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HOAI Honorarangebot Vorlage – kostenlos als Excel herunterladen

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Diese HOAI Honorarangebot Vorlage berechnet das Architektenhonorar für Gebäude und Innenräume nach § 35 HOAI 2021 und stellt es als Angebot zusammen. Sie geben anrechenbare Kosten, Honorarzone, Lage in der Zone und die beauftragten Leistungsphasen ein; die Excel-Datei interpoliert die Honorartafel und rechnet Nebenkosten, Umsatzsteuer und Bruttohonorar. Die Honorarberechnung nach HOAI in Excel eignet sich für Architekturbüros und Innenarchitekten.

Das steht in der Vorlage
  • Kopf: Projekt / Objekt, Auftraggeber, Angebot Nr., Datum
  • 1. Grundlagen des Honorars: Objektart (Gebäude oder Innenräume), anrechenbare Kosten, Honorarzone, Lage in der Zone, Umbau- und Modernisierungszuschlag
  • 2. Honorar für 100 % der Grundleistungen: Tafelwerte darunter und darüber, Basishonorarsatz und oberer Honorarsatz der Zone, Honorar bei gewählter Lage
  • 3. Leistungsphasen 1 bis 9 mit Bewertung nach § 34 Abs. 3, beauftragt ja / nein, abweichende Bewertung und Honorar je Phase
  • 4. Honorarangebot: Grundleistungen, besondere Leistungen, Nebenkosten in %, Honorar netto, Umsatzsteuer, Honorar brutto
  • Zweites Blatt „Honorartafel“ zu § 35 Abs. 1 HOAI 2021 von 25.000 € bis 25 Mio. € für die Zonen I bis V
Das nimmt sie Ihnen ab
  • Lineare Interpolation zwischen den Tafelwerten nach § 13 HOAI über INDEX/VERGLEICH, ohne Makros
  • Bewertung der Leistungsphasen schaltet automatisch zwischen Gebäuden und Innenräumen um
  • Lage in der Zone von 0 % (Basishonorarsatz) bis 100 % (oberer Honorarsatz) frei wählbar
  • Warnhinweis, wenn die anrechenbaren Kosten außerhalb der Honorartafel liegen
  • Nicht beauftragte Leistungsphasen werden grau dargestellt; Summen, Nebenkosten und Umsatzsteuer rechnen automatisch

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. 1
    Objektart wählen
    Wählen Sie Gebäude oder Innenräume. Davon hängt die Bewertung der Leistungsphasen ab, etwa 25 % oder 30 % für die Ausführungsplanung.
  2. 2
    Anrechenbare Kosten eintragen
    Ermitteln Sie die anrechenbaren Kosten aus der Kostenberechnung nach DIN 276, im Regelfall Kostengruppe 300 und anteilig 400.
  3. 3
    Zone und Lage festlegen
    Ordnen Sie das Objekt einer Honorarzone zu und legen Sie fest, wo innerhalb der Spanne das Honorar liegen soll. 0 % entspricht dem Basishonorarsatz.
  4. 4
    Leistungsphasen auswählen
    Markieren Sie die beauftragten Leistungsphasen. Abweichende Prozentsätze, etwa bei Teilleistungen, tragen Sie in der Spalte „abweichend vereinbart“ ein.
  5. 5
    Besondere Leistungen und Nebenkosten ergänzen
    Ergänzen Sie besondere Leistungen als Betrag und die Nebenkostenpauschale in Prozent. Das Angebot zeigt Honorar netto und brutto.

HOAI Honorarangebot: wie das Honorar berechnet wird

Das Honorar für Grundleistungen der Objektplanung ergibt sich nach § 6 Abs. 1 HOAI aus vier Größen: den anrechenbaren Kosten, den beauftragten Leistungsphasen, der Honorarzone und der Honorartafel. Für Gebäude und Innenräume gilt die Tafel in § 35 Abs. 1 HOAI, die Bewertung der Leistungsphasen steht in § 34 Abs. 3 HOAI. Liegen die anrechenbaren Kosten zwischen zwei Tafelwerten, wird linear interpoliert (§ 13 HOAI). Eine schnelle Einzelrechnung bietet der HOAI-Rechner; die Vorlage ergänzt die Angebotsform mit Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Anrechenbare Kosten und Honorarzone

Anrechenbar sind bei Gebäuden die Kosten der Baukonstruktion (Kostengruppe 300 nach DIN 276) vollständig. Die technischen Anlagen (Kostengruppe 400), die der Architekt nicht fachlich plant, zählen bis 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten voll und darüber zur Hälfte (§ 33 Abs. 2 HOAI). Grundlage ist die Kostenberechnung nach DIN 276. Die Honorarzone I bis V richtet sich nach den Planungsanforderungen (§ 5 HOAI); die meisten Wohngebäude liegen in Zone III.

Leistungsphasen und ihre Bewertung (§ 34 HOAI)

LeistungsphaseGebäudeInnenräume
LPH 1 Grundlagenermittlung2 %2 %
LPH 2 Vorplanung7 %7 %
LPH 3 Entwurfsplanung15 %15 %
LPH 4 Genehmigungsplanung3 %2 %
LPH 5 Ausführungsplanung25 %30 %
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe10 %7 %
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe4 %3 %
LPH 8 Objektüberwachung32 %32 %
LPH 9 Objektbetreuung2 %2 %

Beispiel aus der Vorlage: Gebäude mit 1.200.000 € anrechenbaren Kosten, Zone III, Basishonorarsatz. Interpoliert ergibt das rund 135.769 € für 100 % der Grundleistungen. Bei Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 8 (98 %) sind das 133.054 €, zuzüglich 5 % Nebenkosten rund 139.707 € netto und etwa 166.251 € brutto. Was in den einzelnen Phasen zu leisten ist, erklärt der Artikel HOAI Leistungsphasen.

Honorarvereinbarung nach HOAI 2021

Seit der HOAI 2021 sind die Tafelwerte Orientierungswerte; Mindest- und Höchstsätze sind nicht mehr verbindlich. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung in Textform. Fehlt sie, gilt der Basishonorarsatz als vereinbart (§ 7 Abs. 1 HOAI). Gegenüber Verbrauchern muss der Architekt vor Vertragsschluss in Textform darauf hinweisen, dass auch ein höheres oder niedrigeres Honorar vereinbart werden kann; sonst gilt höchstens der Basishonorarsatz. Für Umbauten kann ein Zuschlag vereinbart werden; ohne Vereinbarung gilt ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad ein Zuschlag von 20 % (§ 6 Abs. 2 HOAI). Nebenkosten sind nach § 14 HOAI erstattungsfähig, Abschlagszahlungen regelt § 15 HOAI; abrechnen können Sie sie mit der Honorarrechnung Architekt Vorlage.

Typische Fehler im Honorarangebot

  • Anrechenbare Kosten brutto statt netto angesetzt oder Kostengruppe 400 voll angerechnet.
  • Honorarvereinbarung nur mündlich; dann gilt der Basishonorarsatz.
  • Hinweis gegenüber Verbrauchern vergessen.
  • Besondere Leistungen wie Bestandsaufnahme oder Wärmeschutznachweis nicht gesondert angeboten.
  • Umbauzuschlag nicht in Textform vereinbart.
  • Kosten außerhalb der Tafel (unter 25.000 € oder über 25 Mio. €) mit Tafelwerten gerechnet, obwohl das Honorar frei zu vereinbaren ist.
ℹ️ Architektenvertrag im BGB
Für den Architektenvertrag gelten zusätzlich die §§ 650p bis 650t BGB, unter anderem das Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlagen (§ 650r BGB). Das Muster ist eine Rechenhilfe ohne Gewähr und ersetzt keine Vertragsprüfung.
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Fragen & Antworten

Fragen zur Vorlage HOAI-Honorarangebot

Wie berechne ich ein Honorar nach HOAI?

Ermitteln Sie die anrechenbaren Kosten, ordnen Sie das Objekt einer Honorarzone zu und lesen Sie das Honorar für 100 % aus der Honorartafel ab, bei Zwischenwerten interpoliert. Dann multiplizieren Sie mit dem Prozentsatz der beauftragten Leistungsphasen und ergänzen Nebenkosten und Umsatzsteuer.

Ist die HOAI 2021 noch verbindlich?

Die Honorartafeln gelten als Orientierungswerte. Verbindlich ist die Honorarvereinbarung in Textform. Ohne Vereinbarung gilt der Basishonorarsatz, also der untere Tafelwert der Honorarzone.

Welche Kosten sind bei Gebäuden anrechenbar?

Die Kosten der Baukonstruktion (KG 300) vollständig, die technischen Anlagen (KG 400) bis 25 % der sonstigen anrechenbaren Kosten voll und darüber zur Hälfte, wenn der Architekt sie nicht fachlich plant (§ 33 Abs. 2 HOAI).

Wie hoch sind übliche Nebenkosten?

Nebenkostenpauschalen zwischen 3 und 7 % des Honorars sind verbreitet. Sie können auch nach Einzelnachweis abgerechnet werden (§ 14 HOAI). Entscheidend ist die Vereinbarung.

Ist die HOAI Honorarangebot Vorlage kostenlos?

Ja. Die Excel-Datei mit Honorartafel können Sie kostenlos und ohne Anmeldung herunterladen. Sie ist eine Rechenhilfe ohne Gewähr.