DIN 276: Kostenschätzung und Kostenberechnung im Überblick
Die DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ (aktuelle Ausgabe 2018-12) regelt, wie Kosten im Hochbau ermittelt und gegliedert werden. Sie kennt fünf Stufen der Kostenermittlung, die mit dem Planungsfortschritt genauer werden. Die Unterschiede zwischen den Stufen erklärt das Lexikon unter Kostenschätzung und Kostenberechnung.
| Stufe | Zeitpunkt (HOAI) | Gliederungstiefe mindestens |
|---|---|---|
| Kostenrahmen | Leistungsphase 1, Grundlagenermittlung | Gesamtkosten, Bauwerkskosten gesondert |
| Kostenschätzung | Leistungsphase 2, Vorplanung | 1. Ebene |
| Kostenberechnung | Leistungsphase 3, Entwurfsplanung | 2. Ebene |
| Kostenanschlag | Leistungsphase 6 / 7, Vergabe | 3. Ebene bzw. nach Vergabeeinheiten |
| Kostenfeststellung | Leistungsphase 8, nach Fertigstellung | 2. Ebene |
Kostengruppen DIN 276 in Excel
Die Vorlage enthält alle Kostengruppen der 1. und 2. Ebene. Die vollständige Liste mit Erläuterungen finden Sie im Artikel Kostengruppen DIN 276.
| KG | Bezeichnung | Beispiele 2. Ebene |
|---|---|---|
| 100 | Grundstück | Grundstückswert, Grundstücksnebenkosten |
| 200 | Vorbereitende Maßnahmen | Herrichten, Erschließung |
| 300 | Bauwerk – Baukonstruktionen | Gründung, Außenwände, Decken, Dächer |
| 400 | Bauwerk – Technische Anlagen | Sanitär, Heizung, Lüftung, Elektro, Aufzüge |
| 500 | Außenanlagen und Freiflächen | Wege, Vegetationsflächen, Einbauten |
| 600 | Ausstattung und Kunstwerke | Allgemeine und besondere Ausstattung |
| 700 | Baunebenkosten | Objektplanung, Fachplanung, Bauherrenaufgaben |
| 800 | Finanzierung | Finanzierungsnebenkosten, Zinsen |
Kennwerte je m²: Kosten plausibilisieren
Die Vorlage rechnet die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) je m² BGF und je m² Wohnfläche. Diese Kennwerte vergleichen Sie mit eigenen abgerechneten Projekten oder veröffentlichten Kostenkennwerten, etwa des Baukosteninformationszentrums (BKI). Liegt Ihr Wert deutlich außerhalb der Spanne vergleichbarer Gebäude, prüfen Sie Mengen und Einheitskosten.
Kostenberechnung und Honorar nach HOAI
Die Kostenberechnung ist nach § 6 Abs. 1 HOAI die Grundlage für die anrechenbaren Kosten und damit für das Honorar der Objekt- und Fachplanung, soweit die Parteien die HOAI-Systematik vereinbaren. Welche Kosten anrechenbar sind, regeln die Paragrafen der jeweiligen Leistungsbilder. Den Honorarrahmen ermitteln Sie mit dem HOAI-Rechner.
Typische Fehler bei der Kostenberechnung
- Baunebenkosten (KG 700) vergessen oder zu niedrig angesetzt; sie machen oft einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten aus.
- Netto und brutto vermischt – die Vorlage führt durchgehend netto und rechnet die Umsatzsteuer am Ende.
- Preisstand nicht angegeben, Baupreissteigerung bis zur Vergabe nicht berücksichtigt.
- Kennwerte aus Vergleichsobjekten ohne Anpassung an Standard, Region und Gebäudegröße übernommen.
- Kostenberechnung nicht fortgeschrieben, sodass Abweichungen zum Kostenanschlag nicht erklärbar sind.
Beispiel: Kostenberechnung für ein Mehrfamilienhaus
Die Vorlage ist mit 1.800 m² BGF und 1.350 m² Wohnfläche vorbelegt. Eine vereinfachte Rechnung für die Außenwände zeigt das Prinzip der 2. Ebene:
| KG | Menge | Einheit | € je Einheit (Beispiel) | Kosten netto |
|---|---|---|---|---|
| 330 Außenwände | 1.250 | m² Außenwandfläche | 420 € | 525.000 € |
| 340 Innenwände | 1.900 | m² Innenwandfläche | 190 € | 361.000 € |
| 350 Decken | 1.600 | m² Deckenfläche | 260 € | 416.000 € |
Die Werte sind reine Rechenbeispiele, keine Kostenkennwerte. Die Mengen ermitteln Sie aus den Entwurfsplänen, die Kosten je Einheit aus eigenen Projekten, Angeboten oder Kennwertsammlungen. Je Kostengruppe der 2. Ebene sollte die Einheit zur Bezugsgröße passen, etwa m² Außenwandfläche für KG 330.
Fortschreibung bis zur Vergabe
In der Vergabe werden die Kosten nach Vergabeeinheiten fortgeschrieben, Grundlage sind die Leistungsverzeichnisse und die eingegangenen Angebote. Vergleichen Sie jeden Auftrag mit dem Budget der Kostenberechnung, damit Überschreitungen früh auffallen.
