Ein Leistungsverzeichnis erstellen heißt, die geforderte Bauleistung in einzelne, nummerierte Positionen mit Kurztext, Langtext, Menge und Einheit zu zerlegen, sodass alle Bieter dasselbe verstehen und ihre Preise vergleichbar sind. Das LV ist der Kern der Leistungsbeschreibung nach § 7b VOB/A und später die Grundlage für Vertrag, Aufmaß und Abrechnung. Dieser Artikel zeigt den Aufbau eines LV am Bau, die Positionsarten, eine Beispielposition, die wichtigsten Regeln aus der VOB und den Austausch per GAEB-Datei.
- Das Leistungsverzeichnis (LV) gliedert die Bauleistung in Positionen mit Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge und Einheit; Bieter tragen Einheits- und Gesamtpreise ein.
- Nach § 7 VOB/A muss die Leistung eindeutig und erschöpfend beschrieben werden; dem Bieter darf kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden.
- Ein gutes LV besteht aus Vorbemerkungen und Positionen, gegliedert nach Gewerk, Bauteil oder Abschnitt.
- Mengen stammen aus der Massenermittlung; Fehler hier wirken sich direkt auf Vergabe und Nachträge aus.
- Für den digitalen Austausch ist GAEB DA XML Standard: X81 für das LV, X83 für die Angebotsaufforderung, X84 für das Angebot.
Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Das Leistungsverzeichnis ist eine strukturierte Liste aller Teilleistungen eines Auftrags. Zusammen mit der Baubeschreibung, den Plänen und den Vertragsbedingungen bildet es die Leistungsbeschreibung. Die VOB/A unterscheidet zwei Formen: die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (§ 7b VOB/A), bei der der Auftraggeber die Leistung im Detail vorgibt, und die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (§ 7c VOB/A), bei der der Bieter Teile der Planung selbst übernimmt. In Deutschland ist das LV der Regelfall. Eine Kurzdefinition finden Sie im Lexikon unter Leistungsverzeichnis.
Wer erstellt das LV? Bei Projekten mit Architekt gehört das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen zur Leistungsphase 6 der HOAI (Vorbereitung der Vergabe). Bauträger lassen LVs häufig vom Architekten oder der eigenen Bauleitung aufstellen. Handwerksbetriebe erhalten LVs meist zur Bepreisung, schreiben aber für Privatkunden oft selbst ein LV als Grundlage ihres Angebots.
Aufbau eines Leistungsverzeichnisses
| Teil | Inhalt | Hinweis |
|---|---|---|
| Deckblatt | Bauvorhaben, Auftraggeber, Gewerk, Datum, Version, Abgabefrist | Eindeutige Bezeichnung verhindert Verwechslungen bei mehreren Losen |
| Allgemeine Vorbemerkungen | Projektbeschreibung, Baustellenverhältnisse, Zufahrt, Lagerflächen, Strom und Wasser, Termine | Gilt für alle Positionen; nur Projektspezifisches, keine Wiederholung der VOB/C |
| Technische Vorbemerkungen | Qualitätsanforderungen, Normen, Prüfungen, Muster, Abrechnungsregeln | Bezieht sich auf das Gewerk |
| Gliederung | Titel und Untertitel, zum Beispiel nach Geschoss, Bauteil oder Leistungsbereich | Erleichtert Vergleich und Abrechnung |
| Positionen | Ordnungszahl, Kurztext, Langtext, Menge, Einheit, Einheitspreis, Gesamtpreis | Kern des LV |
| Zusammenstellung | Summen je Titel, Gesamtsumme netto, Umsatzsteuer, brutto | Wird vom Bieter ausgefüllt oder berechnet |
Ordnungszahl (OZ)
Jede Position erhält eine eindeutige Ordnungszahl, zum Beispiel 01.02.0030: Titel 01, Untertitel 02, Position 0030. Lassen Sie zwischen den Positionen Lücken (0010, 0020, 0030), damit Sie später Positionen einfügen können, ohne neu zu nummerieren. Die Struktur muss vor dem Export festgelegt sein, weil GAEB-Dateien sie fest übernehmen.
Kurztext und Langtext
Der Kurztext benennt die Leistung in einer Zeile und dient der Übersicht. Der Langtext beschreibt sie vollständig: Material, Abmessungen, Qualität, Ausführungsart, Ort und alle Nebenleistungen, die nicht ohnehin nach VOB/C dazugehören. Maßgeblich für den Vertrag ist der Langtext.
Menge und Einheit
Mengen werden in Abrechnungseinheiten angegeben: m, m², m³, Stück, kg, t, Stunde oder pauschal. Die Einheit muss zu den Abrechnungsregeln der jeweiligen ATV der VOB/C passen. Die Mengen ermitteln Sie aus Plänen; die Grundlagen beschreibt der Artikel Aufmaß erstellen. In der Massenermittlung von BauDock messen Sie Flächen, Längen und Umfänge direkt im PDF-Plan; der Rechenweg bleibt im Aufmaßblatt nachvollziehbar.
Positionsarten im LV
| Positionsart | Bedeutung | Verwendung |
|---|---|---|
| Normalposition | Leistung wird sicher ausgeführt und mit Menge × Einheitspreis abgerechnet | Regelfall |
| Bedarfsposition (Eventualposition) | Leistung wird nur bei Bedarf ausgeführt; Preis ohne Gesamtbetrag | Nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A grundsätzlich nicht aufnehmen |
| Wahlposition (Alternativposition) | Wird statt einer Grundposition ausgeführt, wenn der Auftraggeber das wählt | Sparsam einsetzen und Wahl in den Vorbemerkungen regeln |
| Grundposition | Position, zu der es eine Wahlposition gibt | Kennzeichnung im LV erforderlich |
| Zulageposition | Mehrpreis für eine Erschwernis gegenüber einer Grundleistung, zum Beispiel für Arbeiten über Kopf | Menge muss bestimmbar sein |
| Stundenlohnposition | Angehängte Stundenlohnarbeiten nach Aufwand | Nur im unbedingt erforderlichen Umfang (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A) |
| Pauschalposition | Leistung als Ganzes zu einem Pauschalpreis, zum Beispiel Baustelleneinrichtung | Leistungsumfang trotzdem genau beschreiben |
Leistungsverzeichnis Beispiel: eine Position
Das folgende Beispiel zeigt eine typische Position aus dem Gewerk Trockenbau. Es dient der Veranschaulichung; Material und Anforderungen müssen Sie an Ihr Projekt anpassen.
Eine vollständige Vorlage mit Vorbemerkungen, Titeln und Zusammenstellung finden Sie unter Leistungsverzeichnis-Vorlage.
Leistungsverzeichnis erstellen: Schritt für Schritt
- Grundlagen sammeln: Ausführungspläne, Baubeschreibung, Brandschutz- und Schallschutzkonzept, Statik, Bodengutachten, Terminplan.
- Vergabeeinheiten festlegen: welche Gewerke in welchem LV, wo liegen die Schnittstellen?
- Gliederung anlegen: Titel nach Bauablauf oder Bauteil, Ordnungszahlen festlegen.
- Vorbemerkungen schreiben: nur Projektspezifisches, keine allgemeinen Floskeln.
- Positionen formulieren: Langtexte vollständig, eine Leistung je Position, Nebenleistungen klären.
- Mengen ermitteln: aus Plänen messen, Rechenweg dokumentieren, Mengen nicht pauschal aufrunden.
- Kosten schätzen: eigenes bepreistes LV als Vergleichsmaßstab für die Angebote, wenn Sie später einen Preisspiegel erstellen.
- Prüfen: Vier-Augen-Prinzip, Abgleich mit Plänen und Schnittstellen zu anderen Gewerken.
- Versenden: als PDF und als GAEB-Datei, damit Bieter ihre Kalkulationsprogramme nutzen können.
Regeln aus der VOB für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen
Öffentliche Auftraggeber sind an die VOB/A gebunden. Private Auftraggeber nicht, aber die Regeln haben sich als Maßstab einer fairen und vergleichbaren Ausschreibung durchgesetzt. Bei Unklarheiten im LV legen Gerichte die Leistungsbeschreibung häufig zulasten des Verfassers aus.
- Eindeutig und erschöpfend beschreiben, sodass alle Bieter die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
- Kein ungewöhnliches Wagnis für Umstände, auf die der Bieter keinen Einfluss hat (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A).
- Bedarfspositionen grundsätzlich nicht aufnehmen, Stundenlohnarbeiten nur im unbedingt erforderlichen Umfang (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A).
- Produktneutral ausschreiben; Fabrikate nur ausnahmsweise mit dem Zusatz „oder gleichwertig“ (§ 7 Abs. 2 VOB/A).
- Abschnitt 0 der ATV in der VOB/C beachten: DIN 18299 und die gewerkespezifischen ATV enthalten Hinweise, was in der Leistungsbeschreibung anzugeben ist.
- Nebenleistungen und Besondere Leistungen unterscheiden: Nebenleistungen nach Abschnitt 4 der ATV gehören ohne Erwähnung zur Leistung; Besondere Leistungen müssen eigens beschrieben werden.
LV Bau digital: GAEB und Standardtexte
Der Gemeinsame Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) hat ein Austauschformat geschaffen, mit dem LVs ohne Abtippen zwischen Planer, Bauherr und Bieter wandern. Die aktuelle Form ist GAEB DA XML. Die Datenarten kennzeichnen den Zweck der Datei.
| Datenart | Zweck |
|---|---|
| X81 | Leistungsbeschreibung (LV ohne Preise) |
| X82 | Kostenanschlag |
| X83 | Angebotsaufforderung |
| X84 | Angebotsabgabe mit Preisen |
| X85 | Nebenangebot |
| X86 | Auftragserteilung |
Für die Texte selbst gibt es Standardleistungsbücher wie das STLB-Bau sowie Textsammlungen von Herstellern und Verbänden. Sie sparen Zeit und sorgen für einheitliche Formulierungen, ersetzen aber nicht die Anpassung an das Projekt. Wie das Format aufgebaut ist und welche Fehler beim Import vorkommen, erklärt der Artikel GAEB-Format.
Typische Fehler im Leistungsverzeichnis
- Mehrere Leistungen in einer Position: Abrechnung und Nachträge werden unübersichtlich.
- Langtext fehlt oder ist kopiert: Textbausteine aus anderen Projekten passen selten vollständig.
- Mengen geschätzt statt ermittelt: führt zu Mengenänderungen und Preisanpassungen nach § 2 Abs. 3 VOB/B.
- Schnittstellen offen: wer setzt die Zarge, wer schließt die Dämmung an, wer entsorgt?
- Fabrikat ohne Gleichwertigkeitszusatz: bei öffentlichen Aufträgen unzulässig.
- Vorbemerkungen überladen: zehn Seiten allgemeiner Text, den kein Bieter liest, und dazwischen eine wichtige Sonderregel.
- Nur PDF verschickt: Bieter müssen abtippen, das kostet Zeit und erzeugt Fehler.
Checkliste vor dem Versand
Die Kosten aus dem LV ordnen Sie für die Kostenplanung den Kostengruppen zu; eine vollständige Liste finden Sie im Artikel Kostengruppen DIN 276.

