch eine Vorbegehung der Bauleitung spart lange Mängellisten am Übergabetag.

Übergabe und Abnahme: zwei verschiedene Dinge

Im Alltag werden „Übergabe“ und „Abnahme“ oft gleichgesetzt. Rechtlich sind es verschiedene Vorgänge. Die Übergabe ist der tatsächliche Vorgang: Der Käufer erhält die Schlüssel und damit den Besitz an der Wohnung. Die Abnahme ist die Erklärung des Käufers, dass er die Bauleistung im Wesentlichen als vertragsgemäß billigt (§ 640 BGB). Viele Bauträgerverträge sehen vor, dass beides in einem Termin geschieht. Dann ist das Protokoll zugleich Übergabe- und Abnahmeprotokoll für das Sondereigentum.

Folgen im Überblick
ThemaÜbergabe (Besitz)Abnahme
BedeutungKäufer erhält Schlüssel und BesitzKäufer billigt die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgemäß
ZahlungMaBV-Rate „Bezugsfertigkeit“ Zug um Zug gegen BesitzübergabeGrundlage für die Fälligkeit der Vergütung im Werkvertragsrecht
Verjährung–Mängelansprüche verjähren bei Bauwerken in fünf Jahren ab Abnahme (§ 634a BGB)
GefahrKäufer nutzt die WohnungGefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Käufer über
MängelZustand wird dokumentiertBekannte Mängel müssen vorbehalten werden (§ 640 Abs. 3 BGB)

Das Gemeinschaftseigentum – Dach, Fassade, Treppenhaus, Tiefgarage, Außenanlagen – wird in der Regel nicht bei der Wohnungsübergabe, sondern in einem eigenen Termin abgenommen. Die Regelungen dazu sind rechtlich anspruchsvoll; mehr dazu in den Artikeln Bauträgervertrag und Abnahme Gemeinschaftseigentum.

Vorbereitung: Vorbegehung und Einladung

Eine gute Übergabe beginnt zwei bis drei Wochen vorher mit einer internen Vorbegehung durch die Bauleitung. Dabei werden offene Restarbeiten und Mängel erfasst und den Firmen mit Frist zugewiesen. Was vor dem Termin behoben ist, muss am Übergabetag nicht diskutiert werden.

  1. Vorbegehung je Wohnung mit Mängelliste, Fotos und Ort im Grundriss; Mängel mit Frist an die zuständigen Firmen (siehe Mängelliste als Vorlage).
  2. Nachkontrolle der gemeldeten Beseitigungen vor dem Termin.
  3. Endreinigung der Wohnung, Entfernen von Schutzfolien und Baumaterial.
  4. Unterlagen zusammenstellen: Energieausweis, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Pläne, Schlüsselliste.
  5. Schlüssel vorbereiten: Anzahl und Nummern je Wohnung, gegebenenfalls Schließanlagen-Sicherungskarte.
  6. Einladung an den Käufer mit Termin, Dauer, Hinweis auf mitzubringende Ausweise oder Vollmacht und auf die Möglichkeit, einen Sachverständigen mitzubringen.
  7. Fälligkeit klären: Ist die Rate für die Bezugsfertigkeit angefordert und bezahlt, wenn der Vertrag die Übergabe davon abhängig macht?
💡 Genug Zeit einplanen
Für eine Wohnungsübergabe sollten Sie je nach Größe 60 bis 90 Minuten ansetzen. Hektik führt zu Missverständnissen und zu Mängeln, die später strittig werden.

Ablauf der Wohnungsübergabe am Termin

  1. Begrüßung und Teilnehmer erfassen: Wer ist anwesend, wer handelt für wen (Vollmacht)?
  2. Rundgang Raum für Raum: Wände, Decken, Böden, Fenster, Türen, Fliesen, Sanitär, Elektro, Heizung, Balkon oder Terrasse, Keller, Stellplatz.
  3. Funktionsprüfung: Fenster und Türen öffnen, Rollläden bedienen, Wasser laufen lassen, Steckdosen und Schalter stichprobenartig prüfen, Klingel und Gegensprechanlage testen, Heizung und Lüftung zeigen.
  4. Mängel aufnehmen: Jeden Mangel mit Raum, Bauteil, Beschreibung und Foto festhalten; gemeinsam eine Frist zur Beseitigung festlegen.
  5. Zählerstände ablesen: Strom, Wasser, Wärme bzw. Heizkostenverteiler, gegebenenfalls Gas – mit Zählernummer und Foto.
  6. Schlüssel übergeben: Anzahl und Nummer je Schlüsselart quittieren lassen.
  7. Unterlagen übergeben: Liste der ausgehändigten Unterlagen im Protokoll vermerken.
  8. Einweisung: Bedienung von Heizung, Lüftung, Rauchwarnmeldern, Rollläden und Gegensprechanlage erklären.
  9. Protokoll unterschreiben: Beide Seiten unterzeichnen, jede Seite erhält ein Exemplar.

Mängel aufnehmen und vorbehalten

Der wichtigste rechtliche Punkt bei der Abnahme ist der Mängelvorbehalt. Nimmt der Käufer die Wohnung ab, obwohl er einen Mangel kennt, stehen ihm die Rechte nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB – Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt oder Minderung – wegen dieses Mangels nur zu, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält (§ 640 Abs. 3 BGB). Für Bauträger und Bauleitung heißt das: Jeder erkannte Mangel gehört ins Protokoll, verbunden mit dem Vorbehalt.

  • Konkret beschreiben: „Kratzer Fensterbank Wohnzimmer links, ca. 5 cm“ statt „Fensterbank beschädigt“.
  • Ort eindeutig angeben: Raum, Wand oder Bauteil, am besten mit Markierung im Grundriss.
  • Foto anfügen: mit Datum, damit der Zustand bei Übergabe belegt ist.
  • Frist und Zuständigkeit: bis wann, durch welche Firma.
  • Strittiges kennzeichnen: Wenn der Bauträger einen Punkt nicht als Mangel anerkennt, beides im Protokoll vermerken.
  • Unwesentliche Mängel: Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden (§ 640 Abs. 1 BGB); sie werden vorbehalten und beseitigt.
⚠️ Gebrauchsspuren nach der Übergabe
Schäden, die nach der Übergabe entstehen – etwa beim Einzug –, sind kein Baumangel. Je genauer das Protokoll den Zustand bei Übergabe beschreibt, desto leichter lässt sich später unterscheiden, was schon da war und was danach entstanden ist.

Wie Mängel nach der Übergabe weiterverfolgt werden – Mängelanzeige, Frist, Nachkontrolle –, erklären die Artikel Bauabnahme und Abnahmeprotokoll und Gewährleistung am Bau.

Zählerstände, Schlüssel und Unterlagen

Zählerstände

Mit der Übergabe gehen in der Regel Nutzen und Lasten auf den Käufer über. Damit die Verbrauchskosten richtig abgegrenzt werden, gehören alle Zählerstände mit Zählernummer ins Protokoll: Stromzähler der Wohnung, Wasserzähler kalt und warm, Wärmemengenzähler oder Heizkostenverteiler. Ein Foto jedes Zählers vermeidet spätere Ablesefehler.

Schlüssel

Notieren Sie jede Schlüsselart mit Anzahl und Schlüsselnummer: Wohnungstür, Haustür, Briefkasten, Keller, Tiefgarage oder Funksender, gegebenenfalls Fenstergriffe. Bei Schließanlagen gehört auch die Übergabe der Sicherungskarte oder ihr Verbleib (beim Verwalter) ins Protokoll. Für die Quittung eignet sich das Schlüsselübergabeprotokoll.

Unterlagen

  • Energieausweis: Für neu errichtete Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz, vormals GEG). Eine Kopie gehört in die Unterlagen des Käufers.
  • Bedienungs- und Wartungsanleitungen: Heizung, Lüftung, Rollläden, Sprechanlage, Rauchwarnmelder, Küchengeräte, soweit mitverkauft.
  • Pläne: Grundriss der Wohnung, gegebenenfalls Installationspläne für Bohrungen.
  • Pflegehinweise: Böden, Fliesen, Silikonfugen (Wartungsfugen), Fenster und Beschläge.
  • Ausstattungsübersicht: gewählte Bemusterung und Sonderwünsche.
  • Kontakte: Ansprechpartner für Mängel, Verwalter, Notdienste.

Statt eines Ordners können Sie diese Unterlagen auch digital übergeben. In der Wohnungsmappe von BauDock liegen Grundriss, Ausstattung, Energieausweis und Anleitungen je Wohnung, in Ihrem Erscheinungsbild; der Käufer erhält per Einladung einen eigenen Zugang. Im Protokoll genügt dann der Vermerk, dass die Mappe freigeschaltet wurde.

BauDock · Wohnungsmappe · Ansicht des Käufers
Digitale Wohnungsmappe in BauDock für die Wohnungsübergabe: Übergabetermin, Baufortschritt, Dokumente und Ansprechpartner
In der Wohnungsmappe sieht der Käufer den Übergabetermin, den Baufortschritt und die Unterlagen seiner Wohnung.

Vorlage: Übergabeprotokoll Wohnung (Neubau)

Das folgende Muster fasst alle Punkte zusammen. Zum Ausdrucken gibt es die Übergabeprotokoll Vorlage als PDF, für die Vorbereitung und den Rundgang die Wohnungsübergabe Checkliste.

Muster zum Übernehmen
Übergabeprotokoll Wohnung Bauträger
Bauvorhaben: ____________________ Haus / Wohnung Nr.: ________ Etage: ________
Datum und Uhrzeit: ____________________
Teilnehmer Bauträger: ____________________ Bauleitung: ____________________
Käufer: ____________________ Vertreter/Vollmacht: ____________________ Sachverständiger: ____________________
Gegenstand: [ ] Übergabe (Besitz) [ ] Abnahme Sondereigentum
Mängel und Restarbeiten (Nr. / Raum / Bauteil / Beschreibung / Foto / Frist / Firma):
1. ____________________________________________________________
2. ____________________________________________________________
Vorbehalt: Der Käufer behält sich wegen der oben genannten Mängel seine Rechte vor.
Strittige Punkte (Ansicht Käufer / Ansicht Bauträger): ____________________
Zählerstände (Art / Zählernummer / Stand): Strom ________ / Wasser kalt ________ / Wasser warm ________ / Wärme ________
Schlüssel (Art / Anzahl / Nummer): Wohnung ________ / Haus ________ / Briefkasten ________ / Keller ________ / Tiefgarage ________
Übergebene Unterlagen: [ ] Energieausweis (Kopie) [ ] Bedienungsanleitungen [ ] Pläne [ ] Pflegehinweise [ ] Kontaktliste
Einweisung erfolgt in: [ ] Heizung [ ] Lüftung [ ] Rauchwarnmelder [ ] Sprechanlage [ ] Rollläden
Ort, Datum, Unterschrift Bauträger: ____________________ Unterschrift Käufer: ____________________
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So hilft BauDock
Mit BauDock nehmen Sie das Protokoll am Termin direkt auf dem iPad auf: Jeder Mangel bekommt einen Punkt im Grundriss der Wohnung, ein Foto und sofort Firma und Frist. Nach dem Termin gehen die Mängel ohne Abtippen an die zuständigen Firmen, die sie als behoben melden; die Bauleitung prüft nach und schließt ab. Das Protokoll drucken Sie als PDF mit Ihrem Briefkopf und Unterschriftsfeldern, unterschrieben wird auf Papier, die unterschriebene Fassung laden Sie zum Protokoll hoch.
BauDock · Protokolle & Abnahmen
Übergabe- und Abnahmeprotokoll in BauDock mit Beteiligten, offenen Punkten, Sachverhalt und Unterschriftsfeldern
Das Protokoll hält Beteiligte und offene Punkte fest und bietet Unterschriftsfelder für Bauträger und Käufer.

Nach der Übergabe: Mängel abarbeiten

Mit der Unterschrift ist die Arbeit nicht beendet. Die vorbehaltenen Mängel werden an die Firmen weitergegeben, deren Beseitigung von der Bauleitung kontrolliert und dem Käufer bestätigt. Vereinbaren Sie Nachbesserungstermine frühzeitig, denn der Käufer wohnt nun in der Wohnung. Eine kurze Bestätigung je erledigtem Punkt schafft Vertrauen und schließt den Vorgang sauber ab.

ℹ️ Keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob die Übergabe zugleich Abnahme ist und wie das Gemeinschaftseigentum abgenommen wird, richtet sich nach Ihrem Bauträgervertrag; im Zweifel sollten Sie Notar oder Fachanwalt hinzuziehen.
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Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Ist die Wohnungsübergabe dasselbe wie die Abnahme?

Nein. Die Übergabe verschafft den Besitz, die Abnahme ist die Billigung der Bauleistung nach § 640 BGB. In vielen Bauträgerverträgen fallen beide auf denselben Termin; das Protokoll sollte dann ausdrücklich beides festhalten.

Was passiert, wenn ein bekannter Mangel nicht ins Protokoll kommt?

Nimmt der Käufer die Wohnung in Kenntnis des Mangels ab, ohne sich seine Rechte vorzubehalten, verliert er insoweit die Rechte auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung (§ 640 Abs. 3 BGB). Schadensersatzansprüche sind davon nicht erfasst.

Welche Unterlagen bekommt der Käufer bei der Übergabe?

Üblich sind eine Kopie des Energieausweises, Bedienungs- und Wartungsanleitungen, Pläne, Pflegehinweise und eine Kontaktliste. Welche Unterlagen geschuldet sind, ergibt sich aus dem Bauträgervertrag.

Wann ist die Rate für die Bezugsfertigkeit fällig?

Nach § 3 Abs. 2 MaBV ist sie Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig, also im Zusammenhang mit der Übergabe der Wohnung. Einzelheiten stehen im Artikel zum MaBV-Zahlungsplan.

Darf der Käufer einen Sachverständigen mitbringen?

Ja, das ist üblich und für Käufer oft sinnvoll. Bauträger sollten im Einladungsschreiben darauf hinweisen und genug Zeit für den Termin einplanen.