Wozu ein Schlüsselübergabeprotokoll?
Mit der Schlüsselübergabe geht in der Praxis der Besitz an einer Wohnung oder einem Haus über. Das Schlüsselübergabeprotokoll beweist, wann welche Schlüssel an wen übergeben wurden. Fehlt später ein Schlüssel einer Schließanlage, lässt sich mit dem Protokoll klären, wer ihn erhalten hat und wer für Austauschkosten aufkommt. Auf der Baustelle dokumentiert es außerdem, welche Firma welche Bauschlüssel hat und bis wann sie zurückzugeben sind.
Schlüsselübergabe beim Bauträger: rechtlicher Rahmen
Beim Bauträgervertrag erfolgt die Schlüsselübergabe in der Regel nach der Abnahme des Sondereigentums und gegen Zahlung der fälligen Raten. Nach § 3 Abs. 2 MaBV wird die Rate nach Bezugsfertigkeit Zug um Zug gegen Besitzübergabe fällig. Der Bauträger darf die Schlüssel also zurückhalten, bis diese Rate gezahlt ist, muss sie aber gegen Zahlung herausgeben. Mit der Übergabe gehen Nutzen und Lasten über, wie im notariellen Vertrag geregelt. Die Abnahme selbst halten Sie mit der Wohnungsübergabe Checkliste oder dem Übergabeprotokoll fest.
| Anlass | Typischer Zeitpunkt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Übergabe an Käufer | nach Abnahme und Zahlung der Bezugsfertigkeitsrate | Bauzylinder gegen endgültige Zylinder getauscht, Sicherungskarte übergeben |
| Übergabe an Mieter | bei Mietbeginn | Anzahl genau erfassen, Rückgabe nach § 546 BGB bei Mietende |
| Ausgabe an Firmen | während der Bauzeit | Rückgabedatum, nur Bauschließung ausgeben |
| Rückgabe nach Bauende | vor der Übergabe an Erwerber | alle Bauschlüssel vollständig zurück |
Schließanlage, Sicherungskarte und Bauzylinder
In Mehrfamilienhäusern ist eine Schließanlage üblich: Ein Wohnungsschlüssel öffnet auch Haustür, Keller, Müllraum und Briefkasten. Nachschlüssel gibt es meist nur gegen Vorlage der Sicherungskarte. Während der Bauzeit werden oft Bauzylinder eingesetzt, damit Firmen Zugang haben. Diese werden vor der Übergabe gegen die endgültigen Zylinder getauscht. Halten Sie den Tausch im Protokoll fest, damit der Erwerber weiß, dass keine Bauschlüssel mehr schließen.
Schlüsselübergabe an Mieter
Vermietet ein Bauträger oder Investor die fertigen Einheiten, gilt dasselbe Vorgehen. Bei Mietende muss der Mieter die Mietsache und damit alle Schlüssel zurückgeben (§ 546 BGB). Nur wenn die Anzahl bei Mietbeginn genau quittiert ist, lässt sich bei der Rückgabe feststellen, ob ein Schlüssel fehlt. Notieren Sie auch selbst angefertigte Nachschlüssel, sofern der Mieter welche mit Zustimmung machen lässt.
Typische Fehler bei der Schlüsselübergabe
- Nur die Gesamtzahl notiert statt jede Schlüsselart mit Nummer: Bei einem Verlust ist dann unklar, welcher Zylinder betroffen ist.
- Handsender für Tiefgarage und Transponder vergessen.
- Bauzylinder nicht getauscht, sodass ehemalige Firmen noch Zugang haben.
- Schlüssel vor Zahlung der fälligen Rate übergeben, ohne das abzusprechen.
- Kein Protokoll bei der Ausgabe an Firmen geführt und Bauschlüssel nicht zurückgefordert.
- Keine Vereinbarung zu Kosten bei Verlust getroffen.
