Der Polier ist die Führungskraft der gewerblichen Mitarbeiter auf der Baustelle: Er organisiert die tägliche Ausführung, setzt die Pläne um, führt Kolonnen und Nachunternehmer vor Ort und achtet auf Qualität und Arbeitsschutz. Der anerkannte Fortbildungsabschluss heißt Geprüfter Polier bzw. Geprüfte Polierin.
Aufgaben des Poliers
Der Polier ist das Bindeglied zwischen Bauleitung und Baustelle. Während der Bauleiter Verträge, Kosten und Termine im Blick hat und oft mehrere Baustellen betreut, ist der Polier täglich vor Ort und sorgt dafür, dass gebaut wird, was geplant ist.
- Arbeitsvorbereitung: Pläne lesen, Arbeitsabläufe und Material- und Geräteeinsatz planen
- Personalführung: Einteilung der Kolonnen, Anleitung von Facharbeitern, Auszubildenden und Helfern
- Koordination mit Nachunternehmern und anderen Gewerken vor Ort
- Qualitätskontrolle: Maße, Einbau, Abdichtung, Bewehrung vor dem Betonieren
- Arbeitsschutz: Unterweisungen, Gerüste, Absturzsicherungen, Ordnung auf der Baustelle
- Dokumentation: Bautagesberichte, Stundenzettel, Lieferscheine, Fotos, Behinderungen
- Aufmaß und Mitwirkung bei der Abrechnung
Polier und Bauleiter: Abgrenzung
| Merkmal | Vorarbeiter | Polier | Bauleiter |
|---|---|---|---|
| Führungsspanne | Eine Kolonne | Alle gewerblichen Kräfte einer Baustelle | Eine oder mehrere Baustellen |
| Schwerpunkt | Mitarbeit und Anleitung | Ausführung, Ablauf, Qualität vor Ort | Vertrag, Kosten, Termine, Abrechnung |
| Präsenz | Ständig mitarbeitend | Ständig vor Ort, überwiegend leitend | Regelmäßig vor Ort, viel Büroarbeit |
| Qualifikation | Facharbeiter mit Erfahrung | Werkpolier oder Geprüfter Polier | Studium, Techniker oder Meister |
Mehrere Baustellen und Bauleiter führt dann der Oberbauleiter. Die Aufgaben der Bauleitung beschreibt der Artikel Bauleiter-Aufgaben.
Ausbildung: vom Werkpolier zum Geprüften Polier
Polier ist kein Ausbildungsberuf, sondern eine Aufstiegsfortbildung. Die Prüfung zum Geprüften Polier / zur Geprüften Polierin regelt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Polier und Geprüfte Polierin (PolierPrV) von 2012. Die Prüfung soll nachweisen, dass man Bauprozesse im Hoch- oder Tiefbau organisieren und überwachen und Fach- und Führungsaufgaben übernehmen kann.
| Vorbildung | Berufspraxis |
|---|---|
| Abschluss in einem bauwirtschaftlichen Ausbildungsberuf | mindestens fünf Jahre einschlägig (Ausbildungszeit wird angerechnet) |
| Abschluss in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf | mindestens sechs Jahre einschlägig (Ausbildungszeit wird angerechnet) |
| Ohne Berufsabschluss | mindestens sechs Jahre einschlägig |
Die Berufspraxis muss wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Poliers haben und die Qualifikationen eines Werkpoliers umfassen oder gleichwertig sein. Der Werkpolier ist damit die Vorstufe: Er wird in der Regel über Lehrgänge der Bauwirtschaft und Kammern qualifiziert. Die Prüfung zum Geprüften Polier nimmt die zuständige Stelle ab, in der Regel die Industrie- und Handelskammer.
Polier im Tarifvertrag
Im Bauhauptgewerbe sind Poliere in der Regel Angestellte und werden nach dem Rahmentarifvertrag für die Angestellten und Poliere des Baugewerbes (RTV Angestellte) eingruppiert. Die Gehaltsgruppen und Beträge ergeben sich aus dem jeweils geltenden Gehaltstarifvertrag.
Für die Baustellenorganisation arbeitet der Polier eng mit der Baustelleneinrichtung und dem SiGe-Plan zusammen; bei Fahrten zu wechselnden Baustellen sind die tariflichen Regeln zum Wegegeld relevant. Seine Tagesberichte sind eine wichtige Grundlage, wenn eine Behinderungsanzeige belegt werden muss.