Die Kostengruppen der DIN 276 gliedern die Kosten eines Bauprojekts einheitlich in acht Hauptgruppen von KG 100 (Grundstück) bis KG 800 (Finanzierung), die sich in eine 2. und 3. Ebene unterteilen. Maßgeblich ist die Fassung DIN 276:2018-12.
Wofür braucht man die Kostengruppen der DIN 276?
Die DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ sorgt dafür, dass Kostenermittlungen vergleichbar sind: vom Kostenrahmen über Kostenschätzung und Kostenberechnung bis zur Kostenfeststellung. Die HOAI verweist für die anrechenbaren Kosten auf die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (§ 4 Abs. 1 HOAI); für die Kostenplanung gilt heute die Fassung DIN 276:2018-12. Mit der Fassung 2018 wurden die früheren Teile für Hochbau und Ingenieurbau zusammengeführt und die Finanzierung als eigene KG 800 ausgewiesen.
Kostengruppen DIN 276: 1. Ebene
| KG | Bezeichnung | Beispiele |
|---|---|---|
| 100 | Grundstück | Kaufpreis, Notar, Grunderwerbsteuer |
| 200 | Vorbereitende Maßnahmen | Abbruch, Erschließung, Ausgleichsabgaben |
| 300 | Bauwerk – Baukonstruktionen | Rohbau, Fassade, Dach, Innenausbau |
| 400 | Bauwerk – Technische Anlagen | Heizung, Sanitär, Lüftung, Elektro, Aufzug |
| 500 | Außenanlagen und Freiflächen | Wege, Stellplätze, Grünflächen, Einfriedung |
| 600 | Ausstattung und Kunstwerke | Möbel, Küchen in Sonderfällen, Beschilderung, Kunst |
| 700 | Baunebenkosten | Planung, Projektsteuerung, Gutachten, Gebühren |
| 800 | Finanzierung | Bereitstellungszinsen, Bauzeitzinsen, Bürgschaftsgebühren |
Kostengruppen DIN 276: 2. Ebene
| KG | Bezeichnung |
|---|---|
| 110 / 120 / 130 / 190 | Grundstückswert / Grundstücksnebenkosten / Rechte Dritter / Sonstiges zur KG 100 |
| 210 / 220 / 230 | Herrichten / Öffentliche Erschließung / Nichtöffentliche Erschließung |
| 240 / 250 / 290 | Ausgleichsmaßnahmen und -abgaben / Übergangsmaßnahmen / Sonstiges zur KG 200 |
| 310 / 320 / 330 | Baugrube, Erdbau / Gründung, Unterbau / Außenwände, vertikale Baukonstruktionen außen |
| 340 / 350 / 360 | Innenwände, vertikale Baukonstruktionen innen / Decken, horizontale Baukonstruktionen / Dächer |
| 370 / 380 / 390 | Infrastrukturanlagen / Baukonstruktive Einbauten / Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen |
| 410 / 420 / 430 | Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen / Wärmeversorgungsanlagen / Raumlufttechnische Anlagen |
| 440 / 450 | Elektrische Anlagen / Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen |
| 460 / 470 | Förderanlagen / Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen |
| 480 / 490 | Gebäude- und Anlagenautomation / Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen |
| 510 / 520 / 530 | Erdbau / Gründung, Unterbau / Oberbau, Deckschichten |
| 540 / 550 / 560 | Baukonstruktionen / Technische Anlagen / Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen |
| 570 / 580 / 590 | Vegetationsflächen / Wasserflächen / Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen |
| 610 / 620 / 630 | Allgemeine Ausstattung / Besondere Ausstattung / Informationstechnische Ausstattung |
| 640 / 690 | Künstlerische Ausstattung / Sonstige Ausstattung |
| 710 / 720 / 730 / 740 | Bauherrenaufgaben / Vorbereitung der Objektplanung / Objektplanung / Fachplanung |
| 750 / 760 / 790 | Künstlerische Leistungen / Allgemeine Baunebenkosten / Sonstige Baunebenkosten |
| 810 / 820 / 830 | Finanzierungsnebenkosten / Fremdkapitalzinsen / Eigenkapitalzinsen |
| 840 / 890 | Bürgschaften / Sonstige Finanzierungskosten |
Welche Ebene in welcher Kostenermittlung?
| Kostenermittlung | Mindestgliederung |
|---|---|
| Kostenrahmen | 1. Ebene, Bauwerkskosten gesondert |
| Kostenschätzung | 2. Ebene |
| Kostenberechnung | 3. Ebene |
| Kostenvoranschlag | 3. Ebene, zusätzlich nach Vergabeeinheiten |
| Kostenanschlag | nach Vergabeeinheiten (Aufträge, Angebote) |
| Kostenfeststellung | 3. Ebene, bezogen auf abgerechnete Kosten |
Die Unterschiede der Stufen erklärt der Eintrag Kostenschätzung und Kostenberechnung. Eine vollständige Liste bis zur 3. Ebene enthält der Artikel Kostengruppen DIN 276 Liste. Zum Ausfüllen nach Kostengruppen eignet sich die Kostenberechnung DIN 276 Vorlage.
Typische Fehler bei der Zuordnung
- Baustelleneinrichtung falsch verbucht: Sie gehört je nach Bezug zu den Baukonstruktionen bzw. technischen Anlagen (KG 390 bzw. 490), nicht zu den Baunebenkosten.
- Finanzierungskosten in KG 700: Seit 2018 gehören sie in KG 800.
- Alte und neue Fassung gemischt: Bezeichnungen der 2. Ebene haben sich 2018 teils geändert.
- Brutto und netto vermischt: Die Umsatzsteuer ist einheitlich auszuweisen oder wegzulassen.