Baulexikon

Nachtragsangebot (Nachtrag) – einfach erklärt

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 · Redaktion BauDock
Definition

Ein Nachtragsangebot ist das Angebot des Auftragnehmers über eine zusätzliche Vergütung für geänderte oder zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Bauvertrag nicht enthalten sind. Rechtsgrundlage sind beim VOB-Vertrag § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B, beim BGB-Bauvertrag §§ 650b und 650c BGB.

Wann ist ein Nachtragsangebot nötig?

Ein Nachtragsangebot wird fällig, wenn sich das Bausoll ändert: Der Auftraggeber ordnet eine andere Ausführung an, verlangt eine zusätzliche Leistung oder die Umstände der Ausführung ändern sich durch seine Anordnung. Bloße Mengenänderungen beim Einheitspreisvertrag sind dagegen zunächst kein Nachtrag; sie werden über die tatsächlichen Mengen abgerechnet, bei Abweichungen über 10 % kann nach § 2 Abs. 3 VOB/B ein neuer Preis verlangt werden.

Nachtragsarten nach VOB/B und BGB
FallVOB/BBGB-Bauvertrag
Geänderte Leistung (Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnung)§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5§ 650b, § 650c
Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistung§ 1 Abs. 4, § 2 Abs. 6§ 650b, § 650c
Mengenabweichung über 10 % beim Einheitspreisvertrag§ 2 Abs. 3Keine ausdrückliche Regel
Leistung ohne Auftrag§ 2 Abs. 8Geschäftsführung ohne Auftrag

Ankündigung und Fristen

  • Zusätzliche Leistungen beim VOB-Vertrag: Der Auftragnehmer muss den Anspruch auf besondere Vergütung ankündigen, bevor er mit der Ausführung beginnt (§ 2 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B).
  • Geänderte Leistungen beim VOB-Vertrag: Der neue Preis soll vor der Ausführung vereinbart werden (§ 2 Abs. 5 VOB/B).
  • BGB-Bauvertrag: Der Besteller begehrt eine Änderung, der Unternehmer erstellt ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung. Einigen sich beide nicht binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens, kann der Besteller die Änderung in Textform anordnen (§ 650b BGB).
  • Abschläge beim BGB-Bauvertrag: Ohne Einigung darf der Unternehmer bei Abschlagsrechnungen 80 % der in seinem Angebot genannten Mehrvergütung ansetzen (§ 650c Abs. 3 BGB).

Aufbau eines Nachtragsangebots

Muster zum Übernehmen
Gliederung eines Nachtragsangebots
Bauvorhaben, Vertrag, Nachtragsnummer
Anlass: Anordnung von wem, wann, wie (Protokoll, E-Mail, Plan-Index)
Beschreibung der geänderten oder zusätzlichen Leistung
Abgrenzung zum Bausoll: welche LV-Position betroffen ist oder entfällt
Positionen mit Menge, Einheit, Einheitspreis
Preisermittlung: Ableitung aus der Urkalkulation (VOB/B) oder tatsächlich erforderliche Kosten mit Zuschlägen (§ 650c BGB)
Auswirkungen auf die Bauzeit
Bitte um Beauftragung bis Datum

Ein ausführliches Muster bietet das Nachtragsangebot-Muster. Hintergründe zur Preisbildung erklärt der Artikel Nachtrag am Bau.

Nachtragsmanagement: Nachträge im Griff behalten

Für Auftraggeber und Bauträger ist Nachtragsmanagement Kostensteuerung: Jeder Nachtrag wird erfasst, geprüft, bewertet und entschieden. Für Auftragnehmer ist es Erlössicherung: Keine Anordnung bleibt unvergütet. Bewährt hat sich eine Nachtragsliste mit Nummer, Anlass, Datum der Anordnung, Angebotssumme, geprüfter Summe, Status und Bezug zur Kostengruppe.

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Angebote, Auftragsbestätigungen und Nachträge in BauDock mit Status Entwurf, Versendet oder Angenommen und Betrag
Nachträge stehen neben Angeboten und Auftragsbestätigungen mit Status, Datum und Betrag, so bleibt die Nachtragsliste aktuell.
💡 Anordnungen sofort festhalten
Die meisten Nachtragsstreite drehen sich nicht um den Preis, sondern um die Frage, ob überhaupt angeordnet wurde. Halten Sie Anordnungen im Bautagebuch oder im Besprechungsprotokoll mit Datum und Namen fest.
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So hilft BauDock
Im BauDock-Bautagebuch dokumentieren Sie Anordnungen mit Datum, Firma und Fotos. Das Angebot zum Nachtrag erstellen Handwerksbetriebe direkt im Bereich Angebote und Rechnungen.

Typische Fehler beim Nachtragsangebot

  • Erst ausführen, dann ankündigen – beim VOB-Vertrag kann der Anspruch bei zusätzlichen Leistungen dann gefährdet sein.
  • Keine Bezugnahme auf die Anordnung: Das Angebot sagt nicht, wer was wann verlangt hat.
  • Preis frei geschätzt statt nachvollziehbar aus der Kalkulation abgeleitet.
  • Bauzeitfolgen vergessen: Mehrzeit und Behinderung gehören ins Angebot bzw. in eine Behinderungsanzeige.
  • Nachträge mit der Schlussrechnung vermischen statt getrennt auszuweisen.
ℹ️Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Verwandte Begriffe
Leistungsverzeichnis (LV)Behinderungsanzeige (§ 6 VOB/B)Pauschalvertrag und EinheitspreisvertragSonderwunsch (Bauträger)§ 4 Abs. 3 VOB/B – Bedenkenanzeige§ 14 VOB/B – Abrechnung🔨 Software für Handwerker →🦺 Software für Bauleiter →🏢 Software für Bauträger →📐 Software für Architekten →
Quellen
Fragen & Antworten

Fragen zu Nachtragsangebot (Nachtrag)

Was ist ein Nachtragsangebot?

Ein Angebot über zusätzliche Vergütung für Leistungen, die vom ursprünglichen Bauvertrag abweichen oder darüber hinausgehen. Es entsteht meist nach einer Anordnung des Auftraggebers.

Muss ein Nachtrag vor der Ausführung angekündigt werden?

Beim VOB-Vertrag muss der Anspruch für zusätzliche Leistungen vor Beginn der Ausführung angekündigt werden (§ 2 Abs. 6 VOB/B). Bei geänderten Leistungen soll der Preis vorher vereinbart werden. Auch sonst ist die frühe Ankündigung dringend zu empfehlen.

Wie wird der Preis eines Nachtrags berechnet?

Beim VOB-Vertrag traditionell aus den Grundlagen der ursprünglichen Kalkulation. Beim BGB-Bauvertrag nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen; der Unternehmer kann alternativ auf die hinterlegte Urkalkulation zurückgreifen (§ 650c BGB).

Was ist Nachtragsmanagement?

Die systematische Erfassung, Prüfung, Bewertung und Entscheidung aller Nachträge eines Bauprojekts mit Nachtragsliste und klaren Zuständigkeiten, damit Kosten und Erlöse kontrollierbar bleiben.

Wie lange hat der Auftraggeber Zeit, einen Nachtrag zu prüfen?

Eine feste Frist gibt die VOB/B nicht vor. Beim BGB-Bauvertrag kann der Besteller die Änderung anordnen, wenn binnen 30 Tagen nach Zugang des Änderungsbegehrens keine Einigung erzielt wurde.