Was regelt der Zahlungsplan nach MaBV?
Beim Bauträgervertrag zahlt der Erwerber nicht auf einmal, sondern in Raten nach Baufortschritt. Wie hoch diese Abschlagszahlungen höchstens sein dürfen und wann sie fällig werden, regelt die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Über § 650v BGB und die Verordnung über Abschlagszahlungen bei Bauträgerverträgen gilt dieser Rahmen auch zivilrechtlich. Abweichungen zum Nachteil des Erwerbers sind unwirksam. Ausführlich im Artikel MaBV-Zahlungsplan.
MaBV Raten: die Bautenstände nach § 3 Abs. 2
| Bautenstand | % der Restsumme | % vom Kaufpreis | Betrag |
|---|---|---|---|
| Nach Beginn der Erdarbeiten | – | 30,0 % | 135.000 € |
| Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten | 40 % | 28,0 % | 126.000 € |
| Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen | 8 % | 5,6 % | 25.200 € |
| Rohinstallation Heizung | 3 % | 2,1 % | 9.450 € |
| Rohinstallation Sanitär | 3 % | 2,1 % | 9.450 € |
| Rohinstallation Elektro | 3 % | 2,1 % | 9.450 € |
| Fenstereinbau einschließlich Verglasung | 10 % | 7,0 % | 31.500 € |
| Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten | 6 % | 4,2 % | 18.900 € |
| Estrich | 3 % | 2,1 % | 9.450 € |
| Fliesenarbeiten im Sanitärbereich | 4 % | 2,8 % | 12.600 € |
| Bezugsfertigkeit, Zug um Zug gegen Besitzübergabe | 12 % | 8,4 % | 37.800 € |
| Fassadenarbeiten | 3 % | 2,1 % | 9.450 € |
| Vollständige Fertigstellung | 5 % | 3,5 % | 15.750 € |
Die erste Rate beträgt 30 % der Vertragssumme, bei Erbbaurechten 20 %. Alle weiteren Prozentsätze beziehen sich auf die verbleibende Summe, im Beispiel also auf 315.000 €. Die Summe aller Raten ergibt 100 % des Kaufpreises. Schnell nachrechnen lässt sich das mit dem MaBV-Raten-Rechner.
Höchstens sieben Teilbeträge
Die 13 Bautenstände dürfen zu höchstens sieben Teilbeträgen zusammengefasst werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 MaBV). Bündeln lassen sich nur Positionen, die bei Anforderung der Rate tatsächlich erreicht sind. Die Vorlage schlägt eine übliche Bündelung vor; Sie können sie in der Spalte „Rate Nr.“ ändern, der Ratenplan rechnet sich danach neu.
Zahlungsplan Bauträger Muster: übliche Bündelung
| Rate | Bautenstände | Anteil am Kaufpreis |
|---|---|---|
| 1 | Beginn der Erdarbeiten | 30,0 % |
| 2 | Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten | 28,0 % |
| 3 | Dachflächen und Dachrinnen, Rohinstallation Heizung, Sanitär, Elektro | 11,9 % |
| 4 | Fenster einschließlich Verglasung, Innenputz | 11,2 % |
| 5 | Estrich, Fliesen im Sanitärbereich | 4,9 % |
| 6 | Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe, Fassade | 10,5 % |
| 7 | Vollständige Fertigstellung | 3,5 % |
Voraussetzungen vor der ersten Rate: § 3 Abs. 1 MaBV
- Der Vertrag ist wirksam, und erforderliche Genehmigungen liegen vor.
- Zugunsten des Erwerbers ist eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.
- Die Freistellung von vorrangigen Grundpfandrechten ist gesichert (Lastenfreistellung).
- Die Baugenehmigung ist erteilt bzw. das Vorhaben nach Landesrecht freigestellt.
Statt dieser Sicherungen kann der Bauträger nach § 7 MaBV auch eine Sicherheit, in der Regel eine Bürgschaft, über alle Zahlungen stellen. Dann gelten die Ratengrenzen des § 3 Abs. 2 nicht.
Typische Fehler im MaBV-Zahlungsplan
- Prozentsätze der Folgeraten auf den gesamten Kaufpreis statt auf die Restsumme bezogen.
- Mehr als sieben Raten vereinbart.
- Rate angefordert, bevor der Bautenstand vollständig erreicht ist, etwa Fliesen nur in einem Teil der Bäder.
- Erste Rate angefordert, bevor Vormerkung und Lastenfreistellung vorliegen.
- Bezugsfertigkeitsrate verlangt, ohne den Besitz Zug um Zug zu übergeben.
Für die Übergabe der Wohnung bei Bezugsfertigkeit nutzen Sie die Checkliste Wohnungsübergabe.
