Baulexikon

Abnahme des Gemeinschaftseigentums – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums ist die Abnahme der gemeinschaftlichen Teile einer Wohnanlage, etwa Dach, Fassade, Treppenhaus, Tiefgarage und Außenanlagen, gegenüber dem Bauträger. Rechtlich nimmt jeder Erwerber aus seinem eigenen Bauträgervertrag ab; die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer selbst ist nicht Vertragspartner.

Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum ab?

Jeder Käufer schließt mit dem Bauträger einen eigenen Bauträgervertrag. Darin schuldet der Bauträger die Herstellung der Wohnung und seines Anteils am Gemeinschaftseigentum. Deshalb muss grundsätzlich jeder Erwerber das Gemeinschaftseigentum abnehmen. Erst wenn alle Erwerber wirksam abgenommen haben, ist das Gemeinschaftseigentum insgesamt abgenommen. Die Abnahme des Sondereigentums, also der Wohnung, erfolgt getrennt davon und meist bei der Übergabe.

In der Praxis bevollmächtigen die Erwerber häufig einen unabhängigen Sachverständigen oder einen Vertreter, der die Abnahme für sie erklärt. Das ist zulässig, wenn die Vollmacht freiwillig und widerruflich erteilt wird und der Vertreter nicht im Lager des Bauträgers steht.

Unwirksame Abnahmeklauseln

KlauselBewertung durch den BGH
Abnahme durch einen vom Bauträger bestimmten ErstverwalterUnwirksam als AGB (BGH, Beschluss vom 12.09.2013, VII ZR 308/12)
Abnahme durch einen mit dem Bauträger verbundenen Erstverwalter (z. B. Tochtergesellschaft)Ebenfalls unwirksam (BGH, Urteil vom 09.11.2023, VII ZR 241/22)
Nachzügler werden an eine bereits erfolgte Abnahme gebundenUnwirksam, weil sie die Verjährung mittelbar verkürzt (BGH, Urteil vom 25.02.2016, VII ZR 49/15)

Die Folge ist erheblich: Ist die Abnahme unwirksam, hat die Verjährung der Mängelansprüche für das Gemeinschaftseigentum nicht begonnen, auch wenn das Gebäude seit Jahren bewohnt ist. Der Bauträger kann sich als Verwender der unwirksamen Klausel nach der Rechtsprechung zudem nicht darauf berufen, dass sich der Vertrag noch im Erfüllungsstadium befinde.

Nachzügler: Erwerber nach der Abnahme

Nachzügler sind Käufer, die ihre Wohnung erst erwerben, nachdem andere Erwerber das Gemeinschaftseigentum bereits abgenommen haben. Für sie beginnt die Verjährung grundsätzlich erst mit ihrer eigenen Abnahme. Bauträger regeln die Abnahme durch Nachzügler deshalb ausdrücklich, etwa durch eine eigene Begehung oder eine individuell vereinbarte Abnahme mit Mängelprotokoll. Eine Klausel, die den Nachzügler einfach an die frühere Abnahme bindet, hält der Inhaltskontrolle nicht stand.

Ablauf der Begehung

  1. Termin rechtzeitig ankündigen an alle Erwerber und den Verwalter, mit Hinweis auf Vertretung und Sachverständige.
  2. Unterlagen bereitstellen: Baubeschreibung, Pläne, Prüfberichte (z. B. Brandschutz, Aufzug), Wartungsunterlagen.
  3. Gemeinsam begehen: Dach, Fassade, Fenster im Gemeinschaftsbereich, Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, Haustechnik, Außenanlagen.
  4. Mängel protokollieren mit Ort, Beschreibung, Foto und Frist zur Beseitigung.
  5. Abnahme oder Verweigerung je Erwerber festhalten, Vorbehalte für bekannte Mängel aufnehmen.
  6. Mängelbeseitigung nachverfolgen und erledigte Punkte gemeinsam prüfen.
BauDock · Protokolle & Abnahmen
Abnahmeprotokoll in BauDock mit Ort, Beteiligten, offenen Punkten und Unterschriftsfeldern, daneben die Protokoll-Liste
Beteiligte, offene Punkte und Unterschriftsfelder der Begehung stehen in einem Protokoll, das als PDF ausgegeben wird.

Rolle der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nach § 9a Abs. 2 WEG Rechte ausüben, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum per Beschluss an sich ziehen. Die Abnahme selbst bleibt aber eine Erklärung jedes einzelnen Erwerbers aus seinem Vertrag. Hintergründe erläutert der Artikel Abnahme des Gemeinschaftseigentums in der WEG.

⚠️ Typische Fehler
Abnahme über den eigenen Verwalter organisieren, Nachzügler vergessen, kein vollständiges Protokoll führen oder Mängel ohne Frist und Zuständigkeit aufnehmen.
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So hilft BauDock
Mit BauDock erstellen Sie Abnahmeprotokolle aus Vorlagen mit Fotos als PDF und übertragen Mängel ins Mängelmanagement; unterschrieben wird auf Papier.
ℹ️ Keine Rechtsberatung
Dieser Eintrag gibt einen allgemeinen Überblick. Abnahmeregelungen im Bauträgervertrag sollten im Einzelfall rechtlich geprüft werden.

Grundlage für die Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum sind Teilungserklärung und Aufteilungsplan. Mängel nach der Abnahme zeigen Erwerber nach dem Muster Mängelanzeige an; die Fristen prüfen Sie mit dem Verjährungsrechner.

Verwandte Begriffe
Teilungserklärung und AufteilungsplanFiktive AbnahmeSonderwunsch (Bauträger)MängelrügeVerbraucherbauvertrag (§§ 650i ff. BGB)Gewährleistungsbürgschaft🏢 Software für Bauträger →🦺 Software für Bauleiter →📐 Software für Architekten →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Wer nimmt das Gemeinschaftseigentum ab?

Jeder Erwerber aus seinem eigenen Bauträgervertrag, selbst oder durch einen von ihm frei bevollmächtigten, unabhängigen Vertreter.

Darf der Verwalter das Gemeinschaftseigentum abnehmen?

Eine Klausel, nach der ein vom Bauträger bestimmter oder mit ihm verbundener Erstverwalter abnimmt, ist nach der Rechtsprechung des BGH unwirksam.

Was gilt für Nachzügler?

Nachzügler können nicht per Klausel an eine bereits erfolgte Abnahme gebunden werden. Für sie braucht es eine eigene Abnahme.

Was passiert, wenn die Abnahme unwirksam war?

Die Verjährung der Mängelansprüche für das Gemeinschaftseigentum hat dann nicht begonnen. Mängel können unter Umständen noch viele Jahre später geltend gemacht werden.

Wann wird das Gemeinschaftseigentum abgenommen?

Nach Fertigstellung der gemeinschaftlichen Teile, oft getrennt von der Übergabe der einzelnen Wohnungen und häufig mit Unterstützung eines Sachverständigen.