Baulexikon

Wegegeld (Handwerk und Bau) – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Wegegeld ist ein Sammelbegriff für Geld, das für den Weg zur Arbeitsstelle gezahlt wird. Im Handwerk meint er meist die Anfahrtspauschale oder Fahrtkosten, die der Betrieb dem Kunden berechnet; im Bauhauptgewerbe die tariflichen Leistungen an Beschäftigte nach § 7 BRTV Bau, also Fahrtkostenabgeltung, Wegezeitentschädigung und Verpflegungszuschuss.

Zwei Bedeutungen von Wegegeld

Wer nach Wegegeld sucht, meint meistens eine von zwei Fragen: Was darf ein Handwerker dem Kunden für die Anfahrt berechnen? Und was steht Beschäftigten im Bau tariflich zu, wenn sie zu wechselnden Baustellen fahren? Beide Fragen haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen.

PerspektiveBegriffGrundlage
Betrieb gegenüber KundeAnfahrtspauschale, Fahrtkosten, Wegezeit auf der RechnungVertrag bzw. Angebot, Preisangabenverordnung
Arbeitgeber gegenüber Beschäftigten im BauFahrtkostenabgeltung, Wegezeitentschädigung, Verpflegungszuschuss§ 7 Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV)
Andere HandwerkeJe nach Tarifvertrag (z. B. Elektro, SHK), sonst ArbeitsvertragBranchen- oder Haustarif

Wegegeld auf der Handwerkerrechnung

Ein Handwerksbetrieb darf Anfahrt und Fahrtzeit berechnen, wenn das vereinbart ist, etwa im Angebot, im Auftrag oder durch einen deutlichen Hinweis in der Preisliste. Üblich sind eine Anfahrtspauschale (pauschal oder nach Entfernungszonen), ein Kilometersatz oder die Abrechnung der Fahrtzeit als Arbeitszeit. Gegenüber Verbrauchern müssen Preise nach der Preisangabenverordnung als Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben werden.

  • Die Anfahrt einmal je Einsatz abrechnen, nicht je Mitarbeiter, wenn alle gemeinsam fahren.
  • Fahrten zum Großhandel während des Auftrags nur berechnen, wenn das vereinbart ist.
  • Bei Pauschalpreisen ist die Anfahrt meist schon enthalten.
  • Auf der Rechnung gehören Anfahrt und Fahrtzeit zu den Arbeitskosten, die für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG relevant sind.

Mehr zu den Lohnanteilen erläutert der Artikel Lohnkosten auf der Rechnung nach § 35a.

Wegegeld nach Tarif Bau (BRTV)

Für gewerbliche Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe regelt § 7 BRTV Bau die Leistungen bei Arbeiten außerhalb des Betriebs. Der BRTV ist allgemeinverbindlich und gilt damit auch für Betriebe ohne Tarifbindung, die unter seinen Geltungsbereich fallen. Seit 2023 enthält er zusätzlich eine Wegezeitentschädigung.

Leistungen nach § 7 BRTV (vereinfachte Übersicht)
LeistungVoraussetzungHöhe
FahrtkostenabgeltungTägliche Heimfahrt, Baustelle mindestens 10 km von der Wohnung, eigener Pkw0,20 € je gefahrenem Kilometer; bei öffentlichen Verkehrsmitteln die notwendigen Kosten
Wegezeitentschädigung (tägliche Heimfahrt)Je Arbeitstag, gestaffelt nach Entfernung Betrieb–BaustelleSeit 2024: 7 € bis 50 km, 8 € bis 75 km, 9 € darüber
Wegezeitentschädigung (Fernbaustelle)Ohne tägliche Heimfahrt, je angeordneter An- oder Abreise9 € bis 200 km, 18 € bis 300 km, 27 € bis 400 km, 39 € darüber
VerpflegungszuschussAbhängig von Abwesenheit und ÜbernachtungBeträge laut aktuellem BRTV
⚠️ Beträge prüfen
Die Beträge können sich mit jeder Tarifrunde ändern. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des BRTV, die Sie bei den Tarifvertragsparteien (ZDB, HDB, IG BAU) oder der Innung erhalten. Die Werte oben dienen nur der Orientierung, Stand Oktober 2026.

Wegezeit ist nicht automatisch Arbeitszeit

Die tägliche Fahrt von der Wohnung zur Baustelle ist arbeitsrechtlich in der Regel keine Arbeitszeit. Anders ist es, wenn Beschäftigte zuerst zum Betrieb kommen und von dort im Firmenfahrzeug zur Baustelle fahren oder wenn der Arbeitgeber die Fahrt anordnet und sie Teil der Arbeitsleistung ist. Für eine korrekte Lohnabrechnung sollten Fahrt- und Arbeitszeiten getrennt erfasst werden, zum Beispiel im Stundenzettel.

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So hilft BauDock
In der BauDock-Zeiterfassung stempeln Mitarbeiter am Handy je Projekt, mit Pausen; daraus entstehen Stundenzettel für die Lohnabrechnung.

Für die Kalkulation von Angeboten gehören Fahrt- und Wegekosten in die Lohnzusatzkosten bzw. Baustellengemeinkosten. Wie Sie sie im Angebot sauber ausweisen, zeigt der Artikel Angebot schreiben im Handwerk mit dem Angebotsmuster für Handwerker.

Verwandte Begriffe
Schlechtwettergeld (Saison-Kurzarbeitergeld)PolierBaustelleneinrichtungWerkvertrag und Bauvertrag🔨 Software für Handwerker →🦺 Software für Bauleiter →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Wegegeld (Handwerk und Bau)

Darf ein Handwerker Wegegeld berechnen?

Ja, wenn Anfahrtskosten oder Fahrtzeit vereinbart sind, etwa im Angebot oder in einer vorab bekannt gemachten Preisliste. Ohne Vereinbarung kann es Streit geben.

Wie hoch ist das Wegegeld im Baugewerbe?

Der BRTV Bau sieht eine Fahrtkostenabgeltung von 0,20 € je Kilometer mit eigenem Pkw und eine nach Entfernung gestaffelte Wegezeitentschädigung vor. Die aktuellen Beträge stehen in der geltenden Fassung des BRTV.

Ist die Anfahrtspauschale nach § 35a EStG absetzbar?

Anfahrts- und Fahrtkosten zählen zu den begünstigten Arbeitskosten, wenn sie auf der Rechnung ausgewiesen und unbar bezahlt werden. Materialkosten sind nicht begünstigt.

Gilt der BRTV Bau auch ohne Tarifbindung?

Der BRTV ist allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt daher für alle Betriebe, die unter seinen fachlichen Geltungsbereich fallen, auch ohne Verbandsmitgliedschaft.

Ist die Fahrt zur Baustelle Arbeitszeit?

Die direkte Fahrt von der Wohnung zur Baustelle ist in der Regel keine Arbeitszeit. Fahrten vom Betrieb zur Baustelle im Firmenfahrzeug auf Anordnung des Arbeitgebers können dagegen Arbeitszeit sein.