Recht & Pflichten

MaBV-Zahlungsplan: Raten, Fälligkeit und Rechenbeispiel – mit Excel-Vorlage zum Download

Aktualisiert am 19. Oktober 2026 · 8 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
Kostenlose Vorlage · ohne Anmeldung
MaBV Zahlungsplan Vorlage – kostenlos als Excel herunterladen

Ein Bauträger darf Geld vom Käufer nur nach Baufortschritt annehmen – und zwar nach dem Ratenschema der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Der MaBV-Zahlungsplan legt fest, welcher Anteil der Vertragssumme nach welchem Bauabschnitt fällig werden darf, und erlaubt höchstens sieben Teilbeträge. Dieser Artikel zeigt alle Raten nach § 3 Abs. 2 MaBV als Tabelle, erklärt die Voraussetzungen der ersten Zahlung und rechnet ein Beispiel durch.

Das Wichtigste in Kürze
  • Bauträger dürfen Abschlagszahlungen nur nach dem Schema des § 3 Abs. 2 MaBV verlangen; das ergibt sich aus § 650v BGB.
  • Bevor überhaupt Geld fließen darf, müssen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sein: wirksamer Vertrag, Vormerkung, gesicherte Lastenfreistellung und Baugenehmigung.
  • Die erste Rate beträgt 30 % nach Beginn der Erdarbeiten, beim Erbbaurecht 20 %. Die übrigen 70 % bzw. 80 % werden nach festen Prozentsätzen auf die Bauabschnitte verteilt.
  • Die Bauabschnitte dürfen zu höchstens sieben Teilbeträgen zusammengefasst werden.
  • Die Rate für die Bezugsfertigkeit ist nur Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig, die Schlussrate erst nach vollständiger Fertigstellung.

Was ist der MaBV-Zahlungsplan?

Beim Kauf einer Neubauwohnung vom Bauträger zahlt der Käufer nicht auf einen Schlag, sondern in Raten. Der Grund: Der Käufer erwirbt Grundstück und Gebäude, das Gebäude existiert bei Vertragsschluss aber meist noch nicht. Damit er nicht für Leistungen zahlt, die noch nicht erbracht sind, begrenzt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) die Zahlungen, die ein Bauträger entgegennehmen darf.

Seit der Reform des Bauvertragsrechts ist der Bauträgervertrag in § 650u BGB geregelt. § 650v BGB bestimmt, dass der Unternehmer Abschlagszahlungen nur verlangen kann, soweit sie gemäß einer Verordnung auf Grund von Art. 244 EGBGB vereinbart sind. Diese Verordnung verweist auf § 3 Abs. 2 MaBV. Im Ergebnis gilt: Ein Zahlungsplan, der zu Lasten des Käufers vom MaBV-Schema abweicht, ist rechtlich angreifbar. Mehr zum Vertrag selbst lesen Sie im Artikel Bauträgervertrag.

ℹ️ Zwei Wege der Absicherung
Statt nach Baufortschritt kann der Bauträger nach § 7 MaBV auch Sicherheit für alle etwaigen Rückgewähr- und Auszahlungsansprüche des Käufers leisten, in der Praxis meist durch Bürgschaft. Der klassische und weit verbreitete Weg ist aber der Ratenplan nach § 3 MaBV, um den es hier geht.

Voraussetzungen: Wann darf überhaupt Geld fließen?

Bevor der Bauträger die erste Rate entgegennehmen darf, müssen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV vorliegen. Sie schützen den Käufer davor, Geld zu zahlen, ohne dass sein Anspruch auf das Eigentum gesichert ist.

  1. Wirksamer Vertrag: Der Vertrag ist rechtswirksam, die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen liegen vor, und dem Bauträger stehen keine vertraglichen Rücktrittsrechte zu. Der Notar muss dies schriftlich bestätigen.
  2. Vormerkung: Zur Sicherung des Anspruchs auf Eigentumsübertragung ist eine Vormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Bei Wohnungs- oder Teileigentum muss zusätzlich die Begründung dieses Rechts im Grundbuch vollzogen sein.
  3. Lastenfreistellung: Die Freistellung von vorrangigen oder gleichrangigen Grundpfandrechten, die der Käufer nicht übernimmt, ist gesichert – auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird. Üblich ist dafür eine Freistellungserklärung der finanzierenden Bank.
  4. Baugenehmigung: Die Baugenehmigung ist erteilt. Ist keine Genehmigung vorgesehen, muss bestätigt sein, dass sie als erteilt gilt oder nach den baurechtlichen Vorschriften mit dem Bau begonnen werden darf; je nach Fall durch die Behörde oder durch den Bauträger mit einer Wartefrist von einem Monat.

Erst wenn alle vier Punkte erfüllt sind und der jeweilige Bauabschnitt erreicht ist, wird eine Rate fällig. Viele Notare versenden an den Käufer eine sogenannte Fälligkeitsmitteilung, sobald die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllt sind.

Die MaBV-Raten nach § 3 Abs. 2 im Überblick

Die MaBV nennt zunächst die erste Rate und verteilt dann die restliche Vertragssumme nach festen Prozentsätzen auf die weiteren Bauabschnitte. Die Prozentsätze der zweiten Stufe beziehen sich also nicht auf die Gesamtsumme, sondern auf den Rest. Die folgende Tabelle rechnet beides auf die Gesamtsumme um.

MaBV-Raten nach § 3 Abs. 2 MaBV
BauabschnittAnteil laut MaBVAnteil an der Gesamtsumme (Eigentum)Anteil an der Gesamtsumme (Erbbaurecht)
Beginn der Erdarbeiten30 % bzw. 20 % der Vertragssumme30,0 %20,0 %
Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten40 % der Restsumme28,0 %32,0 %
Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen8 % der Restsumme5,6 %6,4 %
Rohinstallation der Heizungsanlagen3 % der Restsumme2,1 %2,4 %
Rohinstallation der Sanitäranlagen3 % der Restsumme2,1 %2,4 %
Rohinstallation der Elektroanlagen3 % der Restsumme2,1 %2,4 %
Fenstereinbau einschließlich Verglasung10 % der Restsumme7,0 %8,0 %
Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten6 % der Restsumme4,2 %4,8 %
Estrich3 % der Restsumme2,1 %2,4 %
Fliesenarbeiten im Sanitärbereich4 % der Restsumme2,8 %3,2 %
Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe12 % der Restsumme8,4 %9,6 %
Fassadenarbeiten3 % der Restsumme2,1 %2,4 %
Vollständige Fertigstellung5 % der Restsumme3,5 %4,0 %
Summe100,0 %100,0 %

Betrifft eine der genannten Leistungen das konkrete Vorhaben nicht – etwa weil es keine Fassadenarbeiten im Sinne der Verordnung gibt –, wird der entsprechende Prozentsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt. Für Altbauvorhaben enthält § 3 Abs. 2 MaBV eine entsprechende Sonderregel.

Höchstens sieben Teilbeträge: So entsteht der Ratenplan

Die Tabelle enthält 13 Bauabschnitte. Die MaBV erlaubt aber nur, die Zahlungen in bis zu sieben Teilbeträgen entsprechend dem Bauablauf entgegenzunehmen. Der Bauträger fasst deshalb mehrere Abschnitte zu einer Rate zusammen. Wichtig ist: Eine zusammengefasste Rate wird erst fällig, wenn alle darin enthaltenen Abschnitte fertig sind. Der Bauträger darf also nicht vorgreifen.

Wie die Abschnitte gebündelt werden, ist Sache der Vertragsgestaltung. Sinnvoll ist eine Bündelung, die zum tatsächlichen Bauablauf passt, damit Raten nicht wegen eines einzelnen fehlenden Gewerks wochenlang blockiert sind. Die folgende Aufteilung ist ein verbreitetes Beispiel, keine Vorgabe. Mit eigenem Kaufpreis rechnet der MaBV-Raten-Rechner; als Excel-Datei zum Anpassen steht die MaBV-Zahlungsplan Vorlage bereit.

Rechenbeispiel: Kaufpreis 500.000 Euro, Grundstückseigentum, sieben Raten
RateEnthaltene BauabschnitteAnteilBetrag
1Beginn der Erdarbeiten30,0 %150.000 €
2Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten28,0 %140.000 €
3Dachflächen und Dachrinnen, Rohinstallation Heizung, Sanitär, Elektro11,9 %59.500 €
4Fenster einschließlich Verglasung, Innenputz, Estrich13,3 %66.500 €
5Fliesen im Sanitärbereich, Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe11,2 %56.000 €
6Fassadenarbeiten2,1 %10.500 €
7Vollständige Fertigstellung3,5 %17.500 €
Summe100,0 %500.000 €
⚠️ Rate 5 ist an die Übergabe gekoppelt
Die Rate für die Bezugsfertigkeit ist nur Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig. Wer Fliesen und Bezugsfertigkeit zusammenfasst, kann diese Rate erst bei der Übergabe der Wohnung verlangen. Mehr dazu im Artikel Wohnungsübergabe mit Protokoll.

MaBV-Raten in der Praxis: Bautenstand nachweisen

Für die Ratenzahlung beim Bauträger kommt es auf den tatsächlich erreichten Bautenstand an. Käufer und finanzierende Banken verlangen deshalb in der Regel einen Nachweis, bevor sie eine Rate freigeben. Häufig ist das eine Bautenstandsbestätigung der Bauleitung oder eines Sachverständigen, oft ergänzt durch Fotos. Wie dieser Nachweis aussehen muss, regelt in erster Linie der Vertrag.

  • Abschnitt eindeutig fertig: „Rohbau fertig“ heißt einschließlich der Zimmererarbeiten. Fehlt der Dachstuhl, ist die Rate nicht fällig.
  • Bezug auf die konkrete Einheit: Bei Wohnanlagen ist zu klären, ob sich der Bautenstand auf das Gebäude oder die einzelne Wohnung bezieht. Das sollte der Vertrag klar regeln.
  • Fotos mit Datum: Datierte Fotos aus dem Bautagebuch oder aus Baustellenberichten erleichtern die Freigabe bei Käufer und Bank.
  • Rechnung mit Ratenbezug: Jede Ratenanforderung sollte den Bauabschnitt, den Prozentsatz, den Betrag und die bisher gezahlten Raten ausweisen; ein Beispiel zeigt das Ratenanforderung MaBV Muster.
  • Mängel nicht verschweigen: Bekannte wesentliche Mängel können zu Einbehalten führen. Offene Kommunikation spart Streit.
💡 Bautenstand mit Fotos belegen
Wer den Bautenstand ohnehin täglich dokumentiert, hat den Nachweis für die Rate schon zusammen. In BauDock halten Sie Leistungen und datierte Fotos im Bautagebuch fest. Für die Bautenstandsbestätigung an Käufer oder Bank setzen Sie daraus einen Baustellenbericht mit Fotos zusammen und geben ihn als PDF aus. So liegt der Nachweis bereit, sobald die nächste Rate fällig wird.
💡 Verbrauchersicherheit beachten
Für Verbraucherverträge sieht § 650m Abs. 2 BGB bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 % der Gesamtvergütung für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel vor. § 650u Abs. 2 BGB schließt nur § 650m Abs. 1 für den Bauträgervertrag aus. Ob und wie diese Sicherheit in Ihren Verträgen abgebildet ist, sollten Sie mit dem Notar klären.

Typische Fehler beim MaBV-Zahlungsplan

  • Abweichende Prozentsätze: Höhere frühe Raten zu Lasten des Käufers sind mit der MaBV nicht vereinbar. Niedrigere Raten zugunsten des Käufers sind dagegen möglich.
  • Mehr als sieben Raten: Ein Plan mit acht oder mehr Teilbeträgen verstößt gegen § 3 Abs. 2 MaBV.
  • Rate vor Abschluss aller gebündelten Abschnitte angefordert: Ist in Rate 4 der Estrich enthalten, ist sie erst nach dem Estrich fällig.
  • Fälligkeitsvoraussetzungen übersehen: Fehlt die Vormerkung oder die Freistellungserklärung, darf auch nach Beginn der Erdarbeiten keine Rate verlangt werden.
  • Sonderwünsche vermischt: Vergütungen für Sonderwünsche sollten im Vertrag klar geregelt und von den MaBV-Raten unterscheidbar abgerechnet werden.

Checkliste für Bauträger

Muster zum Übernehmen
Checkliste MaBV-Zahlungsplan
[ ] Notarielle Bestätigung: Vertrag wirksam, Genehmigungen liegen vor, kein Rücktrittsrecht des Bauträgers
[ ] Vormerkung an vereinbarter Rangstelle eingetragen; bei Wohnungseigentum Teilung im Grundbuch vollzogen
[ ] Freistellungserklärung der Globalbank liegt dem Käufer vor
[ ] Baugenehmigung erteilt bzw. Baubeginn zulässig
[ ] Ratenplan mit höchstens sieben Teilbeträgen, Prozentsätze nach § 3 Abs. 2 MaBV
[ ] Erbbaurecht? Dann erste Rate 20 % statt 30 %
[ ] Entfallende Gewerke anteilig auf die übrigen Raten verteilt
[ ] Je Rate: Bautenstand dokumentiert (Datum, Fotos, Bestätigung)
[ ] Ratenanforderung mit Abschnitt, Prozentsatz, Betrag und Zahlungsübersicht
[ ] Bezugsfertigkeitsrate erst Zug um Zug gegen Besitzübergabe
[ ] Schlussrate erst nach vollständiger Fertigstellung

Käufer transparent über den Baufortschritt informieren

Je besser Käufer den Baufortschritt nachvollziehen können, desto reibungsloser laufen Ratenfreigaben und desto weniger Rückfragen entstehen. Bewährt haben sich regelmäßige Fortschrittsmeldungen mit Fotos und ein fester Ort, an dem Käufer ihre Unterlagen finden.

🏠
So hilft BauDock
In BauDock erhält jeder Käufer eine Wohnungsmappe mit Grundriss, Ausstattung, Unterlagen und dem aktuellen Baufortschritt seiner Einheit. So sehen Käufer jederzeit, wie weit der Bau ist.
ℹ️ Keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über die MaBV-Raten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der Wortlaut der MaBV, Ihr notarieller Vertrag und die aktuelle Rechtsprechung; wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Notar oder einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
BauDock für Ihre Rolle
🏢 Software für Bauträger →
Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Wie viele Raten erlaubt die MaBV?

Nach § 3 Abs. 2 MaBV darf der Bauträger die Zahlungen in höchstens sieben Teilbeträgen entgegennehmen. Die 13 Bauabschnitte der Verordnung werden dafür zu Raten zusammengefasst.

Wie hoch ist die erste MaBV-Rate?

Die erste Rate beträgt 30 % der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten. Wird statt Grundstückseigentum ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen, sind es 20 %.

Wann ist die erste Rate fällig?

Erst wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind – wirksamer Vertrag mit Notarbestätigung, Vormerkung, gesicherte Lastenfreistellung, Baugenehmigung – und mit den Erdarbeiten begonnen wurde.

Beziehen sich die Prozentsätze auf den Gesamtpreis?

Nur die erste Rate. Alle weiteren Prozentsätze beziehen sich auf die restliche Vertragssumme, also auf 70 % beziehungsweise 80 %. 40 % für den Rohbau entsprechen daher 28 % der Gesamtsumme.

Darf ein Bauträger höhere Raten vereinbaren?

Nicht zu Lasten des Käufers. Nach § 650v BGB kann der Bauträger Abschlagszahlungen nur nach der dafür erlassenen Verordnung verlangen, die auf § 3 Abs. 2 MaBV verweist. Alternativ kommt eine Sicherheit nach § 7 MaBV in Betracht.

Was passiert, wenn ein Gewerk entfällt?

Fällt eine der in § 3 Abs. 2 MaBV genannten Leistungen weg, wird ihr Prozentsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt.