Einen Preisspiegel erstellen heißt, mehrere Angebote zum selben Leistungsverzeichnis Position für Position nebeneinanderzustellen, rechnerisch zu prüfen und so das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln. Der Preisspiegel ist damit die Grundlage jeder Vergabeentscheidung: Er zeigt nicht nur, wer am günstigsten ist, sondern auch, wo Bieter auffällig hoch oder niedrig kalkuliert haben, wo Positionen fehlen und wo sich Nachträge anbahnen. Dieser Artikel erklärt den Aufbau, die Arbeitsschritte, ein Rechenbeispiel und die typischen Fehler beim Angebotsvergleich.
- Ein Preisspiegel stellt Angebote zum selben Leistungsverzeichnis positionsweise nebeneinander und macht Unterschiede bei Einheitspreisen, Summen und Nachlässen sichtbar.
- Vor dem Vergleich steht die Prüfung: Vollständigkeit, Rechenfehler, Nachlässe, Nebenangebote und Vorbehalte der Bieter.
- Bei öffentlichen Aufträgen gilt bei Rechenfehlern nach § 16c VOB/A in der Regel der Einheitspreis, nicht der Gesamtbetrag.
- Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste, nicht automatisch das billigste Angebot. Auffällig niedrige Preise sind aufzuklären.
- Für Architekten ist der Preisspiegel nach Einzelpositionen oder Teilleistungen eine Grundleistung der Leistungsphase 7 nach HOAI.
Was ist ein Preisspiegel?
Ein Preisspiegel (auch Angebotsspiegel oder Angebotsvergleich) ist eine Tabelle, in der die Angebote mehrerer Bieter auf dieselbe Ausschreibung zusammengeführt werden. In den Zeilen stehen die Positionen des Leistungsverzeichnisses mit Ordnungszahl, Kurztext, Menge und Einheit. In den Spalten stehen je Bieter Einheitspreis und Gesamtpreis. Am Ende folgen die Summen, Nachlässe, Skonti und die Angebotssumme netto und brutto.
Der Vergleich funktioniert nur, wenn alle Bieter auf dieselbe Leistungsbeschreibung angeboten haben. Deshalb ist ein sauber gegliedertes LV, idealerweise im GAEB-Format, die beste Vorbereitung. Wie Sie es aufbauen, beschreibt der Artikel Leistungsverzeichnis erstellen.
Preisspiegel erstellen: die Arbeitsschritte
- Angebote sammeln und registrieren: Eingangsdatum, Bieter, Angebotssumme, Bindefrist und Anlagen festhalten.
- Formal prüfen: Ist das Angebot vollständig, unterschrieben und fristgerecht? Fehlen geforderte Nachweise oder Preisangaben?
- Rechnerisch prüfen: Menge × Einheitspreis = Gesamtpreis je Position, Titelsummen, Gesamtsumme, Umsatzsteuer.
- Nachlässe und Skonto erfassen: pauschale Nachlässe, prozentuale Nachlässe und Skontobedingungen getrennt ausweisen.
- Positionen gegenüberstellen: Einheitspreise je Position nebeneinander, günstigsten Preis markieren, Mittelwert bilden.
- Auffälligkeiten markieren: Positionen, die stark vom Mittel abweichen, fehlende Preise, Bedarfs- und Wahlpositionen.
- Technisch prüfen: angebotene Fabrikate, Nebenangebote und Vorbehalte gegen die Ausschreibung prüfen.
- Aufklären und werten: Unklarheiten mit den Bietern klären, Ergebnis dokumentieren, Vergabevorschlag formulieren.
Am meisten Zeit kostet meist das Abtippen: Jedes Angebot hat einen anderen Aufbau, und die Preise müssen Position für Position in die Tabelle. In BauDock lesen Sie die Angebote der Bieter als PDF oder Foto ein und stellen sie in einer Tabelle gegenüber; Positionen, die ein Bieter nicht bepreist hat, fallen dabei sofort auf. Das Leistungsverzeichnis selbst erstellen Sie dort als Ausschreibung oder übernehmen es per GAEB-Import, siehe Software für Bauleiter.
Aufbau eines Preisspiegels: Spalten und Summen
| Spalte | Inhalt | Hinweis |
|---|---|---|
| OZ | Ordnungszahl der LV-Position | Gleiche Gliederung wie im LV |
| Kurztext | Bezeichnung der Leistung | Langtext bleibt im LV |
| Menge / Einheit | Vordersatz aus dem LV | Für alle Bieter identisch |
| EP je Bieter | Einheitspreis netto | Grundlage des Vergleichs |
| GP je Bieter | Menge × EP | Nachrechnen statt übernehmen |
| Min / Mittel | Günstigster EP, Durchschnitt | Hilft beim Erkennen von Ausreißern |
| Abweichung | EP gegenüber Mittel in % | Zum Beispiel ab ± 25 % markieren |
Unter den Positionen folgen die Titelsummen, die Angebotssumme netto, Nachlässe, die bereinigte Summe, die Umsatzsteuer und die Bruttosumme. Skonto wird gesondert ausgewiesen, weil es nur bei fristgerechter Zahlung greift. Ob ein angebotenes Skonto in die Wertung einfließen darf, hängt von den Ausschreibungsbedingungen ab; mehr dazu im Lexikon unter Skonto am Bau.
Beispiel: Preisspiegel mit drei Bietern
Das folgende Beispiel zeigt einen verkürzten Preisspiegel für Putzarbeiten. Die Mengen stammen aus dem LV, die Preise aus drei Angeboten.
| OZ | Leistung | Menge | Bieter A EP | Bieter B EP | Bieter C EP |
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01 | Kalkzementputz Wand | 1.200 m² | 18,50 € | 21,00 € | 17,50 € |
| 01.02 | Gipsputz Decke | 450 m² | 19,80 € | 18,40 € | 22,10 € |
| 01.03 | Eckschutzschienen | 320 m | 3,20 € | 2,90 € | 0,50 € |
| 01.04 | Gerüst Innen, Vorhaltung | 1 psch | 2.400,00 € | 1.900,00 € | 3.100,00 € |
| Summe netto | 34.534,00 € | 36.308,00 € | 34.205,00 € |
Bieter C ist in der Summe am günstigsten, liegt aber bei den Eckschutzschienen mit 0,50 € je Meter weit unter den anderen Bietern. Solche Preise deuten auf einen Kalkulationsfehler oder auf eine Spekulation hin: Der Bieter rechnet möglicherweise damit, dass die Menge in der Ausführung sinkt, oder er hat Kosten in andere Positionen verschoben. Steigt die Menge, zahlt der Auftraggeber dann in den teuer kalkulierten Positionen drauf. Der Preisspiegel macht diese Verschiebungen sichtbar, die reine Angebotssumme nicht.
Mengenrisiko mitdenken
Prüfen Sie bei knappen Ergebnissen, wie sich die Rangfolge ändert, wenn Mengen in wesentlichen Positionen um 10 bis 20 % abweichen. Gerade bei Positionen, deren Menge noch unsicher ist, kann ein im Einheitspreis teurer Bieter am Ende günstiger sein. Belastbare Mengen aus dem Aufmaß reduzieren dieses Risiko schon vor der Ausschreibung.
Angebote prüfen und werten: was die VOB/A vorgibt
Für öffentliche Auftraggeber regelt die VOB/A die Prüfung und Wertung verbindlich. Private Bauherren und Bauträger sind daran nicht gebunden, orientieren sich aber häufig an denselben Schritten, weil sie eine nachvollziehbare Entscheidung ergeben.
- Ausschluss (§ 16 VOB/A): Angebote, die verspätet eingehen, nicht unterschrieben sind oder Änderungen an den Vergabeunterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.
- Rechnerische Prüfung (§ 16c VOB/A): Stimmt der Gesamtbetrag einer Position nicht mit Menge × Einheitspreis überein, ist in der Regel der Einheitspreis maßgebend.
- Aufklärung (§ 15 VOB/A): Der Auftraggeber darf Bieter zu Angebotsinhalt und Preisermittlung befragen. Nachverhandlungen über Preise sind bei öffentlichen Vergaben grundsätzlich unzulässig.
- Wertung (§ 16d VOB/A): Auf Angebote mit unangemessen hohem oder niedrigem Preis darf der Zuschlag nicht erteilt werden. Der Zuschlag geht auf das wirtschaftlichste Angebot.
Preisspiegel und Kostenkontrolle
Ein guter Preisspiegel endet nicht beim Vergabevorschlag. Stellen Sie das Ergebnis der Kostenberechnung gegenüber: Liegt das wirtschaftlichste Angebot deutlich über dem Budget der betreffenden Kostengruppe, ist das der richtige Zeitpunkt, um Leistungen anzupassen oder umzuplanen, nicht erst nach Vertragsschluss. Die Zuordnung nach Kostengruppen der DIN 276 macht den Abgleich einfach.
Auch nach der Vergabe bleibt der Preisspiegel nützlich. Die Einheitspreise der Mitbieter sind ein Maßstab, wenn später Nachtragsangebote zu prüfen sind oder wenn ein ähnliches Gewerk im nächsten Projekt ausgeschrieben wird. Wer Preisspiegel projektübergreifend ablegt, baut sich so eine eigene Preisdatenbank auf.
Typische Fehler beim Angebotsvergleich
- Nur Endsummen vergleichen: Spekulationspreise und fehlende Positionen bleiben unentdeckt.
- Gesamtpreise ungeprüft übernehmen: Rechenfehler verfälschen die Rangfolge.
- Nachlässe falsch einrechnen: prozentualer Nachlass auf die Netto- oder Bruttosumme, mit oder ohne Bedarfspositionen?
- Nebenangebote mit Hauptangeboten mischen: Sie gehören in eine eigene Spalte mit technischer Bewertung.
- Bedarfs- und Wahlpositionen mitzählen, obwohl sie nicht beauftragt werden sollen.
- Vorbehalte übersehen: Bieter schließen Leistungen aus oder setzen eigene Zahlungsbedingungen.
- Entscheidung nicht dokumentieren: Später ist nicht mehr nachvollziehbar, warum ein Bieter den Auftrag erhalten hat.
