Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist die in Positionen gegliederte Beschreibung der Bauleistung, die ein Auftraggeber ausschreibt und die Bieter mit Einheitspreisen anbieten. Jede Position enthält Ordnungszahl, Leistungstext, Menge und Einheit; mit Einheitspreis und Gesamtbetrag wird daraus das Angebot.
Wozu dient ein Leistungsverzeichnis im Bau?
Das Leistungsverzeichnis macht Angebote vergleichbar: Alle Bieter kalkulieren dieselben Positionen mit denselben Mengen. Nach der Vergabe wird das LV Vertragsbestandteil. Es legt fest, was geschuldet ist, und bildet beim Einheitspreisvertrag die Grundlage der Abrechnung nach tatsächlich ausgeführten Mengen. Bei öffentlichen Aufträgen regelt § 7b VOB/A die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis: Sie besteht in der Regel aus einer allgemeinen Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und einem in Teilleistungen gegliederten LV. Daneben gibt es die funktionale Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (§ 7c VOB/A).
Aufbau eines Leistungsverzeichnisses
- Vorbemerkungen: allgemeine und technische Vorbemerkungen, Baustellenverhältnisse, Zufahrten, Lagerflächen, besondere Anforderungen.
- Gliederung in Lose, Titel und Untertitel, meist nach Gewerken oder Bauabschnitten.
- Positionen mit Ordnungszahl (OZ), Kurztext, Langtext, Menge und Einheit.
- Preisspalten für Einheitspreis (EP) und Gesamtbetrag (GB), dazu Summen je Titel und das Angebotsende.
| OZ | Leistungstext (gekürzt) | Menge | Einheit | EP | GB |
|---|---|---|---|---|---|
| 02.01.0010 | Innenwandputz Kalk-Gips, einlagig, d = 15 mm, Q2, auf Mauerwerk | 840,00 | m² | …… | …… |
| 02.01.0020 | Zulage zu Pos. 0010 für Eckschutzschienen | 120,00 | m | …… | …… |
Positionsarten im LV
| Positionsart | Bedeutung |
|---|---|
| Normalposition | Wird ausgeführt und mit der angegebenen Menge kalkuliert. |
| Bedarfsposition (Eventualposition) | Wird nur bei Bedarf ausgeführt; nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A bei öffentlichen Aufträgen grundsätzlich nicht aufzunehmen. |
| Wahlposition (Alternativposition) | Statt einer Grundposition; der Auftraggeber entscheidet, welche ausgeführt wird. |
| Zulageposition | Mehrpreis zu einer Grundposition, z. B. für Erschwernisse. |
| Pauschalposition | Leistung zu einem Pauschalpreis, z. B. Baustelleneinrichtung. |
| Stundenlohnposition | Angehängte Stundenlohnarbeiten, nur im unbedingt erforderlichen Umfang. |
Standardleistungsbuch (STLB-Bau) und GAEB
Damit Leistungstexte einheitlich und vollständig sind, nutzen viele Planer das Standardleistungsbuch für das Bauwesen (STLB-Bau). Es liefert normgerechte, auf die VOB/C abgestimmte Textbausteine je Leistungsbereich. Ausgetauscht wird das LV in der Regel elektronisch im GAEB-Format (GAEB DA XML): X83 für die Angebotsaufforderung, X84 für die Angebotsabgabe, X86 für den Auftrag. So lassen sich Angebote ohne Abtippen in die Kalkulation übernehmen und auswerten. Mehr dazu im Artikel GAEB-Format.
Typische Fehler im Leistungsverzeichnis
- Mengen geschätzt statt ermittelt: Große Mengenabweichungen führen beim VOB-Vertrag zu Preisanpassungen nach § 2 Abs. 3 VOB/B.
- Unklare Leistungstexte: Mehrdeutigkeiten gehen oft zulasten des Ausschreibenden und enden als Nachtrag.
- Fehlende Nebenleistungen und Besondere Leistungen: Was nach VOB/C eine Besondere Leistung ist, braucht eine eigene Position.
- Zu viele Bedarfspositionen: Sie verzerren den Preisvergleich.
- Vorbemerkungen widersprechen den Positionen: Dann ist die Auslegung im Streitfall offen.
Wie Sie ein LV Schritt für Schritt aufstellen, zeigt der Artikel Leistungsverzeichnis erstellen; eine Vorlage für das Leistungsverzeichnis gibt es zum Herunterladen.