Baulexikon

SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Der SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) ist ein nach § 2 Abs. 3 Baustellenverordnung erforderlicher Plan, der die für eine Baustelle geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und die besonderen Schutzmaßnahmen für gefährliche Arbeiten festhält. Er ist vor Einrichtung der Baustelle zu erstellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten anfallen.

Wann ist ein SiGe-Plan Pflicht?

Die Pflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung (BaustellV). Verantwortlich ist der Bauherr oder ein von ihm nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter. Ein SiGe-Plan ist erforderlich, wenn auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden und zusätzlich eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:

  • Für die Baustelle ist eine Vorankündigung zu übermitteln, also voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten oder mehr als 500 Personentage, oder
  • es werden besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt.
Besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV (Auszug)
Nr.Arbeit
1Gefahr des Verschüttetwerdens in Baugruben oder Gräben über 5 m Tiefe oder Absturz aus mehr als 7 m Höhe
2Exposition gegenüber bestimmten biologischen Arbeitsstoffen oder gefährlichen Stoffen, z. B. krebserzeugenden der Kategorie 1A oder 1B
4Arbeiten in weniger als 5 m Abstand von Hochspannungsleitungen
6Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau
9Arbeiten mit Sprengstoff oder Sprengschnüren
10Auf- oder Abbau von Massivbauelementen, wenn dafür kraftbetriebene Hebe- oder Versetzgeräte nötig sind

Gerade Nr. 1 und Nr. 10 treffen im Hochbau häufig zu: Ein Mehrfamilienhaus mit Fertigteiltreppen, die per Kran versetzt werden, und mehreren Firmen auf der Baustelle braucht in der Regel einen SiGe-Plan, auch wenn es unter den Schwellen der Vorankündigung bleibt.

SiGe-Plan und SiGeKo

Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, ist nach § 3 Abs. 1 BaustellV ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen, der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo). Der Bauherr kann die Aufgabe auch selbst übernehmen, wenn er die Eignung hat. Der Koordinator hat in der Planungsphase den SiGe-Plan auszuarbeiten oder ausarbeiten zu lassen und eine Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenzustellen. Während der Ausführung passt er den Plan bei Änderungen an. Der Bauherr wird durch die Beauftragung nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs. 1a). Mehr dazu im Artikel SiGeKo und Baustellenverordnung.

Inhalt des SiGe-Plans

Nach § 2 Abs. 3 BaustellV muss der Plan die für die Baustelle anzuwendenden Arbeitsschutzbestimmungen erkennen lassen und besondere Maßnahmen für die Arbeiten nach Anhang II enthalten. Näheres regeln die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB), insbesondere RAB 31. In der Praxis bewährt sich eine Darstellung nach Gewerken und Bauablauf:

SpalteBeispiel
Bauabschnitt / VorgangRohbau 2. OG, Montage Filigrandecken
Gewerk / FirmaRohbau, Fertigteilwerk, Kranführer
GefährdungAbsturz an Deckenrändern, schwebende Lasten
MaßnahmeSeitenschutz vor Verlegebeginn, Absperrung im Schwenkbereich
Gemeinsam genutzte EinrichtungFassadengerüst, Kran, Treppenturm
Verantwortlich / TerminRohbaufirma, vor Beginn der Montage
⚠️ Typische Fehler
Der SiGe-Plan wird als Formular erstellt und danach nicht mehr fortgeschrieben, nicht an alle Firmen verteilt oder erst nach Baubeginn aufgestellt. Ein Plan, der den tatsächlichen Bauablauf nicht abbildet, schützt niemanden und hilft auch im Schadensfall nicht.

Grundlage für einen aktuellen SiGe-Plan ist ein gepflegter Bauablaufplan und eine durchdachte Baustelleneinrichtung.

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Verwandte Begriffe
Vorankündigung (Baustellenverordnung)BaustelleneinrichtungBauüberwachungPolierOberbauleiter🏢 Software für Bauträger →🦺 Software für Bauleiter →📐 Software für Architekten →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu SiGe-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)

Wann braucht man einen SiGe-Plan?

Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden und entweder eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV ausgeführt werden.

Wer erstellt den SiGe-Plan?

Verantwortlich ist der Bauherr. In der Regel arbeitet der von ihm bestellte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) den Plan aus oder lässt ihn ausarbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen SiGe-Plan und SiGeKo-Plan?

Es gibt keinen. SiGeKo-Plan ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für den SiGe-Plan, weil ihn meist der SiGeKo erstellt.

Wann muss der SiGe-Plan vorliegen?

Vor Einrichtung der Baustelle. Er ist während der Ausführung fortzuschreiben, wenn sich der Ablauf ändert.

Ist ein SiGe-Plan beim Einfamilienhaus nötig?

Wenn mehrere Firmen tätig sind und besonders gefährliche Arbeiten anfallen, zum Beispiel Kranmontage schwerer Fertigteile, ja. Eine Koordination ist bereits bei mehreren Arbeitgebern erforderlich.