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Baubeschreibung Checkliste Bauträger – kostenlos als PDF herunterladen

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Diese Baubeschreibung Checkliste für Bauträger prüft, ob eine Baubeschreibung alle Pflichtangaben nach Art. 249 § 2 EGBGB enthält, die beim Verbraucherbauvertrag und beim Bauträgervertrag vorgeschrieben sind. Sie umfasst den Mindestinhalt, die Angaben zur Fertigstellung sowie Form, Zeitpunkt und Klarheit. Bauträger und Architekten erhalten sie als ausfüllbares PDF zur Prüfung vor dem Notartermin.

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Das steht in der Vorlage
  • Kopf: Bauvorhaben / Haus / Einheit, Bauträger / Unternehmer, Stand der Baubeschreibung, geprüft von und am
  • Mindestinhalt nach Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB mit den neun Nummern: allgemeine Beschreibung, Art und Umfang der Leistungen, Gebäudedaten und Pläne, Energie-, Brand- und Schallschutz, Baukonstruktion, Innenausbau, Gebäudetechnik, Qualitätsmerkmale, Sanitär, Elektro, IT und Außenanlagen
  • Fertigstellung nach Art. 249 § 2 Abs. 2 EGBGB: verbindlicher Fertigstellungszeitpunkt oder verbindliche Bauzeit
  • Form, Zeitpunkt und Klarheit: Textform vor Vertragserklärung, klare Darstellung, Teil der notariellen Urkunde, Fabrikate und Bemusterung, Leistungsgrenzen, Widersprüche
  • Freitext für fehlende oder unklare Angaben und Rückfragen
  • Hinweis zu § 650j, § 650k und § 650u BGB, Unterschrift Prüfer/in
Das nimmt sie Ihnen ab
  • 17 Prüfpunkte in drei Gruppen mit Ankreuzfeldern ja / nein / entf.
  • Die neun Pflichtangaben nach Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB in der Reihenfolge des Gesetzes
  • Druckfertig auf A4, mit Freitextfeld für Rückfragen und Unterschriftsfeld

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Stand der Baubeschreibung festhalten
    Bauvorhaben und Einheit eintragen und das Datum der geprüften Fassung vermerken, damit klar ist, auf welchen Stand sich die Prüfung bezieht.
  2. 2
    Mindestinhalt prüfen
    Die neun Nummern des Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB nacheinander mit der Baubeschreibung abgleichen und ja, nein oder entf. ankreuzen.
  3. 3
    Fertigstellung prüfen
    Kontrollieren, ob ein verbindlicher Fertigstellungstermin oder, wenn der Baubeginn noch offen ist, eine verbindliche Bauzeit angegeben ist.
  4. 4
    Klarheit und Widersprüche prüfen
    Unbestimmte Angaben, fehlende Fabrikate und Widersprüche zu Plänen und Vertrag suchen und im Freitextfeld notieren.
  5. 5
    Korrigieren und abzeichnen
    Fehlende Angaben ergänzen lassen, bevor die Baubeschreibung dem Käufer und dem Notar übergeben wird, und die Prüfung unterschreiben.

Baubeschreibung beim Bauträger: was das Gesetz verlangt

Seit 2018 muss der Unternehmer einem Verbraucher vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung stellen (§ 650j BGB). Den Mindestinhalt legt Art. 249 § 2 EGBGB fest. Über § 650u BGB gilt das auch für den Bauträgervertrag. Die Angaben der Baubeschreibung werden Inhalt des Vertrags, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (§ 650k Abs. 1 BGB). Was fehlt oder unklar ist, wird ausgelegt, und Zweifel gehen zulasten des Bauträgers. Ausführlich erklärt der Artikel Baubeschreibung beim Bauträger die Zusammenhänge.

Pflichtangaben nach Art. 249 § 2 EGBGB

Mindestinhalt der Baubeschreibung
Nr.PflichtangabeBeispiele
1Allgemeine Beschreibung des GebäudesHaustyp, Bauweise, Anzahl der Einheiten und Geschosse
2Art und Umfang der LeistungenPlanung, Bauleitung, Arbeiten am Grundstück, Ausbaustufe
3Gebäudedaten, PläneGrundrisse, Ansichten, Schnitte, Raum- und Flächenangaben
4Energie-, Brandschutz-, Schallschutzstandard, BauphysikEffizienzhaus-Standard, Schallschutzstufe
5Baukonstruktion aller wesentlichen GewerkeWände, Decken, Dach, Fenster
6InnenausbauBodenbeläge, Wandoberflächen, Türen
7Gebäudetechnische AnlagenHeizung, Lüftung, Warmwasser
8QualitätsmerkmaleQualitätsstufen, Normen, Toleranzen
9Sanitär, Elektro, Installationen, IT, AußenanlagenFabrikate, Anzahl der Steckdosen, Stellplätze

Zusätzlich muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten oder, wenn der Baubeginn noch nicht feststeht, die Dauer der Bauzeit (Art. 249 § 2 Abs. 2 EGBGB). Fehlt die Angabe im Vertrag, wird nach § 650k Abs. 3 BGB die Angabe der Baubeschreibung Vertragsinhalt.

Baubeschreibung prüfen: Praxis beim Bauträger

  1. Baubeschreibung rechtzeitig vor dem Notartermin in Textform übergeben, damit der Käufer sie prüfen kann.
  2. Beim Bauträgervertrag die Baubeschreibung als Teil der notariellen Urkunde oder einer Bezugsurkunde beurkunden lassen.
  3. Fabrikate und Materialien konkret benennen; „oder gleichwertig“ nur mit einem nachvollziehbaren Standard verwenden.
  4. Bemusterung und Sonderwünsche regeln, etwa mit dem Bemusterungsprotokoll.
  5. Leistungsgrenzen klar ziehen: Außenanlagen, Hausanschlüsse, Erschließung und Eigenleistungen.

Wer die Baubeschreibung prüfen sollte

Am besten prüfen Bauträger, Architekt und Vertrieb die Baubeschreibung gemeinsam, bevor sie an Interessenten geht. Der Architekt kennt Pläne und Konstruktion, der Vertrieb die Zusagen an Käufer, der Bauträger die Kalkulation. Jede Abweichung zwischen diesen drei Sichten wird sonst später zum Streitpunkt bei der Abnahme. Nach jeder Planänderung lohnt eine neue Prüfung mit der Checkliste, damit die beurkundete Fassung zum tatsächlichen Planstand passt. Halten Sie Rückfragen im Freitextfeld fest und legen Sie die geprüfte Fassung mit Datum ab.

Typische Fehler in der Baubeschreibung

  • Allgemeine Formulierungen wie „hochwertige Ausstattung“ ohne Fabrikat oder Qualitätsstufe.
  • Kein verbindlicher Fertigstellungstermin, sondern nur „voraussichtlich“.
  • Widersprüche zwischen Grundriss, Flächenangaben und Baubeschreibung.
  • Schallschutz oder Energiestandard nur mit Verweis auf „gesetzliche Vorgaben“.
  • Außenanlagen und Stellplätze nicht beschrieben, obwohl sie verkauft werden.
⚠️ Muster, im Einzelfall prüfen
Die Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung und keine notarielle Prüfung. Lassen Sie die Baubeschreibung vor der Beurkundung mit dem Notar abstimmen. Mehr zum Vertrag lesen Sie im Artikel Bauträgervertrag.
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So hilft BauDock
Ist die Baubeschreibung geprüft, legen Sie sie in BauDock einmal je Einheit in der Wohnungsmappe ab. Der Käufer findet sie dort zusammen mit Grundriss, Ausstattung und späteren Unterlagen, statt einzelne Fassungen per E-Mail zu bekommen.
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage Baubeschreibung-Checkliste

Was muss in einer Baubeschreibung stehen?

Mindestens die neun Angaben nach Art. 249 § 2 Abs. 1 EGBGB, von der allgemeinen Beschreibung des Gebäudes über Pläne, Energie-, Brand- und Schallschutz, Konstruktion, Innenausbau und Gebäudetechnik bis zu Sanitär, Elektro, IT und Außenanlagen, außerdem verbindliche Angaben zur Fertigstellung.

Gilt die Baubeschreibungspflicht auch für Bauträger?

Ja. § 650u BGB verweist für den Bauträgervertrag auf § 650j BGB und damit auf Art. 249 EGBGB, wenn der Erwerber Verbraucher ist.

Wann muss die Baubeschreibung übergeben werden?

Rechtzeitig vor der Vertragserklärung des Verbrauchers und in Textform. Beim Bauträgervertrag wird sie üblicherweise vor dem Notartermin übergeben und mitbeurkundet.

Muss die Baubeschreibung notariell beurkundet werden?

Beim Bauträgervertrag ja: Weil er die Übertragung eines Grundstücks enthält, ist der ganze Vertrag nach § 311b BGB zu beurkunden, und dazu gehört die Baubeschreibung. Üblich ist eine Bezugsurkunde, auf die der Kaufvertrag verweist. Beim Verbraucherbauvertrag ohne Grundstück genügt die Textform.

Was passiert bei einer unvollständigen Baubeschreibung?

Der Vertrag wird unter Berücksichtigung aller Umstände ausgelegt, insbesondere des Komfort- und Qualitätsstandards der übrigen Leistungsbeschreibung. Zweifel gehen zulasten des Unternehmers (§ 650k Abs. 2 BGB).