Bauantrag Unterlagen: was die Bauaufsicht verlangt
Welche Unterlagen ein Bauantrag enthalten muss, regelt jedes Bundesland selbst: in seiner Landesbauordnung und in der Bauvorlagenverordnung. Die Musterbauordnung gibt den Rahmen vor, die Länder weichen in Einzelheiten ab. Gemeinsam ist allen, dass der Antrag schriftlich oder elektronisch bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen ist und alle für die Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen enthalten muss. Die Bauvorlagen muss ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser unterschreiben, in der Regel Architekten oder Bauingenieure mit entsprechender Eintragung.
Verfahrensarten im Überblick
| Verfahren | Typische Fälle | Prüfumfang der Behörde |
|---|---|---|
| Genehmigungsfreistellung | Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | keine Prüfung, Gemeinde kann ein Verfahren verlangen |
| Vereinfachtes Verfahren | die meisten Wohngebäude, die kein Sonderbau sind | vor allem Planungsrecht, teils Abstandsflächen und örtliche Bauvorschriften |
| Reguläres Verfahren | Sonderbauten wie Hochhäuser, Versammlungsstätten, große Verkaufsstätten | umfassende Prüfung des Bauordnungsrechts |
Auch wenn die Behörde im vereinfachten Verfahren weniger prüft, müssen alle Vorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung dafür liegt dann stärker bei Bauherr und Entwurfsverfasser. Den Ablauf vom Antrag bis zur Genehmigung beschreibt der Artikel Bauantrag: Ablauf und Dauer.
Checkliste Bauantrag: die wichtigsten Unterlagen
- Antragsformular des Landes, unterschrieben von Bauherr und Entwurfsverfasser.
- Amtlicher Lageplan, bei Neubauten meist qualifiziert durch einen Vermesser, mit Abstandsflächen.
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100: Grundrisse, Schnitte, Ansichten.
- Baubeschreibung, bei gewerblicher Nutzung zusätzlich Betriebsbeschreibung.
- Berechnungen: GRZ, GFZ, Brutto-Rauminhalt, Wohn- und Nutzflächen, Herstellungskosten als Grundlage der Gebühr. Hilfreich sind die Flächenberechnung DIN 277 Vorlage und die Wohnflächenberechnung Vorlage.
- Bautechnische Nachweise: Standsicherheit, Brandschutz, Wärme- und Schallschutz, je nach Land mit dem Antrag oder vor Baubeginn.
- Weitere Unterlagen: Entwässerung, Stellplätze, Befreiungsanträge, Nachbarbeteiligung, Denkmal- und Artenschutz.
Wann bautechnische Nachweise eingereicht werden
Viele Länder erlauben, Standsicherheits- und Brandschutznachweise nachzureichen, spätestens vor Baubeginn des jeweiligen Bauabschnitts. Ob ein Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger beteiligt werden muss, hängt von der Gebäudeklasse ab. Tragen Sie solche Nachweise in der Checkliste mit einem Termin im Freitext ein, damit sie nicht vergessen werden.
Vorbereitung vor der Einreichung
Der Bauantrag entsteht in der Genehmigungsplanung, Leistungsphase 4 der HOAI (siehe HOAI Leistungsphasen). Vor dem eigentlichen Antrag lohnt eine Bauvoranfrage, wenn die planungsrechtliche Zulässigkeit unsicher ist, etwa im Innenbereich nach § 34 BauGB. Ein Gespräch mit der Bauaufsicht klärt außerdem, welche Unterlagen das Amt erwartet und ob die Einreichung digital erfolgt. Die Checkliste dient dann als Laufzettel: Jede Unterlage wird mit Stand und Verantwortlichem abgehakt, bevor der Antrag das Büro verlässt.
Typische Fehler beim Bauantrag
- Unterschriften fehlen auf einzelnen Bauvorlagen oder die Vollmacht des Vertreters liegt nicht bei.
- Lageplan veraltet oder ohne Abstandsflächen, sodass die Behörde nachfordert.
- Befreiung vom Bebauungsplan nötig, aber nicht beantragt und begründet.
- Herstellungskosten zu niedrig angesetzt, was zu Nachfragen und Gebührenkorrekturen führt.
- Formulare eines anderen Bundeslands verwendet.
