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Sonderwünsche beim Bauträger: Ablauf, Preis, Fristen und Gewährleistung – mit Vorlagen

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit · Redaktion BauDock
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Sonderwünsche beim Bauträger sind Änderungen oder Ergänzungen, die ein Käufer gegenüber der vertraglich vereinbarten Baubeschreibung wünscht, etwa andere Fliesen, zusätzliche Steckdosen, eine bodengleiche Dusche oder eine versetzte Innenwand. Sie verändern den Bauträgervertrag und müssen deshalb sauber vereinbart, bepreist, terminiert und dokumentiert werden. Dieser Artikel zeigt den Ablauf aus Sicht von Bauträger und Käufer, erklärt Preisbildung, Fristen und Gewährleistung, die Frage der notariellen Form und typische Fehler.

Das Wichtigste in Kürze
  • Sonderwünsche sind Abweichungen von der Baubeschreibung, die der Käufer veranlasst. Sie brauchen eine schriftliche Vereinbarung mit Leistung, Preis und Auswirkungen auf Termine.
  • Wird der Sonderwunsch über den Bauträger abgewickelt, haftet der Bauträger dafür wie für die übrige Leistung. Beauftragt der Käufer einen Handwerker direkt, entsteht ein eigener Vertrag mit eigener Gewährleistung.
  • Der Preis setzt sich meist aus Mehrkosten abzüglich ersparter Kosten (Gutschrift) plus Planungs- und Bearbeitungszuschlag zusammen.
  • Bauträger setzen Sonderwunschfristen je Gewerk, weil spätere Änderungen den Bauablauf stören. Diese Fristen sollten im Vertrag stehen.
  • Ob eine Sonderwunschvereinbarung notariell beurkundet werden muss, hängt vom Umfang ab; bei wesentlichen Änderungen sollte das geprüft werden.

Was sind Sonderwünsche beim Bauträger?

Beim Kauf vom Bauträger ist die Leistung durch Baubeschreibung und Pläne festgelegt, die Teil des notariellen Bauträgervertrags sind. Jede Abweichung, die der Käufer veranlasst, ist ein Sonderwunsch. Rechtlich handelt es sich um eine Änderung des Vertrags. Auf den Bauteil des Bauträgervertrags ist Werkvertragsrecht anzuwenden (§ 650u Abs. 1 BGB); das Anordnungsrecht des Bestellers nach § 650b BGB gilt beim Bauträgervertrag allerdings nicht (§ 650u Abs. 2 BGB). Der Käufer kann Sonderwünsche also nicht einseitig anordnen, sie müssen vereinbart werden.

Typische Sonderwünsche nach Bereich
BereichBeispieleTypischer Zeitpunkt der Entscheidung
GrundrissInnenwand versetzen, Räume zusammenlegen, Türen verschiebenSehr früh, vor Rohbau bzw. Trockenbau
ElektroZusätzliche Steckdosen, Netzwerkdosen, Leerrohre, Smart-HomeVor der Rohinstallation
SanitärBodengleiche Dusche, zusätzliche Anschlüsse, andere ObjekteVor der Rohinstallation und dem Estrich
Heizung/LüftungHandtuchheizkörper, zusätzliche HeizkreiseVor der Rohinstallation
Bodenbeläge und FliesenAndere Formate, höhere Preisklasse, Parkett statt VinylVor Beginn der Belagsarbeiten
AusstattungInnentüren, Treppen, Einbauschränke, AußenrolllädenJe nach Bestellvorlauf des Gewerks

Ablauf von Sonderwünschen Schritt für Schritt

  1. Wunsch erfassen: Der Käufer beschreibt den Sonderwunsch schriftlich, möglichst mit Skizze oder Planmarkierung.
  2. Machbarkeit prüfen: Bauträger oder Planer prüfen Statik, Haustechnik, Brand- und Schallschutz, Baurecht und Auswirkungen auf das Gemeinschaftseigentum.
  3. Angebot erstellen: Der Bauträger holt Preise der Gewerke ein und erstellt ein Sonderwunschangebot mit Mehr- und Minderkosten, Zuschlägen und Terminfolgen.
  4. Vereinbaren: Der Käufer nimmt das Angebot schriftlich an. Bei größeren Änderungen wird die Form geprüft (siehe unten).
  5. Planung anpassen: Ausführungspläne werden geändert und als neue Planversion an die betroffenen Firmen verteilt.
  6. Ausführen und kontrollieren: Die Bauleitung überwacht die Ausführung und dokumentiert sie mit Fotos.
  7. Abrechnen und übergeben: Abrechnung nach Vereinbarung; Sonderwünsche werden im Abnahme- oder Übergabeprotokoll gesondert aufgeführt.
💡 Bemusterung bündeln
Viele Bauträger fassen Sonderwünsche in einer oder zwei Bemusterungsterminen zusammen. Das spart Abstimmungen, und Käufer sehen Muster und Preise gleich nebeneinander. Halten Sie das Ergebnis in einem Bemusterungsprotokoll fest, etwa mit der Bemusterungsprotokoll Vorlage; den Ablauf beschreibt der Artikel Bemusterung beim Bauträger.

Wie wird der Preis für Sonderwünsche berechnet?

Ein Sonderwunsch ersetzt meist eine Leistung aus der Baubeschreibung. Der Preis ergibt sich deshalb aus der Differenz: Mehrkosten der neuen Leistung abzüglich der ersparten Kosten der ursprünglichen Leistung. Dazu kommen Planungsaufwand, Koordination und ein Zuschlag des Bauträgers für Bearbeitung, Gewährleistung und Risiko. Wie hoch dieser Zuschlag ist, ist Vereinbarungssache; Käufer sollten sich den Aufbau des Preises erläutern lassen.

Beispiel: Sonderwunsch bodengleiche Dusche (Zahlen beispielhaft)
PositionBetrag netto
Mehrleistung Sanitär (Rinne, Gefälle, Abdichtung)1.450 €
Mehrleistung Fliesen (Gefälleestrich, Fliesen im Duschbereich)680 €
Minderleistung: Duschwanne mit Montage entfällt– 420 €
Planänderung und Koordination250 €
Zwischensumme1.960 €
Bearbeitungszuschlag Bauträger, z. B. 10 %196 €
Summe netto2.156 €
zzgl. 19 % Umsatzsteuer (Endpreis für Verbraucher)2.565,64 €

Gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer anzugeben. Auch Minderleistungen, etwa ein Verzicht auf Ausstattung, sollten im Angebot als Gutschrift erscheinen.

Fristen für Sonderwünsche

Sonderwünsche greifen in den Bauablauf ein. Je später sie kommen, desto teurer und riskanter werden sie: Leitungen müssen versetzt, Material umbestellt, bereits fertige Leistungen zurückgebaut werden. Bauträger legen deshalb Sonderwunschfristen fest, meist je Gewerk und gekoppelt an den Bauzeitenplan.

  • Fristen in den Vertrag: Der Bauträgervertrag oder eine Sonderwunschregelung sollte festhalten, bis wann Wünsche angemeldet werden können und was danach gilt.
  • Terminfolgen benennen: Verschiebt ein Sonderwunsch den Fertigstellungstermin, gehört das ausdrücklich in die Vereinbarung.
  • Bestellvorläufe beachten: Fenster, Türen, Treppen oder Küchen haben lange Lieferzeiten.
  • Nach Fristablauf: Spätere Wünsche nur nach Prüfung und mit klarer Kosten- und Terminfolge, oder nach der Übergabe als eigener Auftrag des Käufers.

Gewährleistung bei Sonderwünschen

Entscheidend ist, wer den Sonderwunsch ausführt und mit wem der Vertrag geschlossen wird.

VarianteVertragspartner des KäufersGewährleistungRisiko
Sonderwunsch über den BauträgerBauträgerBauträger haftet wie für die übrige Leistung, in der Regel 5 Jahre ab AbnahmeGering für den Käufer, klare Verantwortung
Direktauftrag an Handwerker des BauträgersHandwerkerHandwerker haftet für seine SonderleistungSchnittstellen: Wer haftet bei Schäden an der Bauträgerleistung?
Eigenleistung oder fremde Firma nach ÜbergabeEigene FirmaNur gegenüber der beauftragten FirmaEingriffe können die Gewährleistung des Bauträgers für betroffene Bauteile berühren
⚠️ Schnittstellen klar regeln
Bei Direktaufträgen sollten Käufer, Bauträger und Handwerker schriftlich regeln, wie Leistungen abgegrenzt sind, wer Termine koordiniert und wer bei Schäden am übrigen Bauwerk haftet. Sonst ist bei einem Wasserschaden an der Dusche später unklar, ob Abdichtung (Bauträger) oder Sonderinstallation (Handwerker) die Ursache ist.

Müssen Sonderwünsche notariell beurkundet werden?

Der Bauträgervertrag ist wegen der Grundstücksübertragung nach § 311b Abs. 1 BGB beurkundungspflichtig. Nachträgliche Änderungen können ebenfalls der Beurkundung bedürfen, wenn sie die vertraglichen Pflichten wesentlich verändern. Kleinere Sonderwünsche wie andere Fliesen oder zusätzliche Steckdosen werden in der Praxis meist schriftlich vereinbart. Bei wesentlichen Änderungen, etwa an Grundriss, Wohnfläche oder Kaufpreis, sollten Bauträger und Käufer die Form mit dem beurkundenden Notar klären. Ein Formmangel kann die Wirksamkeit der Vereinbarung gefährden.

Zahlung von Sonderwünschen

Wie Sonderwünsche bezahlt werden, ist im Vertrag zu regeln. Beim Bauträgervertrag gelten für Abschlagszahlungen die Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (§ 3 MaBV); den gesetzlichen Ratenplan erklärt der Artikel MaBV-Zahlungsplan. Verlangt ein Bauträger für Sonderwünsche Vorauszahlungen außerhalb dieses Rahmens, sollten Käufer die Vereinbarung prüfen lassen. Für Bauträger empfiehlt sich, Sonderwunschbeträge transparent den vorhandenen Raten zuzuordnen oder nach Fertigstellung der Sonderleistung abzurechnen.

Sonderwünsche dokumentieren

Für Bauträger mit vielen Einheiten wird die Dokumentation zur eigentlichen Herausforderung: Jede Wohnung hat andere Wünsche, die in den richtigen Plänen, bei den richtigen Firmen und am Ende in der richtigen Übergabe landen müssen.

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So hilft BauDock
In BauDock hängt alles an der Einheit: In der Wohnungsmappe liegen Grundriss, Ausstattung und die Sonderwunschvereinbarung der Wohnung, und der Käufer sieht sie über seinen eigenen Zugang. Den geänderten Ausführungsplan laden Sie in der Planverwaltung als neue Version hoch; er ersetzt den alten Stand bei allen Firmen, die ihn hatten. Damit ist der häufigste Fehler — die Firma baut nach dem alten Plan — an der Wurzel gepackt.
BauDock · Wohnungsmappe · Ansicht des Käufers
Wohnungsmappe in BauDock aus Sicht des Käufers mit Dokumenten der Wohnung, Übergabetermin, Baufortschritt und Ansprechpartnern
Der Käufer findet die Unterlagen seiner Wohnung in der Mappe, zusammen mit Übergabetermin, Baufortschritt und Ansprechpartnern.
Muster zum Übernehmen
Muster: Sonderwunschvereinbarung (Gliederung)
Bauvorhaben / Einheit Nr. / Käufer / Datum der Vereinbarung
Beschreibung des Sonderwunsches mit Plan- oder Skizzenbezug (Planversion …)
Entfallende Leistung laut Baubeschreibung (Position …)
Mehrkosten – Minderkosten – Planungs- und Bearbeitungskosten = Preis netto / brutto
Auswirkung auf Fertigstellungstermin: keine / … Wochen
Ausführende Firma; Gewährleistung durch: Bauträger / Handwerker
Zahlung: Zeitpunkt und Zuordnung
Hinweis auf Formerfordernis bei wesentlicher Vertragsänderung geprüft: ja / nein
Unterschrift Käufer / Unterschrift Bauträger

Muster, im Einzelfall prüfen lassen. Bei der Übergabe sollten Sonderwünsche im Übergabeprotokoll einzeln abgehakt werden.

Typische Fehler bei Sonderwünschen

  • Mündliche Zusagen auf der Baustelle: Der Bauleiter sagt zu, der Preis wird nie vereinbart.
  • Gutschrift vergessen: Entfallende Leistungen werden nicht abgezogen.
  • Planstand nicht aktualisiert: Die Firma baut nach dem alten Plan.
  • Terminfolgen offen: Verzögerungen durch den Sonderwunsch führen später zu Streit über den Fertigstellungstermin.
  • Gewährleistung ungeklärt: Bei Direktaufträgen ist unklar, wer für Schäden haftet.
  • Form übersehen: Wesentliche Änderungen werden nur privatschriftlich vereinbart.
ℹ️ Keine Rechtsberatung
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind Ihr Bauträgervertrag und die konkrete Sonderwunschvereinbarung.
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Quellen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen

Was kosten Sonderwünsche beim Bauträger?

Das hängt vom Umfang ab. Der Preis ergibt sich typischerweise aus Mehrkosten abzüglich ersparter Kosten plus Planungs- und Bearbeitungszuschlag des Bauträgers. Lassen Sie sich den Aufbau des Preises schriftlich aufschlüsseln.

Muss der Bauträger Sonderwünsche akzeptieren?

Nein. Das Anordnungsrecht nach § 650b BGB gilt beim Bauträgervertrag nicht (§ 650u Abs. 2 BGB). Sonderwünsche müssen vereinbart werden, und der Bauträger kann sie ablehnen, etwa wegen Statik, Baurecht oder Bauablauf.

Bis wann kann ich Sonderwünsche anmelden?

Bis zu den im Vertrag oder in der Sonderwunschregelung genannten Fristen, meist je Gewerk vor Beginn der betroffenen Arbeiten. Spätere Wünsche sind oft nur mit Mehrkosten und Terminfolgen möglich.

Wer haftet für Mängel an Sonderwünschen?

Wird der Sonderwunsch über den Bauträger vereinbart, haftet der Bauträger. Beauftragt der Käufer einen Handwerker direkt, haftet dieser für seine Leistung. Bei Direktaufträgen sollten die Schnittstellen schriftlich geregelt werden.

Müssen Sonderwünsche notariell beurkundet werden?

Kleinere Sonderwünsche werden meist schriftlich vereinbart. Wesentliche Änderungen des Bauträgervertrags, etwa an Grundriss oder Kaufpreis, können beurkundungsbedürftig sein. Das sollte mit dem Notar geklärt werden.