Baulexikon

Teilungserklärung und Aufteilungsplan – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der er ein Grundstück nach § 8 WEG in Miteigentumsanteile mit Wohnungs- oder Teileigentum aufteilt. Der Aufteilungsplan ist die behördlich bestätigte Bauzeichnung als Anlage dazu, aus der Lage und Größe von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hervorgehen.

Teilungserklärung: Grundlage jeder Eigentumswohnung

Ein Bauträger, der ein Mehrfamilienhaus als Eigentumswohnungen verkaufen will, muss das Grundstück vorher rechtlich aufteilen. Das geschieht in der Regel durch eine Teilungserklärung nach § 8 WEG: Der Eigentümer teilt das Grundstück durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt in Miteigentumsanteile auf, die jeweils mit Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum) oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum) verbunden sind. Für jeden Anteil wird ein eigenes Wohnungs- oder Teileigentumsgrundbuch angelegt.

Inhalt einer Teilungserklärung
BestandteilInhalt
AufteilungMiteigentumsanteile (z. B. in Tausendsteln) und zugehöriges Sondereigentum je Einheit
SondereigentumWohnungen, Gewerbeeinheiten, gegebenenfalls Stellplätze und Freiflächen
GemeinschaftseigentumAlles, was nicht Sondereigentum ist: Grundstück, Tragwerk, Dach, Fassade, Treppenhaus, Leitungen
SondernutzungsrechteAlleinige Nutzung bestimmter Gemeinschaftsflächen, etwa Gartenanteil oder Stellplatz
GemeinschaftsordnungVereinbarungen über das Verhältnis der Eigentümer: Kostenverteilung, Nutzung, Stimmrecht, bauliche Veränderungen
AnlagenAufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung

Der Aufteilungsplan

Nach § 7 Abs. 4 WEG ist der Eintragungsbewilligung als Anlage eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehene Bauzeichnung beizufügen, aus der die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie Lage und Größe der im Sondereigentum und im Gemeinschaftseigentum stehenden Teile ersichtlich sind. Alle zu einer Einheit gehörenden Räume und Grundstücksteile tragen dieselbe Nummer. Üblich sind Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten und ein Lageplan.

Zweite Anlage ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde. Sie bestätigt die Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 WEG: Die Einheiten sind in sich abgeschlossen, und Stellplätze sowie Grundstücksteile außerhalb des Gebäudes sind durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt. Die Länder können vorsehen, dass öffentlich bestellte oder anerkannte Sachverständige Aufteilungsplan und Bescheinigung ausstellen.

Ablauf beim Bauträger

  1. Architekt erstellt Aufteilungspläne auf Basis der Genehmigungs- oder Ausführungsplanung und nummeriert die Einheiten.
  2. Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der Baubehörde bzw. beim Sachverständigen.
  3. Notar beurkundet die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung.
  4. Grundbuchamt legt die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher an.
  5. Verkauf der Einheiten mit Bezugnahme auf die Teilungserklärung im Bauträgervertrag.

Was seit der WEG-Reform 2020 gilt

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz gelten seit dem 1. Dezember 2020 Stellplätze als Räume und können Sondereigentum sein (§ 3 Abs. 1 Satz 2 WEG). Außerdem kann sich das Sondereigentum auf Freiflächen außerhalb des Gebäudes erstrecken, etwa Terrassen oder Gärten, sofern die Wohnung wirtschaftlich die Hauptsache bleibt (§ 3 Abs. 2 WEG). Vereinbarungen der Gemeinschaftsordnung wirken gegenüber späteren Erwerbern nur, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind (§ 10 Abs. 3 WEG).

⚠️ Typische Fehler
Abweichungen zwischen Aufteilungsplan und tatsächlicher Bauausführung, etwa verschobene Wände oder zusätzliche Abstellräume; unklare Zuordnung von Kellerräumen und Stellplätzen; Kostenverteilung in der Gemeinschaftsordnung, die nicht zu den Verbrauchszählern passt. Spätere Änderungen erfordern häufig die Mitwirkung aller Eigentümer und sind teuer.

Für die Übergabe an die Käufer empfiehlt sich eine Mappe mit Aufteilungsplan, Bestandsplänen und Dokumentation je Wohnung; mehr dazu bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.

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So hilft BauDock
Mit der BauDock-Wohnungsmappe erhält jeder Käufer die Unterlagen seiner Einheit gebündelt, etwa Pläne, Protokolle und Dokumente.

Änderungswünsche einzelner Käufer, die die Aufteilung berühren, etwa zusammengelegte Wohnungen, sind als Sonderwunsch besonders sorgfältig zu prüfen, weil sie eine Änderung der Teilungserklärung erfordern können. Wie der Kaufvertrag die Zahlungen regelt, erläutert der Artikel MaBV-Zahlungsplan.

Verwandte Begriffe
Abnahme des GemeinschaftseigentumsSonderwunsch (Bauträger)Bauprojektentwickler (Projektentwickler Immobilien)BauphasenVerbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB)🏢 Software für Bauträger →📐 Software für Architekten →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Teilungserklärung und Aufteilungsplan

Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan?

Die Teilungserklärung ist die rechtliche Erklärung über die Aufteilung in Miteigentumsanteile und Sondereigentum. Der Aufteilungsplan ist die behördlich bestätigte Bauzeichnung als Anlage, die zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören.

Wer erstellt die Teilungserklärung?

Der Grundstückseigentümer, beim Neubau meist der Bauträger, mit Unterstützung eines Notars. Die Aufteilungspläne erstellt in der Regel der Architekt.

Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Eine Bescheinigung der Baubehörde oder eines dafür zugelassenen Sachverständigen, dass die Einheiten in sich abgeschlossen sind und Stellplätze und Freiflächen durch Maßangaben bestimmt sind.

Was steht in der Gemeinschaftsordnung?

Regeln für das Zusammenleben und die Verwaltung: Kostenverteilung, Nutzung, Sondernutzungsrechte, Stimmrechte und bauliche Veränderungen.

Kann ein Stellplatz Sondereigentum sein?

Ja. Seit dem 1. Dezember 2020 gelten Stellplätze als Räume und können Sondereigentum sein, wenn sie im Aufteilungsplan durch Maßangaben bestimmt sind.