Bereitstellungszinsen berechnen Sie auf den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens, sobald die bereitstellungsfreie Zeit abgelaufen ist; üblich sind 0,25 % pro Monat, also 3 % im Jahr. Der Rechner erfasst die geplanten Auszahlungen, beim Kauf vom Bauträger die MaBV-Raten, und zeigt für jeden Monat den offenen Betrag, den Zins und die Summe.
Bereitstellungszinsen berechnen: Formel und Rechenweg
Bereitstellungszinsen sind das Entgelt dafür, dass die Bank den zugesagten, aber noch nicht abgerufenen Darlehensbetrag bereithält. Der Rechner rechnet vereinfacht in ganzen Monaten:
- Offener Betrag im Monat m = Darlehen − alle Auszahlungen aus den Monaten vor m
- Zins im Monat m = offener Betrag × Bereitstellungszins pro Monat ÷ 100, aber erst ab dem ersten Monat nach der bereitstellungsfreien Zeit.
- Summe über alle Monate bis zum Monat der letzten Auszahlung.
Eine Auszahlung im Monat 9 senkt den offenen Betrag also ab Monat 10; für Monat 9 selbst fällt noch der Zins auf den vollen Rest an.
Beispielrechnung: 400.000 € Darlehen beim Kauf vom Bauträger
Darlehen 400.000 €, bereitstellungsfreie Zeit 6 Monate, Bereitstellungszins 0,25 % pro Monat. Auszahlungen nach Baufortschritt: Monat 1: 120.000 €, Monat 5: 112.000 €, Monat 9: 84.000 €, Monat 12: 56.000 €, Monat 16: 28.000 €.
| Monat | noch nicht abgerufen | Bereitstellungszins |
|---|---|---|
| 1 bis 6 | bereitstellungsfrei | 0,00 € |
| 7 bis 9 | 168.000 € | je 420,00 € |
| 10 bis 12 | 84.000 € | je 210,00 € |
| 13 bis 16 | 28.000 € | je 70,00 € |
| Summe | 2.170,00 € |
Die freie Zeit wirkt stark: Bei 12 bereitstellungsfreien Monaten fallen nur 280 € an, bei 3 Monaten 3.990 €. Wer vom Bauträger kauft, sollte die freie Zeit deshalb an die realistische Bauzeit anpassen, nicht an die Wunschbauzeit.
Auszahlungen nach MaBV: warum Bereitstellungszinsen entstehen
Beim Bauträgervertrag zahlt der Käufer nicht auf einmal, sondern in höchstens sieben Raten nach Bautenstand (§ 3 Abs. 2 MaBV). Zwischen erster und letzter Rate vergehen oft 12 bis 24 Monate. In dieser Zeit ist ein Teil des Darlehens zugesagt, aber noch nicht ausgezahlt. Welche Rate wann fällig wird, rechnen Sie mit dem MaBV-Raten-Rechner; den Ablauf erklärt der Beitrag MaBV-Zahlungsplan.
| Bereitstellungsfreie Zeit | Zins pro Monat | Bereitstellungszinsen |
|---|---|---|
| 3 Monate | 0,25 % | 3.990,00 € |
| 6 Monate | 0,25 % | 2.170,00 € |
| 12 Monate | 0,25 % | 280,00 € |
Bereitstellungszinsen senken
- Bereitstellungsfreie Zeit vor Vertragsschluss verhandeln, beim Neubau möglichst passend zur Bauzeit.
- Eigenkapital zuerst einsetzen, damit das Darlehen später abgerufen wird.
- Darlehen nicht zu früh abschließen, aber den Kaufvertrag und die Fälligkeit der ersten Rate im Blick behalten.
- Den Zahlungsplan des Bauträgers und den Bauzeitenplan anfordern und Verzögerungen früh an die Bank melden.
Auszahlungen und Zinsen über die Bauzeit fortschreiben können Sie mit der Bereitstellungszinsen Vorlage; die übrigen Erwerbskosten ermitteln Sie mit dem Rechner Kaufnebenkosten berechnen.
Typische Fehler bei der Berechnung
- Bereitstellungsfreie Zeit ab Baubeginn statt ab Darlehenszusage gerechnet: Maßgeblich ist der Darlehensvertrag.
- Monatszins mit Jahreszins verwechselt: 0,25 % pro Monat sind 3 % im Jahr.
- Bauverzögerungen nicht eingeplant; jede Verschiebung der letzten Raten verlängert die Zinszeit.
- Auszahlungen summiert, die nicht zum Darlehensbetrag passen, etwa weil Eigenkapital eingeplant wurde.