Ratenanforderung nach MaBV: die Voraussetzungen
Ein Bauträger darf Vermögenswerte des Käufers erst entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 MaBV erfüllt sind: wirksamer Vertrag ohne Rücktrittsrecht des Bauträgers, eingetragene Auflassungsvormerkung, gesicherte Lastenfreistellung und eine Baugenehmigung oder eine Bestätigung, dass gebaut werden darf. In der Praxis teilt der Notar dem Käufer mit, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Erst danach darf die erste Ratenanforderung nach MaBV verschickt werden. Hintergründe im Ratgeber MaBV-Zahlungsplan.
MaBV-Raten nach § 3 Abs. 2: Bautenstände und Prozentsätze
Der Kaufpreis darf höchstens in bis zu 7 Teilbeträgen angefordert werden, die aus den folgenden Bauabschnitten zusammengesetzt werden. 30 % werden nach Beginn der Erdarbeiten fällig (bei Erbbaurechten 20 %), die übrigen Prozentsätze beziehen sich auf die restliche Vertragssumme.
| Bautenstand | Anteil Restsumme | Anteil Kaufpreis |
|---|---|---|
| Beginn der Erdarbeiten | – | 30,0 % |
| Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten | 40 % | 28,0 % |
| Dachflächen und Dachrinnen | 8 % | 5,6 % |
| Rohinstallation Heizung / Sanitär / Elektro | je 3 % | je 2,1 % |
| Fenstereinbau einschließlich Verglasung | 10 % | 7,0 % |
| Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten | 6 % | 4,2 % |
| Estrich | 3 % | 2,1 % |
| Fliesenarbeiten im Sanitärbereich | 4 % | 2,8 % |
| Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe | 12 % | 8,4 % |
| Fassadenarbeiten | 3 % | 2,1 % |
| Vollständige Fertigstellung | 5 % | 3,5 % |
Den Zahlbetrag einer Rate prüfen Sie mit dem MaBV-Raten-Rechner. Für den gesamten Plan gibt es die MaBV-Zahlungsplan Vorlage.
Sicherheitseinbehalt bei der ersten Rate
Ist der Käufer Verbraucher, ist ihm bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit für die rechtzeitige Herstellung ohne wesentliche Mängel in Höhe von 5 % der Vergütung zu leisten (§ 650m Abs. 2 BGB, auf Bauträgerverträge über § 650u BGB anwendbar). Statt des Abzugs kann der Bauträger die Sicherheit auch durch eine Bürgschaft stellen (§ 650m Abs. 3 BGB). Das Muster enthält dafür eine eigene Zeile.
Ratenanforderung an Käufer und finanzierende Bank
Finanziert der Käufer den Kaufpreis, zahlt meist die Bank direkt an den Bauträger. Sie verlangt dafür häufig die Ratenanforderung, die Bautenstandsbestätigung und teils eigene Formulare. Schicken Sie deshalb alle Unterlagen in einem Schreiben, damit der Käufer sie unverändert weiterleiten kann. Nennen Sie im Verwendungszweck Einheit und Ratennummer, damit Zahlungen eindeutig zugeordnet werden.
Typische Fehler bei der Ratenanforderung
- Rate anfordern, bevor der Notar die Fälligkeit nach § 3 Abs. 1 MaBV mitgeteilt hat.
- Bautenstand nur behaupten, ohne Bestätigung und Fotos.
- Teilbeträge anders zusammenfassen als im Kaufvertrag vereinbart oder mehr als 7 Raten bilden.
- Den Einbehalt von 5 % bei der ersten Rate vergessen.
- Die Rate für Bezugsfertigkeit anfordern, ohne die Besitzübergabe Zug um Zug anzubieten.
