Die Baustelleneinrichtung umfasst alle Anlagen, Geräte, Unterkünfte und Flächen, die für die Ausführung eines Bauvorhabens vorübergehend benötigt werden, etwa Kran, Bauzaun, Container, Baustrom, Bauwasser, Lager- und Verkehrsflächen. Sie wird vor Baubeginn geplant, im Baustelleneinrichtungsplan dargestellt und nach Fertigstellung wieder geräumt.
Was gehört zur Baustelleneinrichtung?
Zur Baustelleneinrichtung zählt alles, was nicht dauerhaft im Bauwerk verbleibt, aber für die Ausführung gebraucht wird. Welche Elemente nötig sind, hängt von Größe, Lage und Bauverfahren ab. Eine innerstädtische Baulücke braucht andere Lösungen als ein Wohnquartier auf der grünen Wiese.
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Sicherung und Verkehr | Bauzaun, Tore, Beschilderung, Zufahrten, Verkehrssicherung im öffentlichen Raum |
| Hebe- und Transportgeräte | Turmdrehkran, Mobilkran, Bauaufzug, Stapler |
| Versorgung | Baustromverteiler, Bauwasser, Abwasser, Beleuchtung, gegebenenfalls Internet |
| Unterkünfte und Sanitär | Aufenthalts- und Umkleidecontainer, Toiletten, Waschgelegenheit, Erste-Hilfe-Einrichtung |
| Büro | Bauleitungscontainer, Besprechungsraum, Planablage |
| Lager und Flächen | Materiallager, Fertigteillager, Biegeplatz, Containerstellplätze für Abfall |
| Gerüste und Schutz | Fassadengerüst, Schutzgerüste, Absturzsicherungen |
Für Unterkünfte, Sanitärräume und Erste Hilfe gelten die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und der zugehörigen Technischen Regeln. Für die Abstimmung des Arbeitsschutzes zwischen mehreren Firmen ist bei größeren Baustellen der SiGe-Plan maßgeblich.
Der Baustelleneinrichtungsplan
Der Baustelleneinrichtungsplan (BE-Plan) ist ein Lageplan, in dem alle Einrichtungen maßstäblich eingetragen sind. Er wird meist von der Bauleitung des Hauptunternehmers erstellt und mit Bauherr, Behörden und Nachbarn abgestimmt. Ein brauchbarer BE-Plan enthält:
- Grundstücksgrenzen, Baukörper, Baugrube mit Böschungen oder Verbau
- Kranstandort mit Schwenkbereich und Überschwenkverbot über Nachbargrundstücke oder Straßen
- Zufahrten, Fahrwege, Wendemöglichkeiten und Anlieferzonen
- Container, Toiletten, Lagerflächen und Abfallstellplätze
- Anschlusspunkte für Baustrom und Bauwasser
- Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscher, Sammelplatz
- Bauphasen, wenn sich die Einrichtung im Lauf der Bauzeit ändert
Was vor Baubeginn bereitstehen und abgestimmt sein muss, fasst die Baustelleneinrichtung Checkliste zum Abhaken zusammen.
Kosten der Baustelleneinrichtung
Eine allgemein gültige Prozentzahl für die Kosten der Baustelleneinrichtung gibt es nicht. Der Anteil an den Baukosten hängt stark von Bauzeit, Kranbedarf, Platzverhältnissen und Vorhaltedauer ab. In der Kostenplanung nach DIN 276 erscheinen die Kosten in der Kostengruppe 391 Baustelleneinrichtung. In der Kalkulation eines Unternehmens werden sie entweder als eigene Positionen im Leistungsverzeichnis ausgewiesen oder als Teil der Baustellengemeinkosten auf die Einheitspreise umgelegt.
| Kostenart | Ansatz | Betrag |
|---|---|---|
| Einmalige Kosten | Auf- und Abbau Kran, Zaun, Container, Anschlüsse | 18.000 € |
| Zeitabhängige Kosten | 12 Monate × 4.500 € Vorhaltung und Miete | 54.000 € |
| Betriebskosten | Strom, Wasser, Reinigung, 12 Monate × 800 € | 9.600 € |
| Summe | bei angenommenen Baukosten von 2.000.000 € netto | 81.600 € (rund 4 %) |
Das Beispiel zeigt die Logik: Der größte Block sind meist die zeitabhängigen Kosten. Verlängert sich die Bauzeit, steigen sie mit. Deshalb ist eine dokumentierte Behinderungsanzeige wichtig, wenn Verzögerungen aus dem Bereich des Auftraggebers kommen.
Baustelleneinrichtung in der VOB/C
Nach der ATV DIN 18299 (VOB/C), Abschnitt 4.1, gehört das Einrichten und Räumen der Baustelle grundsätzlich zu den Nebenleistungen, die ohne eigene Position mit den Einheitspreisen vergütet sind. Haben diese Kosten erhebliches Gewicht, sollen sie nach Abschnitt 0.4.1 als eigene Position ausgeschrieben werden. Prüfen Sie daher im Leistungsverzeichnis, ob es Positionen für Einrichten, Vorhalten und Räumen gibt.